Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-05-05 · Heft 19 (5.5.1845) · p. Seite 279

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 19 (5.5.1845)
Date
1845-05-05
Page
Seite 279 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3225389-3225409--06869-3236724
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

279 tastbar. Unsre Väter gaben Leben und irdisches Glück dafür hin: auch.wir dürfen nicht anstehen, Beides für sie hinzugcben. Das Moralgesetz des JudeuthumS, dieses Gesetz der Nächstenliebe, diese Stütze der Menschengleichheit, der wirklichen Gerechtigkeit, der thätigen Barmherzigkeit, des Familienlebens, es ist unantastbar; keine Zeitkeine Verhältnisse können daran rütteln. Das Kultusgesetz des Judenthums — sehet, dies ist der Boden unsres Vorwärts! Auch Hier stützen wir uns auf die Geschichte. Einen wesentlichen Theil des mosaischen Kultusgesetzes machte der Opferdienst aus; auf ihm basirte größtenthejls das ganze Kultusgesetz. Unsre Väter haben es aufgegeben. Wer berechtigte,sie dazu? Die Geschichte. Der Tempel war zerstört, Israel aus sejnem Laude geworfen — das Opfergesetz: war erledigt. Nun, es ist abermals, die Geschichte, welche,eine Erledigung aus dem Bereiche des Kultusgesetzes erheischt, unumgänglich macht — die bürgerliche Gleichstellung der Juden, die Aufnahme der Juden in die Gesellschaft. Wir sind abermals aus einem besondern Lande gebracht worden, aus dem Lande der bürgerlichen Ausschließung, aus den Ghetti's. Nicht wir sind es, nicht ein thörichter Kitzel zu reformiren, es ist ein großer, geschichtlicher Akt, dem Keiner sich entziehen kann. Aber was wäre nun in diesem Kultusgesetze, was die Erledigung träfe? Das, was den Juden von der Gesellschaft abschiießet, ohne zum Wesen des KultuSgesetzes zu gehören. Sehet, es sind auch hier Grundformen,' welche so mit dem Judenthume verwachsen sind, daß sie von ihm nicht getrennt werden können, die so Träger des ganzen Judenthums sind, daß das Judenthum wesentlich litte, sobald man sie zerstören wollte. Die Milah als das BundeSzeichen der israelitischen Offenbarung; der Sabbat, als die Institution, auf welcher die Verbindung jedes Einzelnen mit der Religion beruht; das Peßach, als Träger der Geschichte Jsrael's; da/Drommeten- und Versöhnungsfest, die Versöhnung des sündigen Israeliten von Seiten der Religion befördernd; das Schebuoth und Sukkoth, welche die Dankbarkeit gen Schöpfer und Erhalter der Welt für seine Gaben aussprechen; der Gottesdienst Jsrael's, der religiöse Vermittler zwischen Israel und Gott und religiöser Mittelpunkt des ganzen Jsrael's; die leibliche Heiligung, durch gewisse Speise- und Reinigungsgesetze bewirkt. Diese sind die Grundformen des: jüdischen . Kultusgesetzes. Aber alle diese Grundformen des Zudenthums selbst sind im Laufe der Jahrtausende mit einer großen Masse von Erschwerungen, Umzäunungen und Nebenformen umgeben worden. In der Absicht, sie zu hüten und zu schützen, hat eine fruchtbare Auslegung und der Hang nach Gebräuchen und beschäftigenden Formen sie erweitert, ausgedehnt, und weit über die ursprüngliche Anlage hinaus. So verlangt unsere Zeit, um jene Grundformen des Judenthums vor gänzlichem Verfall zu hüten und zu bewahren, die hinzugekommenen Erschwerungen und Erweiterungen wieder abzulösen, und sie in ihrer ursprünglichen Einfachheit wieder herzustellen. Dies ist das Vorwärts in Israel! (Fortsetzung folgt.) Vom mosaischen Zeremonialgesetz. (Fortsetzung.) Das Zeremonialgesetz ganz von der Lehre zu trennen im Mofaismus, ist rein unmöglich. Denn wenn man schon einfach die Zehn-Worte herausniwmt, hat man das Sabbatgesetz in seiner ganzen Schärfe, nach welcher selbst das Vieh in die heilige Ruhe eingeschlossen werden soll. An dieses Sabbatgesetz lehnt sich aber das ganze Festgesetz, wie dies nicht allein durch das Unterlassen der Arbeit, sondern auch durch die Sieb enzahl sich kund thut, die bei allen wiederkehrt: sieben Festtage im Jahre> der siebente Monat der Festmonat, siebenmal sieben Tage vom Peßach ab das Schebuoth ff. Eben so sehr ist aber die leibliche ReiNigkeLt und Heiligung Grundgedanke der heiligen Schrift. Um hierüber iu's Klare zu kommen, bedenken wir es folgendermaßen im Zusammenhänge. Die fünf Bücher Moscheh enthalten außer der Geschichte Dreifaches: die Lehre, das 'Moralgesetz, das Kultusgesetz. Das Kultu sgesetz umfaßt Dreifaches: das O pfe gesetz, das Festgesetz, das Reinigkeitsgesetz. ' Das Opfergesetz ist tiefe, erhabene Symbolik*), die psychisch mit dem Absterben des symbolischen Seelen-' *) S. unser Bibelwerk, Bd. I. S. 420 ff. 446— 503. 543—583.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.