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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-05-12 · Heft 20 (12.5.1845) · p. Seite 298

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 20 (12.5.1845)
Date
1845-05-12
Page
Seite 298 (sequence 6)
Language
German
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298 löst werden kann, deren Stellung sie zugleich in den Stand setzt, dem, was den Anforderungen der Wissenschaft und der-Zeit, dem Bedürfnisse der Gemeinden, wie dem Geiste unsrer Religion entspricht, auch praktische Geltung zu verschaffen. Andere Rabbinerversammlungen werden dieser ersten (die nächste dahier in Frankfurt) folgen und dem so höchst wünschenwerthen Ziele um so näher kommen, je zahlreicher sie besucht, je weiser und zeitgemäßer ihre Beschlüsse gefaßt, je kräftiger endlich ihre Bestrebungen von den Gemeinden unterstützt werden. Letzteres beweist sich aber am besten und würdigsten durch die That. Ohnehin erscheint e-s als eine Ehrenpflicht, Männern, welche Opfer aller Art für ihre Glaubensgenossen nicht scheuen, nicht auch den pekuniären Theil derselben aufzubürden. Wieviel auch in den Orten, wo diese Versammlungen stattfinden, mit anzuerkennender Bereitwilligkeit in dieser Hinsicht geschieht, so können doch manche ausgezeichnete Männer, welche zum Theil mittellosen Gemeinden angehören, nur dadurch in den Stand gesetzt werden, sich, von fernen Gegenden her, diesen Zusammenkünften anzuschließen, wenn sich eine Kasse für die zukünftigen Rabbinerversammlungen aus freiwilligen Beiträgen bildet, wozu durch ganz Deutschland alle Freunde der Religion und des Fortschrittes unter den Israeliten, Einzelne und Gemeinden, willig und zahlreich beitragen. Hierdurch wird zugleich Einschüchterungen begegnet und der Beweis gegeben, daß das Gute und wahrhaft Zeitgemäße in unsrer Mitte geeigneten Boden finden und Wurzel fassen wird. Um diese Angelegenheit ohne Aufschub zu fördern, sind die Unterzeichneten, der Aufforderung vieler wackeren Männer entsprechend, als provisorisches Komito zufammengetreten, damit vorläufig ein Vereinigungspunkt vorhanden sei, welcher der guten Sache den ersten Impuls geben, Unterzeichnungen annehmen, die Listen dazu fertigen und mit ähnlichen Vereinen, welche sich hoffentlich in anderen Städten und Gegenden bilden 'und den unsrigen anschließen werden, in Verbindung treten könne. Bei dem regen Eifer für das Gute, welchen unsere Gemeinden und Glaubensgenossen so oft schon bethätigt haben, zweifeln wir nicht, daß es an zahlreichen Unterzeichnungen nicht fehlen werde. Das Minimum der Beiträge ist auf einen Gulden jährlich und die Verbindlichkeit zunächst auf zwei Jahre festgesetzt. Ueber das Resultat soll, sobald als möglich, öffentlich Bericht abgestattet werden. Mögen sich recht Viele kräftig an dieser Angelegenheit betheiligen, so der guten Sache Vorschub leisten und Zeugniß geben von der Gesinnung, welche in unserer Mitte vorherrscht. Frankfurt, den 24. April 1845. Das provisorische Konnte: Dr. Jakob Auerbach. Leopold Beer. M. B. Goldschmidt. M. Grünebaum. D. Höchberg. Dr. I. M. Jost. Dr. I. Weil. —. Eine weitere Aufforderung berichtet: „Es sind bereits von allen Seiten Beiträge „zur Bildung einer Kasse für die künftigen Rabbinerversammlungen" gezeichnet, wodurch hoffentlich fanatischem Eifer durch die That entgegengewirkt, allenfalsige Bedenklichkeiten beseitigt, und den künftigen Rabbinerversammlungen, wenn sie der zu Grunde liegenden Idee würdig entsprechen, ein Haltpunkt, in der öffentlichen Meinung gegeben wird." Aus dem Würtembergischen, Ende April. (Privatmitth.) In diesen Tagen hat der israelitische Oberkirchenrath eine tüchtige Schlappe in unsrer Ab-- geordnetenkammer bekommen, wie die im schwäbischen Merkur veröffentlichten Debatten bekunden. Es handelte sich um die Strafanstalten. Es war in dem Rechenschaftsberichte des ständischen Ausschusses bemerkt, daß nach den Hausordnungen die israelitischen Gefangenen an ihren Sabbaten und Feiertagen gleich den übrigen Sträflingen zu arbeiten haben, was jedoch nach einer Aeußerung der israel. Oberkirchenbehörde erlaubt und sogar Pflicht sei, wenn das Arbeiten am Sabbat als etwas angesehen werden könne, was nothwendig fei, wenn die Ordnung des Hauses und der Zweck der Anstalt erreicht werden solle. •, Hinsichtlich der Bestimmungen der Hausordnung über die Behandlung israelitischer Gefangenen glaubte die Kommission wenigstens aussprechen zu sollen: „es werde der Verwaltung der Strafanstalten zu vertrauen sein, daß, wenn der Fall sich ereignen sollte, daß ein israelitischer Strafgefangener Beden-' ken trage, am Sabbat oder an seinen Feiertagen zu

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