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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-05-12 · Heft 20 (12.5.1845) · p. Seite 299

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 20 (12.5.1845)
Date
1845-05-12
Page
Seite 299 (sequence 7)
Language
German
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299 arbeiten, ein schonendes, dem Grunde seines Bedenkens angemessenes Verfahren gegen denselben werde beobachtet werden. Der Abgeordnete v. Scheurlen, Mitglied des evangelischen Konsistoriums erhob sich insofern hiergegen, daß das, was die Kommission voraussetze, geradezu als Gesetz ausgesprochen werde, indem die Israeliten das Gebot der Feier des Sabbats als ein von Gott selbst gegebenes ansehen. Diesen Antrag unterstütze Freiherr von Hornstein, und bemerkte: daß die israelitische Oberkirchenbehörde eine Erlaubniß zum Arbeiten an Sabbaten nicht ertheilen könne. Endlich wurde der Antrag durch Zuruf angenommen. So hat die christliche Kammer dasjüdische Religionsgesetz gegen die Erklärung der israelitsche Oberkirchenbehörde in Schutz genommen. Preußen. Breslau, 1. Mai. (Privatmitth.) Daß es mit der hiesigen Reform durchaus nicht fortwill, hat Herr Fv. in No. 18 bereits gemeldet. Zn diesen Lagen ging ein Zirkulär umher, um zu einer Versammlung einzuladen, worin die an die Rabbinerversammlung zu richtende Denkschrift besprochen werden sollte: allein sie fand nur wenige Unterschriften, und diese mühsam. Man kann also die Sache für gänzlich gescheitert ansehen. Darüber sind die Urheber voll Ingrimms und haben einen bemitleidenswürdigen Artikel in die Deutsche Allg. Ztg. einrücken lassen, worin sie gräulich auf'die Juden schimpfen, und mit einem massenhaften. Ausscheiden aus dem Zudenthume drohen! Das fehlte noch, um der Sache den letzten Stoß zu geben. Denn dem Zudenthume die Pistole auf die Brust setzen, und rufen: labourse ou la vie! Das kann in religiösen Dingen gewiß nicht richtig sein. Viele Hoffnung für den b res lau er Reformversuch haben wir niemals gehabt. Er wollte das bestehende Zudenthum zu sehr aus den Sattel heben — und das ist ein zu alter, geübter Reiter. Aber triumphiren mögen die Gegner nicht! .Die lieben Stabilen, sie mögen die Hände sich nicht reiben! Denn dieses gänzliche Mißlingen, wovon zeugt es? Von der außerordentlichsten Schlaffheit für alle religiösen Interessen. Dieses Fallenlaffen, dieses Nichtunterfchreiben rührt es etwa von entgegengesetzten Prinzipien her? Beobachten die Herren etwa nun die Speisegesetze? Halten sie nun Sabbat und Fest? Nein! aber sie sagen: „Was geht das mich an! Was soll ich mich herumzanken! Laß das ausmachen, wer Lust hat! Ich thue, was ich will, uud wer es nicht thut, der läßt es bleiben!" — Das sind die Beweggründe, und diese Schlaffheit, dieses Unbekümmertsein um alles Religiöse — ist ebenso eine Niederlage für die Stabilen, als für die Reformer, sie ist ein Unglück für das ganze Zudenthum. Die leise weiterfressende Wunde ist es — und die Stabilen jubeln, weil man sie abermals mit Lumpen zugedeckt hat. Nun, so hat sie desto mehr Ruhe, ihr stummes Zerstörungswerk im Dunkeln weiter zu fördern. ' M. Berlin, 1. Mai. sDie Landtagsverhandlungen der brandenburger Provinzialstände. Nach der Allg. Preuß. Zeitg.j Es sind dem Landtage drei Petitionen zugegangen, welche die Verhältnisse der Juden betreffen, von denen zwei auf völlige Emanzipation derselben gerichtet sind, die eine derselben aber sich darauf beschränkt, die Revision des Edikts vom II. März 1812 und die Aufhebung mehrerer dasselbe modift'zirenden Bestimmungen zu beantragen. In dem Ausschußgutachten ist an eine übersichtliche Darlegung der die Juden betreffenden Verhältnisse, namentlich in der hiesigen Provinz, der Antrag geknüpft, des Königs Majestät zu bitten: die Einheit der Gesetzgebung für die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in der Provinz Brandenburg auf den Grundlagen des Edikts vom II. März 1812 herbeizuführen, zweitens aber auch dabei die Bestimmungen dieses Gesetzes mit Rücksicht auf den fortgeschrittenen Kulturzustand der Juden einer durchgreifenden Revision unterwerfen und den daraus hervorgehenden Gesetzentwurf den Ständen baldmöglichst zur Begutachtung vorlegen zu lassen. Die hierauf folgende Debatte ward mit großer Lebhaftigkeit geführt. Man wies zuerst darauf hin, daß das Judenthum sich von Alters her in einer vollständigen Jsolirung erhalten habe; es sei aber nicht unbedenklich, ein so ganz fremdartiges Element im Staate fortbestehen zu lassen, weil sich daraus leicht etwas Feindseliges entwickeln könne; erfahrungsmäßig aber sei der'einzige Weg, wie man die Juden aus ihrer Veremze-

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