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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-05-12 · Heft 20 (12.5.1845) · p. Seite 302

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 20 (12.5.1845)
Date
1845-05-12
Page
Seite 302 (sequence 10)
Language
German
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802 mann beeilte, den Verunglückten möglichst schnelle Geldhülfe leisten, wodurch Viele einstweilen in den Stand gesetzt sind, den Unterstützungen, welche das mittlerweile gebildete Zentral-Hülfskomite für Böhmen") ausgemittelt haben wird, ruhig entgegenzusehen. — —. Auch in diesem Jahre hatten wir Gelegenheit, uns über die schönen Fortschritte der Zöglinge der von Frau. Charlotte Löw geleiteten Lehr- und Erziehungsanstalt für israelitische Mädchen zu freuen. Nachdem am 14. d. M. unter Anwesenheit des Kanonikus H. Rauch, k. k. Schuloberaufsehers, des Oberrabbiners H. Rappaport, des Normalfchuldirektors H. Winternitz, des Ortsschulaufsehers H. Ernst Wehle und einer großen Anzahl gebildeter Schulfreunde, die Mädchen durch prompte Antworten und Vorlegen von Handarbeiten, Probeschriften und schriftlichen Aufsätzen/ Beweise von dem gründlichen Unterrichte in allen, für ein gebildetes Mädchen nöthigen Kenntnissen Probe abgelegt hatten, nahm der Oberlehrer dieser Anstalt, Herr Rabbinatskand. - Steinschneider, am 15. d. M. mit den dreien, dieses Jahr aus der Anstalt tretenden Mädchen die Religionsprüfung vor, und schloß diesen öffentlichen Akt mit einer allgemeinen Anrede an sämmtliche anwesende Zöglinge und mit einer besondern an jede der drei Austretenden. Herr Steinschneider, der nun gleich diesen, aus den engen Räumen der Schule in die große, weite Welt wandert, um zunächst in Berlin seine literarischen Arbeiten sortzusetzen, kann die Beruhigung mit sich nehmen, die Schule in einem solchen Zustande zu hinterlassen, wie sie sein « bereits designirter Nachfolger nur immerhin wünschen kann, und gewiß wird diesem — so wie er hier gekannt ist — und der bewährten Einsicht der Frau Löw gelingen, dieser Schule den Ruf einer musterhaften Erziehungs- und Unterrichtsanstalt zu erhalten. — *) Besteht unter dem Protektorate Sr. k. k. Hoheit des Erzherzog Stephan und unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Fürsten Schwarzenberg aus vier Mitgliedern aus dem hohen Adel, vier der vornehmsten Bürger und dem israel. Gemeindevorsteher M. I. Landau; wie man vernimmt sind auch von dieser Seite ansehnliche Unterstützungen zu Gunsten der hiesigen jüdischen Bevölkerung zu erwarten. Untet den' vielen, Uebung wohlthatiger Werke bezweckenden, Hiesigen Vereinen , zeichnen sich zwei durch besondere Lebenskräftigkeit aus; der Eine , ist der Verein für Krankenpflege, der Andere der Nächstenliebeverein zur Unterstützung für verschämte israelitische Hausarme. Ersterer von dem verstorbenen I. H. Moscheles gestiftet, besteht seit mehr denn 60 Jahren. Sein Zweck ist, den erkrankten Mitgliedern auf Verlangen die nöthigd Hülfsleistung zu gewähren. Dahin gehört das Honorar für den Arzt, Verabreichung der Medikamente, chirurgische Hülfsleistung u. s. w., nebst einer täglichen Unterstützung in baarem Gelde. Trotz der bedeutenden Ausgaben, die nun dieses, namentlich in Jahren wo Epidemien herrschen, veranlassen muß, war der Verein bei der in jeder Hinsicht musterhaften Verwaltung, und bei den bedeutenden Geldzuflüssen, deren er sich erfreut (auch zu diesem Vereine steuern Se. sürstl. Gnaden der Freiherr v. Schreuk auf Norzing, Erzbischof von Prag 100 fl. K. M. jährlich bei) doch im Stande, jährlich einen ansehnlichen Betrag zum Grundkapital zu schlagen. In den letzten, Jahren aber wollte es mit den Ersparnissen nicht recht vorwärts gehen, und im jüngst abgelaufenen mußten wir sogar sehen, wie die Ausgaben die Einnahmen — wenn auch nur um ein Unbedeutendes — überschreiten, was um so auffallender ist, als darin keine Epidemie unter Erwachsenen geherrscht und die Einnahmen sich nicht gemindert haben. Offenbar sind daran Mißbräuche schuld, die hier Jedermann kennt, und die Verwaltung hat sie auch in der letzten Jahresversammlung gerügt; aber mit der Rüge allein wird man schwerlich ein sich immer mehr einwurzelndes Uebel ausrotten. Jedenfalls aber wäre es besser gewesen, den Mißbräuchen selbst ernstlich zu Leibe zu gehen, als den armen erkrankten Mitgliedern gewisse Hülfsleistungen, wie z. B. die Darreichung von Mineralwässern, Bädern u. dgl. abzukargen, da diese Mittel, wie man sagt, von vielen Aerzten als sehr wohlthätige Arzneien angesehen werden, und wenn auch — was noch sehr stark bezweifelt wird — das erkrankte Mitglied kein Recht haben sollte, sie zu fordern; da das Verweigern derselben, wenn es fortgesetzt werden sollte, nicht geeignet ist, den Kredit des Vereines zu heben. Jndeß läßt sich bei der Einsicht des Vorstandes erwarten, daß diese Maaßregel nur eine vorüber-

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