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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-04-28 · Heft 18 (28.4.1845) · p. Seite 263

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 18 (28.4.1845)
Date
1845-04-28
Page
Seite 263 (sequence 3)
Language
German
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263 hin zerstreut sind. Wir nehmen heute zwei Hauptgesetze in Betrachtung. -I. Das Festgesetz. ») Der Schabbath, am siebenten Tage der Woche: 1) Aufhören aller körperlichen Arbeiten, 2) die Speisen sollen an demselben nicht bereitet (2 Mos. 16, 23), 3) Feuer -in den Wohnungen nicht angezündet (2 Mos. 35, 3) werden , 4) keine weitere Entfernung vom Orte (2 Mos. 16, 29), 5) gottesdienstliche Versammlung (tt^p 8-ipn). b) Das Peßach, sieben Tage, vom Abende des vierzehnten des ersten Monats an; 1) am ersten und siebenten Tage keine Arbeit, jedoch Bereitung der Speisen; gottesdienstliche Versammlung; 2) die ganzen sieben Tage soll nur ungesäuertes Brod gegessen, vor dem ersten Tage der Sauerteig (-att) aus den Häusern hinweggeschafft werden, und Niemand gesäuertes fpati) essen. c) Das Schebuoth, am fünfzigsten Tage, vom zweiten Peßachtage an gezählt, einen Tag, keine Arbeit, gottesdienstliche Versammlung. ä) Las Drommeten fest, am ersten Tage des siebenten Monats, einen Tag, keine Arbeit, gottesdienstliche Versammlung, Gedächtnißblasen (N^i^n *p‘"DT). «) Der Verso hnu ngstag, am zehnten Tage des siebenten Monats, völlige Ruhe vom Abende bis zum Abende (3 Mos. 23, 33), Fasten (vergl. Zeschäj. 58, 3), gottesdienstliche Versammlung. f) Las Sukkoth, am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, sieben Tage; 1) am ersten Tage keine Arbeit, gottesdienstliche Versammlung; 2) das Ergreifen gewisser Früchte und Bauwzweige (Frucht des Hadarbaumes, Palmzweige, Aeste vom,Baume Aboth und Bachweiden, zu Freudensbezeugungen an diesem Erntedankfeste), 3) sieben Tage Wohnen in Hütten (durch mTS „Einheimischer" als rein palästinensisches Gesetz bezeichnet); 4) am achten Tage keine Arbeit, gottesdienstliche Versammlung. Dies, und nicht mehr ist mosaisches Gesetz über Schabbath und Feste, wozu noch Auszeichnung der Neumoudstage kommt (4 Mos. 10, 10). Es sind demnächst im Ganzen nur sieben Festtage, und das Peßachgesetz beschränkt sich auf das Wegschaffeu des ^^-Sauerteiges, Essen der N2?a des ungesäuerten Brodes und Nichtessen des ywn, des gesäuerten Brodes. 11. Das Speisegesetz. a) Verbot gewisser Thiere: 1) der Säugerhiere, die nicht gespaltene Klauen haben und nicht Wiederkäuen; 2) der Wasserthiere, die keine Schuppen und Flossen haben; 3) gewisser Vögel, die 3 Mos. 11,13—19. 5 Mos. 14, 11—20 aufgezählt, aber-nur zum Theil noch bestimmbar sind; 4) aller geflügelten Insekten, welche nicht oberhalb ihrer vier Füße noch zwei Springfüße (pedes saltatorii) haben; 5) aller anderen Landthiere, uugeflügelten Insekten, Amphibien ff. —- 2) Verbot alles Gefallenen und Zerrissenen; auch soll nicht Mutter und Junges an Einem Tage geschlachtet, und das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter gekocht werden. — 3) Verbot, Blut zu verzehren, die Fettstücke, die auf den Altar kommen, zu essen. Das Nichtessen des TU, tendo Achillis, wird nur als ein von Jakob herrührender Gebrauch angeführt 1 Mos. 32, 33. Während so die rarma mosaisch, ist es die nicht, der Unterschied zwischen Milchig und Fleischig auch nicht. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Oesterreich. Wien, im April. (Privatmitth.) Vor Kurzem fand eine Prüfung der israelitischen Kinderbewahranstalt, welche im vorigen Jahre Herr I. Wertheimer in's Leben gerufen, mit sehr günstigem Erfolge statt. Die Anstalt zählt 92 Zöglinge, 40 Knaben und 52 Mädchen. Auch der Wohlthätigkeitssinn der Wiener that sich dabei kund, indem der Vorsteher der Anstalt sehr reichliche Geschenke an Stoffen und fertigen Kleidungsstücken zur Vertheilung an arme Kinder erhielt. Magdeburg, 20. April. (Privatmitth.) Der in Galizien furchtbar überhandnehmende, das Judenthum schändende, und die Wohlfahrt der jüdischen Volksmasse gänzlich untergrabende Chassidismus ist eine so erschreckende Erscheinung, daß, wenn die A. Z. d. Jud. jetzt immer öfter darauf zurückkömmt, nichts natürlicher ist. Wir wollen damit keine müßigen, pikanten Artikel liefern, wir haben auch nicht den Glauben, die Chaffidim zu bessern — aber es ist unsre Absicht, alle rechtgläubigen Juden in jenen Gegenden zum Kampfe gegen den Chassidis-

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