Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 21 (19.5.1845)
- Date
- 1845-05-19
- Page
- Seite 314 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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314 schauerlichen Anblick des entstellten Antlitzes, oder der Modergeruch durch die Pracht eines glanzenden Sarges ausgewogen? Wir wollen unseren Mitbrüdern willig in ihrer Weisheit Schüler und Nachahmer sein, nicht in ihrer Lhorheit, und es den Emanzipationssischern ä tont prix überlassen, jeden Unsinn nachzuässen. Mit unseren Lodten wollen wir keinen Tand treiben; begraben wollen wir sie, weil wir sie begraben dürfen und deshalb sollen! Die Bedingungen endlich, unter welchen begraben werden muß, bedürfen keiner nähern Bezeichnung. Sie sind allgemein bekannt, und die Gesundheitspolizei hat zu verfügen. Ich will nur noch die Antworten auf die, in der Ueberschrift gestellten Fragen kurz resumiren. 1) Man darf begraben, sobald schon Zeichen des Todes vorhanden sind; und dann 2) soll oder sollte man auch begraben; endlich 3) muß man begraben, sobald die Gesundheitspolizei es gebietet, oder die Leiche durch ihren Verwesungsgeruch die Menschen zu sehr belästigt. —Ich weiß nicht, ob Herr Pseudonymus mit mir einverstanden ist; Herr Ettlinger ist es, Punkt für Punkt. Ich habe nichts weiter zu meiner Rechtfertigung vorzubringen; zu seiner habe ich keinen Beruf, da er selbst die Entstellungen und Unwahrheiten der „Privatmittheilung" gehörig abzufertigen und seine Ehre, als geistlicher Rath einer großen Gemeinde zu wahren wissen wird. Altona, den 17. April 1845. St ein heim. Heidelberg, 26. April. (Mannh. Abendztg.) Wie verlautet, zirkulirt auch hier eine von unserm Synagogenrath, Herrn Adolph Zimmern, verfaßte Protestation gegen die Erklärung der 77 Finsterlinge, worunter auch der hiesige Bezirksrabbiner, Herr Fürst. Sie trägt bereits viele Unterschriften. Heidelberg, Mai 1845. (Eingesandt.) Die Protestalion der 77 Rabbiner gegen die Verhandlungen und Beschlüsse der braunschweiger Rabbinerversammlung hat allenthalben bei den Freunden der zu Braunschweig ausgesprochenen Grundsätze lebhafte Sensation erregt. Ich übergehe die in einigen Gemeinden erfolgten Gegenerklärungen, denen man leicht Antigegenerklärungen aus denselben Gemeinden hätte entgegensetzen können: weiß man doch, was von derartigen Subskriptionslisten, oder, um mit unserm verstorbenen Minister Winter zu reden, „geimpften Petitionen" zu halten sei. Daß die Protestation auf vielseitige Gegner stoßen würde, das konnte wol Niemandem der Unterzeichner auch nur einen Augenblick entgangen sein; haben sie ja in ihrer Protestation sattsam kund gegeben, daß hei Weitem nicht alle ihre Zeitgenossen ihre Ansicht theilen. Religiöse Streitfragen sollten aber Männern vom Fache überlassen bleiben, alle übrige Stimmen bleiben unberücksichtigt, und waren ihrer noch so viel und sonst noch so einflußreich. Nur einem hier und da unterlaufenen Irrthume wünschte ich hier zu begegnen. Man hat aus der Protestation der 77 Rabbiner die falsche Konsequenz gezogen, als ob die Unterzeichner aller und jeder Reform auf dem Gebiete der Religion den Stab gebrochen hätten. Mir wenigstens lag kein Gedanken ferner als dieser. Unter dem betreffenden Passus der mir vorgelegten Protestation habe ich wenigstens nichts Anderes verstanden, als daß die Reform nicht nur nach äußeren Zwecken zu bemessen sei, sondern vielmehr ihre Berechtigung in sich selbst finden müsse. Nicht das nur darf der Maaßstab für die Reform abgeben, ob ein Theil der Glaubensgenossen dadurch zur theilweisen Erfüllung der Religionspflichten zurückgebracht würde — was ohnehin sehr problematisch wäre — sondern zunächst muß der Maaßstab angelegt werden, ob eine im jüdisch-religiösen Leben exiftirende Institution jüdisch oder antijüdisch sei. Dieses kann die einzig sichere Grundlage für den Fortschritt im religiösen Leben abgeben. Würde nicht mein ganzes übriges Leben in Wort und That das untrüglichste Zeugniß meiner Ueberzeugung geben, so dürfte diese offene Darlegung meiner Gesinnungsweise mich vor jeder weitern Mißdeutung schützen. Möge in der nach Frankfurt a. M. berufenen Versammlung, ein anderer religiöser Geist und eine andere religiöse Ueberzeugung herrschen, als diejenige, welche bei der braunschweiger Versammlung vorherrschend war, welche in der Praxis das ganze Judenthum in Frage stellte, welche den Zeitgeist der Bibel selbst koordinirte, ja theilweise höher, als deren Aussprüche stellt, dann werden sicherlich auch die Freunde der Reform innerhalb des historisch traditionellen Judenthums willig den Ergebnissen der auf dem