Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 20 (12.5.1845)
- Date
- 1845-05-12
- Page
- Seite 301 (sequence 9)
- Language
- German
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301 bewahren bestrebt seien. So lange sie diese Tendenz nicht aufgeben, sei ihre Emanzipation ein Unding. ' ' (Schluß folgt.) Posen, 1. Mai. (Pr. Bl.) In der folgenden Sitzung wurden vom Landtage folgende Beschlüsse gefaßt: in Bezug auf die Juden Se. Maj. zu bitten, das Gesetz vom 11. Marz 1812 auf seine ursprüngliche Bestimmung zurückzuführen, also ohne alle später ergangenen, beschränkenden Bestimmungen auf alle Juden im preußischen Staate, insbesondere auf die Juden im Großherzogthum Posen, zur Anwendung bringen zu lassen. Einmüthig wurde ferner beschlossen, Se. Maj. zu bitten, die allgemeine Militärdienstpflicht auf die Juden auszudehnen, und dieselben von Entrichtung der unter dem Namen „Rekrutengelder" bestehenden Steuer zu entbinden. Ferner beschloß die Versammlung mit 34 gegen 8 Stimmen, die Bitte zu stellen, daß jeder Jude nach Ablauf einer dreijährigen Militärdienstzeit bei untadelhafter Führung, der vollständigen Emanzipation sich erfreuen möge; und mit'32 gegen 8 Stimmen wurde auch der weitere Antrag des Ausschusses genehmigt, Se. Majestät zu bitten: daß jeder Jude, welcher die Gymnasialstudien durchgemacht und ein gutes Sitten- und Maturitätszeugniß erlangt, sich ebenfalls der vollständigen Emanzipation erfreuen möge. Auf den Antrag eines ritterschaftlichen Abgeordneten beschloß die Versammlung ferner mit 29 gegen 13 Stimmen, die Ausdehnung dieses Vorrechts für diejenigen zu erbitten, welche ihre Studien auf Real-, Gewerbe-, Handels-, Bau-, Navigationsschulen, oder auf Forst- und landwirthschaftlichen Akademien absolviren und gute Sitten- und Maturitätszeugnisse erhalten. Gegen jede noch größere Erweiterung der Bedingungen, unter welchen eine vollständige Emanzipation eintreten solle, erklärte sich der Referent des Ausschusses, weil dies einer unbedingten, völligen Emanzipation gleichkommen würde. Die Versammlung beschließt noch folgende Bitten an Se. Maj. den König zu richten, und zwar: mit 41 gegen 1 Stimme auf den Antrag eines ritterschaftlichen Abgeordneten: daß diejenigen Juden der vollständigen Emanzipirung theilhaftig werden, welche persönlich die Landwirtschaft mit jüdischem Gesinde 6 Jahre lang betrieben haben, ohne weitern Widerspruch. Auf den Antrag eines andern ritterschaftlichen Abgeordneten, daß derselben vollständigen Emanzipation alle achtbaren und völlig unbescholtenen Juden theilhaftig werden, welche Magistrat und Stadtverordneten geeignet dafür erachten; einhellig auf den Antrag des Referenten im Ausschüsse: daß der Erlaß der im §. 39 des Gesetzes vom 11. März 1812 vorbehaltenen Bestimmungen wegen des kirchlichen Zustandes und der Verbesserung des Unterrichts der Juden möglichst beschleunigt werde. — In der 28. Sitzung stellte ein städtischer Abgeordneter den Antrag, daß Se. Maj. gebeten werde, die Vorschriften der Kriminalordnung, wornach Juden nicht angehalten werden dürfen, ein eidliches Zeugniß abzulegen in Sachen, in welchen auf über 50 Thlr. Geld- oder über 6 Wochen Gefängnißstrase erkannt werden könnte, aufzuheben. Bei der Abstimmung erklärten sich 27 Stimmen für, 17 gegen den Antrag, welcher somit zum Gegenstände einer Petition nicht erhoben werden darf. Oesterreich. Prag, im April. (Privatmitth.) Aas Hochwasser, das unsere Stadt betroffen, hat die ganze Judenstadt überschwemmt. In der an sie grenzenden Geistgasse reichte es weit über das Dircktionsgebäude des k.k. jüdischen Steuergefälles hinaus, während es bei der Ueberschwemmung des Jahres 1824 vor der Pforte desselben stehen geblieben. Fromme Gemüther wollen daraus Schlüsse machen, unter anderen den, daß dies ein Zeichen sei, die Judensteuer werde bald mit dem Strome der Zeit dahingetragen werden; aber^i ©ns *6. Indessen hat sich's bei dieser Gelegenheit gezeigt, daß trotz der moralischen Gebrechen, welche besagte Steuer mit sich führt, und wie sie neulich in der Allg. Zeitg. d. Judenth. theils geschildert, theils angedeutet wurden, sich doch noch ein tüchtiger Fonds von herzlicher uud aufopfernder Thcilnahme für den leidenden Bruder erhalten hat, und zwar nicht nur im Augenblicke der Gefahr, wo eine große Anzahl unserer Glaubensgenossen darin wetteiferten, den Bedrängten trotz Wind und Wellen mit wahrhafter Todesverachtung Hülfe zu bringen, und so den uns von jeher in den Mund gelegten' Spruch: „das Wasser hat keine Balken" zu Schanden machten, sondern , auch in der Liberalität, mit der sich nach abgelaufenem Wasser Jeder- 20»