Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 20 (12.5.1845)
- Date
- 1845-05-12
- Page
- Seite 305 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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305 feit des Kol-Nidre in seiner bei uns allenthalben rezipirten Fassung nach allen rabbinischen Autoritäten behaupten? Gleichwol macht Herr vr. Holdheim den Umstand für sich geltend, daß, tpte er glaubt, der im Schulchan Aruch anerkannte Unterschied zwischen der Auflösung vor und nach geschehenem Eide wenigstens nicht von Seiten R. Ascher und R. Jakob nachgewiesen sek» Und warum nicht? Weil diese Beiden den äußerst wichtigen Ausspruch des R. Tham hinsichtlich der Unanwendbarkeit des Vitara auf Eide, welche Andere angehen, zwar zitiren und nicht verneinen, aber doch auch nicht ausdrücklich bejahen. Was wird aber wol Herr Vr. Holdheim dazu sagen, daß meine von ihm sogenannte flüchtige Auffassung von Rabbi Jakob ben Ascher und Joseph Caro selbst getheilt wird; daß jener in seinen Exzerpten aus R. Ascher zu Nedarim 23 b, in welchen, wie jedes Kind weiß, nur Praktischgeltendes eine Aufnahme findet, diese Ansicht des Tham über die antizipirte Auflösung wirklich anfühct und somit ganz und gar als die seine und seines. Vaters adoptict; daß ebenso Caro in seinem Kommentar zu Tur Iore Deah 111 die mehrerwähnte Ansicht als die des Rabbi Jakob in folgender Weise anführt: bsa 'tan fitt snb täte ab b^an» int bTia*>s ps Titas aa^an sns pa 'aaa. Wir wollen jedoch auch hierüber mit Herrn vr. Holdheim nicht weiter rechten, und das um so weniger, als wir die Reihen, welche seine tiefe Auffassung gelichtet zu-haben vermeinte, durch noch einige Gewährsmänner ersetzen werden, die auch den starrsten Skeptizismus brechen müssen. Gestehet mir Herr vr. Holdheim zu, daß Rabbenu Tham seinen eigenen Ausspruch, es finde bara-'N lediglich bei Eiden in Bezug auf die Person des Schwörenden statt, richtig auffaßt und auch thatsächlich anerkennt? Ich glaube, diese Frage in seinem Namen 'bejahen zu dürfen. Nun denn! Derselbe Tham wird von Salomo Adereth und Joseph Caro in dessen Kommentar zu Tur Iore Deah 228 der Hauptver- Lreter der Lehre von der Statthaftigkeit der nnnin auch bei Eiden, die den Nebenmenschen angehen, Abraham ben David gegenüber, genannt. Dieser einzige Tham kriecht doch aus allen Ecken hervor, um sein ehrliches Kind, Kol-Nidre benannt, vor den Mißhandlungen des Herrn vr. Holdheim zu schützen; seine väterliche Liebe ist einzig wie er-selbst und Herrn vr. Holdheim's tiefe Auffassung des rabbinischen Judenthums. Diesem natürlichen Beschützer noch einen andern an die Seite zu stellen, wird sicherlich für eine Art übertriebenen Luxus gelten müssen. Wir erlauben uns gleichwol noch eine Autorität für den Unterschied zwischen iTarain und baEa^ai in fraglicher Beziehung deshalb zu erwähnen, weil sie in den bündigsten und unzweifelhaftesten Worten unsere Vertheidigung des Kol-Nidre in der gegenwärtigen Form sogar mit Bezugnahme auf die darin herrschende Sprachinkorrektheit bestätigt und zugleich ein höchst wichtiges Aeugniß auch in Rücksicht auf die ehemalige Version ablegt, wornach diese meinem ganz andern Lichte erscheint, das Zeugniß nämlich, daß dieses alte/ auf geschehene Eide sich beziehende Kol-Nidre, wobei es sich um nsnn handelt und somit auch eine Auflösung von Eiden in Bezug auf Andere möglicher Weise beabsichtigt werden konnte, die merkwürdige Klausel „mit Ausnahme des Gemeindebannes und gerichtlicher Eide" enthielt. Diese Autorität sind TW nasöan zu Nedarim 23 d, deren Worte wir hiermit anführen: ü'mai-i trTnftiü ü^asva tnahta traaroaniTiü naapsuaa nbsrpn naapma p an'iTaaa ps» snTia aba pTn72 p« pap «m»irt bsa -i's ps psn nabtp 'aapnja pan tfansb nab *p« »änVi bsa Ta22 psb aa^s -naa tnaua i-w aba ^Trin ana Tnnb ^bas“’ aas pa a“nsftb ut« psnö Tan «öb» -ösnab anawan sannan i-na bss ^Taidrn •’nto s>7aaü7a aannan bs iwa 'iTriTa pan a>7aw7an -is^bi as.nb a>7au>?2 aannan bh baa maaiüb. Indem wir nun Herrn vr. Holdheim seine an uns verschwendete Verwunderung zum Selbstgebrauche zurückgeben, gehen wir zu seiner scharfen Kritik unserer harmlosen Ueberschrift „die rabbinische Auflösbarkeit der Eide" über. Wollte er hierbei blos Repressalien gebrauchen; so haben wir darauf nichts zu erwidern. Sollte es jedoch mit dem befürchteten Mißverständnisse hinsichtlich der Anzahl unserer Differenzpunkte Ernst gemeint sein; so habe ich zu meiner Entschuldigung blos die einfache Versicherung zu geben, daß ich bei jener Ueberschrift lediglich - an solche Leser dachte, die nicht schon vor Lesung der ersten Zeile meines Aufsatzes in Schlafverzückung gerathen werden. Auch die Bescheidenheit muß ihre Grenzen haben! Uebrigens bedient sich Herr vr. Holdheim auch hier wieder eines Ausdrucks, der gerade an dem Platze, wo solche Leser berücksichtigt werden, die der talmudischen Kenntniß entbehren, sehr leicht zu Mißverständnissen führen kann oder soll. Das rabbinische Judenthum gestattet nicht die Auflösung