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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-05-12 · Heft 20 (12.5.1845) · p. Seite 296

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 20 (12.5.1845)
Date
1845-05-12
Page
Seite 296 (sequence 4)
Language
German
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296 unter der Ausübung der bisherigen Kultusgesetze gar nicht auSgeübt werden. Die Aufnahme in die bürgerliche Gesellschaft ist daher für den Juden gr'ößtentheils illusorisch, sobald das jüdische Kultusgesetz in seinem ganzen jetzigen Umfange erhalten werden soll. Solche Illusionen können wol eine Zeit lang sich erhalten, aber endlich müssen sie vor der Geradheit des Charakters und vor der Logik zusammenbrechen. Das Judenthum faßt in sich: die Lehre, das Moralgesetz, das Rechtsgesetz und das Kultusgesetz. Haben nun niemals, außer der Lehre und des Moralgesetzes, Veränderungen innerhalb des Judenthums statt gefunden? Allerdings hat die geschichtliche Nothwendigkeit bei jeder großen Umwälzung eine Erledigung bedingt und in's Werk gesetzt. Die erste große Umwälzung, die Entfernung Jsrael's aus Palästina, hatte sofort die Aufhebung des ganzen Opfergesetzes, die Aufhebung eines großen Theils des Reinigungsgesetzes, die Aufhebung des Jobel- und Schmittahjahres, die Aufhebung der Levitenzehnten, der Priestererstlingsfrüchte ff. zur Folge. Bald hatte sie auch die Aufhebung eines großen Theils des Rechtsgesetzes, nämlich des Kriminalgesetzes, zur Folge. Die Annäherung der bürgerlichen Gleichstellung hatte abermals eine Erledigung zur Folge, die Aufhebung des ganzen jüdischen Rechtsgesetzes zur Folge, indem die Juden gänzlich der staatlichen Jurisdiktion unterworfen wurden. Während also die Lehre und das Moralgesctz, wozu noch die, neuerdings vom Schreiber Dieses wieder.geltend gemachten allgemeinen Sozialprinzipien des Judenthums kommen, unangetastet und unverletzt durch die Jahrhunderte gegangen, sehen wir, daß die geschichtliche Nothwendigkeit das ganze Rechtsgesetz und einen bedeutenden Theil des Kultusgesetzes zum Falle gebracht hat. Abermals tritt nun eine große Umwälzung in den Verhältnissen der Juden auf, die zweite, die Aufnahme in Me bürgerliche Gesellschaft, die der Entfernung aus Palästina an Bedeutung und Folgenreichthum an die Seite zu stellen ist; sie ist nicht zufällig, sie ist eine geschichtliche Nothwendigkeit; auch sie bringt ihre Bedingungen und unumgänglichen Forderungen mit sich; keine Kraft, keine Anstrengung vermag diese zu hintertteiben und zu verläugnen — die Reform ist durch sie sowol unvermeidlich, als auch berechtigt. Um so sorgfältiger, 'ruhiger, ernster muß sie bewerkstelligt werden; wozu folgende Untersuchungen einen Beitrag geben sollen. Das Prinzip, die Basis ist gefunden. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aschaffenburg, 23. April. Eine an die königl. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg ergangene Ministerialentschließung v. 14. Marz spricht aus, daß das von den Juden an einzelnen Orten bisher an die Gemeindekaffe entrichtete Schutzgeld keineswegs eine Reallast, sondern eine aus früheren Zeiten herrührende persönliche Abgabe darstellt, und daß diese mit dem §. 22 des Edikts vom 10. Juni 1813, das -den Juden mit den übrigen Bewohnern gleiche Gemeinderechte einräumt und gleiche Verbindlichkeit auferlegt, als unverträglich erachtet werden muß. Dffenbach, im April. Das Franks. Journ. bringt folgende Erklärung: Wie wenig die im Geist der Finsterniß und der Verketzerung von einer Anzahl meist polnischer und ungarischer Rabbiner .aus dunkelm Getriebe hervorgegangene Erklärung gegen die lichtvollen Berathungen der in Braunschweig gehaltenen.Rabbinerversammlung als die Stimme der deutschen Israeliten und insbesondere des intelligenten Theils derselben gehalten werden darf, hat die Indignation, welche diese fanatische Erklärung erregte, und die offene Protestation gegen solchen unwürdigen Zelotismus bereits hinlänglich kund gegeben. — Der allgemeine Unwille wird aber in hiesiger Gemeinde um so tiefer empfunden, als unser würdiger Rabbiner, Herr Dr. Formstecher, dem Wunsche des hiesigen Vorstandes gern willfahrend, sich jenen wackern Männern angeschloffen hat, die aus Liebe zur Religion und zu ihren Glaubensgenossen nicht nur Zeit und Geld opferten, sondern auch den moralischen Muth hatten, ihre Namen den Anfeindungen des Fanatismus auszusetzen und so freimüthig als vertrauungsvoll öffentlich zu berathen, wie durch Entfernung eingeschlichener Mißbräuche der religiöse Sinn wieder geweckt

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