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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-05-19 · Heft 21 (19.5.1845) · p. Seite 313

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 21 (19.5.1845)
Date
1845-05-19
Page
Seite 313 (sequence 5)
Language
German
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313 vorgetragen worden, so sehr habe es seinen Erzähler begeistert? — Eher glaub' ich, daß irgend ein loser Vogel ihm dies hinterbracht und ihn selbst mit einem Mährchen erquickt habe. - Doch genug dieser Tändelei! Was mich veranlaßt, die Feder zu ergreifen, ist der Schluß jener Sarkasmen des Herrn Wahrlieb (Kuschta), der also lautet: „Und diesen Grund (von den bösen Geistern) weist eine Regierung zurück, die schon viel für Naturwissenschaft gethan, und läßt eine Leiche 2-—3 Tage unbegraben und' selbst unser Steinheim schweigt dazu/! Wozu? Daß die Regierung die Leichen 2—3 Tage liegen zu lassen befiehlt? Das wäre auch mir ein Gräuel? Das nenne ich doch den Spaß ein bischen zu weit getrieben! — Und dennoch! Ich will mich hier sogleich zu einer Ansicht bekennen, die vielleicht Herrn Kuschta und seiner Genossenschaft nicht wenig abgeschmackt vorkommt. Ich will es nur eingestehen, daß mir das Unbegrabenlassen einer Leiche — man verstehe mich recht! einer Leiche — so wie die Schaustellung derselben während mehrerer Tage, ein widerwärtiges Schauspiel ist. Vielleicht wundert sich Herr Kuschta über meine Albernheit; es wäre nicht das erste Mal daß mir Solches widerfahren ist, aber das erste Mal, daß ich mich daran kehrte. Doch will ich -ein solches Gefühl nicht, ohne es zu motiviren, blos aussprechen. Ich bin kein Freund von Autoritätenkrämerei, und am wenigsten sordre ich Verehrung für mein eignes Epha. Als Bürger eines wohlzivilisirten Staates; als Mitglied einer Gemeinde, die mich seit 30 Jahren als Armenarzt ihres Vertrauens würdigt, als Mensch endlich, der von seinem Mitmenschen jede, auch noch so geringe Beschädigung nach Kräften abzuwenden berufen ist, will ich hier einen feierlichen Protest gegen ein Gesetz einlegen, das nach 2—3 Tagen den Körper der Willkühr unwissender Menschen rettungslos zur Beerdigung überliefert. Woher weiß denn das Gesetz, daß kein Scheintod länger, als eben 2—3 Tage dauern kann? Kann er aber länger dauern, warum soll denn der Scheintodte nach 3 Lagen keinen Anspruch auf seinen Schutz mehr haben? Also nicht zu lang, zu kurz ist mir der Zeitraum in dem man das Beerdigen gestattet, oder besser, ich denke, es läßt sich gar keine solche Bestimmung mit den Lehren der Wissenschaft vereinbaren. Allein man soll doch endlich seine Tobten begraben. Ei freilich, seine Tobten! Aber auch nur die Tobten; und diese so früh oder so spät es Jedem beliebt. Das hängt von Sitte, Gebrauch, Liebhaberei und Phantastrei ab. Es gab Völker, die ihre Tobten gar nicht begruben, sondern sie einpöckelten, wie die Egyptier, und die waren ihrer Zeit ein gebildetes Volk. Andere Nationen warten 3—8 Tage mit dem Beerdigen und putzen während der Zeit ihre Leichen, die sie zur Schau ausstellen. Unsre Gemeinde hält es für besser, die Leichen sogleich — die Leichen! — zu begraben. Ihr Grund, nach welchem ich mich erkundigt habe, ist so uneben nicht. Man sagte mir, es geschehe vorzüglich deshalb, weil man das Entstellen der Leiche durch die Verwesung als eine Schmach, der man dieselbe durch ein langes Verweilen über der Erde aussetzt, betrachte. Ich wenigstens kann diesen Grund nicht tadeln, vorausgesetzt, daß man bestimmte, unfehlbare Zeichen des Todes, ehe man beerdigt, abwartet. Auch möchte ich nicht in Abrede stellen, daß man jenem Ehrenpunkte zu Gefallen, oft etwas gar zu leichtsinnig verfahren ist, wodurch man jenes weise Gesetz der Negierung veranlaßt hat. Allein begraben darf werden, sobald vom Arzte das Seziermesser angesetzt werden darf. Nicht einen Augenblick früher. Dann aber, oder ist gar Verwesung an der Leiche bemerkbar, so bald man will. Der Leib ist den Elementen verfallen, man darf ihn den Elementen so oder so übergeben. Allein was sage ich: darf? Nein, dann soll, oder sollte man wenigstens seinen Todten bestatten. Oder wäre der Gebrauch lobenswerther, seinen Todten dann erst noch einmal zu guter Letzt aufzuputzen, den Moder mit dem Tand irdischer Eitelkeit zu behängen und Staat vor einer Menge von Zuschauern mit ihm zu machen? Es war mir stets ein widerwärtiger Anblick, die Hülle eines werthen Verstorbenen, an dem die niederen Gewalten der Erde ihre' Macht beweisen; sein Antlitz, entkleidet seiner Ebenbildlichkeit Gottes, der Eitelkeit seiner Verwandten dienen, und dies zur Mißgestalt angeschwollene Gesicht, seinen verwesenden ' Leichnam — in einem Ballanzuge vor mir zu sehen! Ist denn der menschlichen Eitelkeit noch immer nicht genug geschehen, und soll sie noch über den Tod hinaus fortgesetzt werden dürfen? Ist ein Ballanzug Ersatz für den

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