Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 20 (12.5.1845)
- Date
- 1845-05-12
- Page
- Seite 295 (sequence 3)
- Language
- German
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295 So waren es zwei große Umwälzungen, welche Israel bis jetzt durchgemacht hat: die Austreibung aus seinem Lande und der Uebergang in die Länder und unter die Völker der Erde — und der Uebergang in die bürgerliche Gesellschaft als integrirender Theil. Die beiden ersten Zeiten liegen abgeschlossen hinter uns, die Dritte — ist die Gegenwart. In allen dreien hatte Israel sehr verschiedene Richtungen. In der ersten: sich in seiner religiösen nnd politischen Volksthümlichkeit zu erhalten. Wenn auch diese Volksthümlichkeit von religiöser Seite zur Zeit des ersten Tempels noch -nickt stark genug entwickelt war, weshalb oftmaliger Abfall statt fand: so zeigen doch die prophetischen Schriften, die aus dieser Zeit herrühren, hinlänglich, daß der.Geistesstrom Jsrael's dahin gerichtet war, und in der Zeit des zweiten Tempels sehen wir diese religiöse Volksthümlichkeit mit der politischen gänzlich verschmolzen, und mit der höchsten Anstrengung den Bestand sich sichern — bis sie äußerlich von größerer materieller Gewalt überwunden ward. In der zweiten Zeit, in der Zeit der Zerstreuung und Ausschließung aus der Gesellschaft war die Richtung des Judenthums, sich als besonderer Körper nach allen Seiten hin auszuprägen, so daß allen Schlägen der Verfolgung, allem Drucke des Hasses und der Feindseligkeit der feste, rings abgeschlossene Körper widerstehen konnte. Was ist nun die Richtung der dritten Zeit, der Gegenwart, der Aufnahme in die bürgerliche Gesellschaft? Nichts anders, als: der bürgerlichen Gesellschaft sich anzupassen und sich mit ihr zu vereinigen, ohne aber die Religion Jsrael's preis zu geben. Der Inzidenzpunkt, d. i. die ganze Schwierigkeit liegt also darin, daß dir Religion Jsrael's erhalten werden soll, daß aber diese bis jetzt Formen hatte, welche in der Ausschließung aus der bürgerlichen 'Gesellschaft ihre Basis hatten. Daß die Religion Jsrael's erhalten werden soll, bezeugt sich dadurch, daß wir als Juden in die Gesellschaft ausgenommen werden wollen. Die Erhaltung der Religion Jsrael's ist sowol eine Nothwendigkeit für uns, die wir sie bekennen, und io ihr allein die Wahrheit finden; als auch eine weltgeschichtlich« Nothweudigkeit, indem die Religion Jsrael's die ganze religiöse Wahrheit enthält, welche sie bis jetzt von Zeit zu Zeit Iheilweise in die Menschheit emittirt hat, und sie endlich derselben im Laufe der Zeiten ganz übergeben wird. Aber der Uebergang in die bürgerliche Gesellschaft ist nicht minder eine geschichtliche Nothwendigkeit geworden. Denn erstens kann der »euere Staat keine ausgeschlossenen Körperschaften ertragen, so haß diese nothwendiger Weise sich an ihm aufreiben müßten, das Judenthum könnte sich daher gar nicht mehr im jetzigen Staate als ein abgeschlossener Körper erhalten; zweitens kann in der menschlichen Gesellschaft der GlaubenSdruck, der Gewissenszwang und die Ungleichheit vor dem Gesetze nicht mehr bestehen, und alle Objekte dieser, mit dem Wesen der menschlichen Gesellschaft nicht mehr verträglichen Prinzipien müßten ausgeschieden, absorbirt werden; drittens gestattet . die in den Juden entwickelte geistige und soziale Bildung nicht mehr, in Abgeschlossenheit von der Gesellschaft zu beharren. Gerade die Erhaltung unsrer Religion macht daher den Uebergang der Juden m die bürgerliche Gesellschaft unumgänglich nothwendig. Dies erweist sich daher auch ganz und gar, indem sowol die Juden mit allen Kräften nach der bürgerlichen Gleichstellung ringen, als auch in der Christenheit diese letztere trotz allen entgegeusteheuden Vorurtheileu und Leidenschaften Schritt vor Schritt den Sieg erringt. Nun aber ist der wirkliche Uebergang in die bürgerliche Gesellschaft ohne eine Reform des Judenthums nicht möglich. Hier ist es aber wol zu bemerken: die Reform des Judenthums Behufs des Uebergangs in die bürgerliche Gesellschaft ist keine nothwendige Forderung von Seiten der Christenheit, die in der bürgerlichen Gleichstellung nur das allgemeine Prinzip der Gewissensfreiheit und der Rechtsgleichheit zu befriedigen hat: sie ist aber nothwendige Bedingung für die jüdischen Individuen, die, ohne diese Reform, die Wohlthaten der bürgerlichen Gleichstellung nicht genießen können. Der schlagende Beweis hierfür ist: daß jedes Individuum, welches iu einem Staate, wo die Juden emanzipirt sind, an der Verwirklichung der Gleichstellung einen wirklichen Antheil nehmen wollte, sein Judenthum für sich reformiren mußte. So mußten für alle Juden, welche in den Militärdienst treten wollten, die Zeremouialgesetze aufgehoben werden. So kann kein Jude ein Lehrer an einer christlichen Schule, kein Jude ein Richteramt, kein Jude, überhaupt ein öffentliches Amt übernehmen, ohne sich von dem größten Theil der Kultusgesetze zu dispensiren; so können viele, viele Gewerbe