Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 19 (5.5.1845)
- Date
- 1845-05-05
- Page
- Seite 290 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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290 sertorischen Eides hingegen hieße ein muthwillig begangenes Verbrechen Hinwegzaubern, ein in sich selbst zerfallender Begriff, ein Unding! Und doch will'Herr 1)r. Holdheim hinsichtlich der rabbinischen Auflösbarkeil die Klarheit eines Unterschieds zwischen assertorischen und promifforischen Eiden nicht einsehen und auf diese Unklarheit hin das rabbinische Iudenthum, weil es wie alles Menschliche seine Gebrechen hat, zu einem wahren Ungeheuer, zum Inbegriff aller Verderbtheit machen! Erkennt Herr vr. Holdheim einen Unterschied zwischen den mehrerwähnten Eiden auf biblischem Standpunkte nicht an, dann hätte er aus Prinzip mit seiner Anklage nicht gegen das ungöttliche rabbinische Judenthum, sondern gegen - das göttliche Gesetz in die Schranken treten sollen; im entgegengesetzten Falle aber stutzt der Mösaismus dem erhabenen Prinzipe, oas ihn himmelwärts weit weg über uns Menschenkinder trägt, die Flügel ab und muß er wieder zur konkreten Erde zurückkehcen. Der etwaige Einwand, daß gerade die rabbinische Auflösung als eine rückwirkende den Eid oder das Gelübde ganz und gar entwurzele und aus der Vergangenheit streiche, ist reiner Unsinn, da die Rabbinen, wie erwiesen, eine-solche absolute Vernichtung sich nicht einmal träumen lassen und mit den Worten “na nichts weiter ausdrücken wollen, als daß der Schwörende oder Gelobende von seiner freiwillig übernommenen Verpflichtung so vollständig entbunden werde, als ob in Ansehung eben dieser Verpflichtung ein Eid oder Gelübde gar nicht vorhanden wäre. Vergl. Kesef-Lcchem Mischnah zu Maim. Hilch. Redarim 13, 2 und Schulch. Ar. Jore Deah 234, 37—49. Wir sind nun bei Herrn Dr. Holdheims Katechisation angelangt. Er wird mir hier einige Einwande um so eher erlauben, als er mir Antworten in den Mund legt, die ich wenigstens nicht durchgängig billigen kann. Also — Frage: Ob ich einem Juden, der bei einem von mir nur beziehungsweise genannten Reinigungseid (Herr vr. Holdheim will den Eid: ich gelobe, kein Brod mehr zu genießen, wenn ich meine Kethuba schon erhalten habe durchaus keinen beziehungsweisen Reini g ungseid nennen lasten) von der rabbinischen Theorie. Gebrauch machte, in anderen Fallen auf seinen direkten assertorischen Eid etwas trauen würde.? Antwort: Gewiß nicht! Errathen. , Frage: Und warum nicht? Antwort: Derjenige, welcher sich kein Gewissen daraus macht, einen vor Gericht geleisteten, wenn auch nur bezkehnngsweisen Reinigungseid sich hinterher aufzulösen, von seiner Verpflichtung gegen mich , sich entbinden zu lassen und mich um mein Recht zu betrügen, der wird wahrlich andere Eide, direkte oder assertorische, nicht viel heiliger halten! Errathen. Frage: Und warum nicht? (Wahrlich eine schwere Prüfung der — Geduld, ein Schwitzbad!) Antwort: „Weil die Moralität, weit die Ehrlichkeit der Gesinnung durch die Entbindung von einem nur beziehungsweisen Reinigungseid nicht weniger als von deranderer Eide im höchsten Grade verletzt werden." Nicht errathen! Ich bleibe genau bei meiner vorigen Antwort stehen; ich traue dem Manne nicht, weil er mich um mein gutes Recht betrogen hat^ weil ich mit dem rabbinischen Judenthume in Schulchan Aruch Choschen Hammischp. 92, 3, mit demselben rabbinischen Judenthum, das" Herr vr. Holdheim hier zum Betrüger stempeln will, einem Diebe, der sich die Auflösbarkeit der Eide zu dem Endzwecke bedient, mir mein Geld aus der Tasche zu stehlen, unmöglich in irgend einer Weise die Heilighaltung des Eides Zutrauen kann. Wegen dieser Auslösung aber an und vor sich selbst würde ich ihm die Heilighaltung des assertorischen Eides, bei welchem eine Auflösung nicht stattsindet, allerdings nicht absprechen, falls ich nur erst die Ueberzeugung gewonnen habe, daß dieser Jude lediglich im guten Glauben an das rabbinische Judenthum seinen Eid sich hat auflösen lassen und ferner auch wisse, daß das rabbinische Judenthum eine Auflösung assertorischer Eide für unmöglich hält. Hätte er mit der Auflösung einen Betrug nicht verbunden; so würde ich ihn eben so wenig der Nichtachtung des assertorischen Eides beschuldigen wollen, als ich es wagen dürfte, eine Frau oder eine Tochter für meineidig zu halten, welche im Glauben an das Wort Gottes irgend einen vom Manne oder Vater aufgelösten Verfprechungseid nicht vollziehet. Folglich ist auch die Nutzanwendung der ganzen Katechese, der ungeheuere Sprung des Herrn vr. Holdheim's vom betrügerischen Juden auf das rabbinische Judenthum, das sogar alle möglichen Bollwerke gegen eine trügerische Benutzung seiner Theorie errichtet und nach Gittin 35 d zur Verhütung eines möglichen Betrugs der verheiratheten Frau selbst das Leisten eines Gelübdes vor Gerichte verweigert, durchaus falsch und verfehlt.