Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 21 (19.5.1845)
- Date
- 1845-05-19
- Page
- Seite 315 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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315 Herrn und des Herrn Willen fußenden Berathungen sich anschließen. . Fürst, Bezirksrabbiner. Nachbemerkung der Redaktion: Diese Protestation des Herrn Rabb. Fürst gegen seine eigene Unterschrift, beruht lediglich auf einer reservittio mentalis, die wir ihm nicht zugestehen können, und die seine 76 Kollegen ihm nicht zugestehen werden. — 1) In jener Verwerfungsschrift heißt es: „Es stehet nicht in unsrer, es stehet in keines Menschen Macht, auch nur das kleinste der religiösen Gesetze aufzuheben! Das hat Herr Rabb. Fürst unterschrieben, und jetzt behauptet er, daß er nicht jeder Reform den Stab gebrochen; jetzt will er untersuchen: „ob eine im jüdisch-religiösen Leben existirende Institution jüdisch oder antijüdisch sei. 2) In jener Verwerfungsfchrift werden die künftigen Versammlungen unbedingt verworfen, und Zeder aufgefordert, sie zu verhindern; das hat Herr Rabb. Fürst unterschrieben, und jetzt will er unter Bedingungen jenen Versammlungen sich sogar an sch ließen. 3) Ist es wol der sonderbarste Widerspruch: es soll untersucht werden, ob eine im jüdisch-religiösen Leben existirende Institution jüdisch oder antijüdisch sei! Was im jüdisch-religiösen Leben existirt, soll nicht jüdisch sein! und dazu eine ganze Institution! Herr, wenn das einer der 25 gesagt hätte, was würden die 77 geschrieen haben! Nein, das ist nicht jüdisch, das ist antijüdisch, das ist jesuitisch. Und nun soll gar — 4) von dieser. Untersuchung, ob, was im jüdisch-religiösen Leben existirt, jüdisch oder antijüdisch ist — die Reform abhangen! Das schreibt einer der 77! Löwen von Szonitz, Stampfen und Wassertrüdingen, Adler von Hannover, Altona, Emden: was sagt Ihr hierzu? Frankfurt am Main, im Mai. (Einges.) Die Unparteilichkeit Ihres Blattes fordert, daß Sie auch folgender Protestation einen Abdruck geben. Die in neuester Zeit hervorgetretenen Bestrebungen einiger Rabbiner, die sich als eine „deutsche Rabbinerversammlung" in Braunschweig selbst konstituirt hatten, haben nachstehende Verwahrung hervorgerufen, welche als gedrucktes Umlaufschreiben in vielen deutschen israelitischen Gemeinden zirkulirt und hierorts bereits mit zahlreichen Unterschriften versehen ist: „Nachdem im Juli v. I. dreiundzwanzig Personen, größtentheils Rabbiner kleiner Landgemeinden, ohne irgend eine Vollmacht oder ein Mandat zu solchem Zwecke je erhalten zu haben, aus eigenem Antriebe zusammengetreten, sich, weil sie in Deutschland ansässig.sind, den vielsagenden Namen, „deutsche Rabbinerversammlung" anmaßlich beigelegt und darauf verschiedene Beschlüsse durch Stimmenmehrheit gefaßt und andere für eine nächste in Frankfurt am Main abzuhaltende Versammlung vorbereitet haben, und nachdem hierauf von einer Anzahl Rabbiner Deutschlands, denen sich noch viele Rabbiner Ungarns und Hollands angeschlossen, eine Verwahrung gegen die Beschlüsse jener sogenannten „deutschen Rabbinerversammlung" unterzeichnet und veröffentlicht worden; — so erklären wir, die Unterzeichneten, daß alle diese und ähnliche Schritte, welche weder in der Verfassung der Synagoge, noch im Zivilrecht irgend eine Begründung finden und nur Zwietracht und Zersplitterung im Schooße des ohnehin minderzahligen Iudenthums stiften und befördern können, unserm Willen wie unserer Ueberzeugung stets fremd geblieben, daß die jüdische Religionserkenntniß, weit entfernt, im Einzelnen oder im Ganzen der Ausstuß irgend welcher hierarchischen Autorität zu sein, lediglich aus den Allen zugänglichen, historischen Schriftquellen geschöpft wird, und daß wir somit, jede innerhalb unserer Glaubensgenossenschaft aufstrebende neue geistliche Macht eben so verwerfend, wie in und von der Synagoge eine Ordination und ein Priesterstand seit dem dritten Jahrhundert nirgends mehr anerkannt wird, für uns und die Unsrigengegen alle und jede usurpatorische Versammlung, deren Kompetenz wir als nicht vorhanden erkennen, feierlichst protestiren und die Beschlüsse derselben, als eigenmächtig und in jedem Betracht ungültig, so weit solche uns betreffen können, unbedingt als null und nichtig ansehen und in keiner Weise gesonnen sind, die von der Versammlung selbst sich beigelegten oder noch etwa beizulegenden Eigenschaften irgend anzuerkennen oder uns deren Aussprüchen je zu unterwerfen. (Folgen die Unterschriften.) Nachbemerkung der Redaktion: Unterschriften wurden uns nicht mit eingesandt. Den Inhalt dieser Protestation kann man ganz unbeachtet lassen, denn er ist nur Lug und Trug. Die Rabbinerversammlung hat sich niemals eine geistliche