Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 17 (21.4.1845)
- Date
- 1845-04-21
- Page
- Seite 249 (sequence 5)
- Language
- German
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249 handle um eine vollständige Emanzipation solcher Juden, die dem Glauben und den Satzungen ihrer Väter treu geblieben seien, oder solcher, die unter dem Einstuß einer neologifchen Zeitrichtung sich theilweise oder ganz von diesem Glauben,' von diesen Satzungen losgesagt hätten, die sich in Sitten und Gebräuchen, und selbst in der Aussprache einer reindeutschen Mundart, mehr oder weniger ihren christlichen Mitbürgern gleichstellten. Für diese letzteren könne der Schritt zu einer vollständigen Emanzipation kein schwieriger sein, und vielleicht würde es dazu nur einer Verwechselung des Namens bedürfen. Demnach handle es sich hier zunächst und im Allgemeinen um solche, die den Namen mit der That führten. Den in der Provinz Wohnenden würden alle bürgerlichen Pflicht ten auferlegt, und somit gebührten ihnen auchunwidersprechltch alle bürgerlichen Rechte; die nicht zu verzögernde vollständige Gewährung der letzteren sei ein unabweislicher Akt der Gerechtigkeit. Anders verhalte es sich mit den politischen Rechten. Diese könne der Jude nicht ansprechcn, so lange er nicht ungetheilt dem Volke angehöre, dessen Wohl oder Wehe der Besitzer jener Rechte zu bewachen habe. Als, Grund seiner Ueberzeugung, daß der Jude nicht in solchem Verhältniß stehe, berief sich Redner auf zwei Bücher, auf das der Offenbarungen Gottes und auf das der Weltgeschichte. Jenes bezeichne schon vor 3700 Jahren dem Volke Israel Schritt für Schritt den Weg, den es gehen werde, es verkünde ihm seine Größe und seinen Fall, die schweren Mißgeschicke, die es erdulden werde, und Alles, was ihm verkündet worden, es ser bis auf diesen Tag buchstäblich erfüllt. - Jeder Jude, unter allen Zonen, wo er gefunden werde, sei ein lebendiger Zeuge, daß Gottes Mort wahrhaftig sei. — Das Buch der Weltgeschichte sage, daß dieses Volk der Juden { nach der Zerstörung Jerusalems, bald neunzehn Jahrhunderte hindurch unter grauseuerregenden Verfolgungen sich seine Volksthümlichkeit bewahrt habe, daß sein Geschick trotz der Zerstreuung unter alle Völker der Erde immer dasselbe geblieben sei, während die Geschicke ganzer Völker uwgewandelt worden, daß es dastehe als ein Wunder ohne Gleichen Ln der Geschichte der Menschheit. Diese seine Volksthümlichkeit aufgeben wolle der Jude nicht, der hohen Abkunft des alten Adels seines Volkes sich bewußt, dem vor allen Völkern so Großes vertraut gewesen. Denn es werde buchstäblich in Erfüllung gehen, was diesem Volke verheißen sei , und die Zeit seiner Erlösung kommen, wo es wieder werde gesammelt werden. Die Kluft, welche die Juden von den Christen scheide, könnten philanthropische Demonstrationen nicht ausfütten. So lange sie Ln dieser Geschiedenheit als Fremdlinge und Gäste daständen, solle ihnen eine thätige Liebe erwiesen und ihnen vor allen Dinge» bewiesen werden, daß die Christen gern den Willen dessen thäten, der als ein Erlöser der Menschheit aus ihrem Volke gekommen sei. Redner schloß damit, daß, ohne sich auf wohlbekannte Entgegnungen aus dem kosmopolitischen Standpunkte einlassen zu wollen, er nur die Absicht gehabt habe, sein Votum"gegen die Gleichstellung der Juden in allen politischen Rechten ein zulegen. Ein Abgeordneter des Ritterstandes verwies, in Entgegnung dieser Rede, auf das höhere, ewig göttliche Gebot, Gott über Alles und den Nächsten wie sich selbst zu lieben. Nur dieses Gebot könne zur Richtschnur dienen und entscheide nothwendig die verhandelte Frage. Die christliche Religion gebiete, die Juden als Brüder zu behandeln, und eine christliche LiebeSpflicht sei es, ihnen die Rechte nicht zu versagen, welche denselben als Staatsbürgern gleich allen Anderen zukämen. Dieser Fortschritt in der Zivilisation sek bisher nur durch die Macht der Vorurtheile und die unduldsamste -religiöse Befangenheit zurück gehalten worden, wovon man sich mach dem Beispiele anderer großer und gebildeter Nationen losreißen müsse.. Dann werde sich auch die beanspruchte, mit christlichen Sitten und Gewohnheiten angeblich unverträgliche Volksthümlichkeit auflvsen. Nur ein Blick in die Tiefen des menschlichen Wesens werde überzeugen, wie schwer-es sei, über das Maaß der größer» oder geringern moralischen Verderbtheit zwischen jüdischen ünd christlichen Bewohnern der Provinz und des Staates ein vergleichendes Resultat zu ziehen. Aber auch aus dem bürgerlichen und gesetzlichen Standpunkte die Sache betrachtet, könne mau keinen Einwano gegen die Emanzipation der Juden gelten lassen. Die Juden trügen im Staate gleiche Lasten und Verpflichtungen mit den übrigen Staatsbürgern; sie seien denselben Zivil- und Stafgesetzen unterworfen. Eine Beschränkung in staatsbürgerlichen Rechten gereiche also zur Beschwerde, der Beweis ihrer Nothwendigkeit fehle. Die Aufhebung derselben werde, vielmehr die sittliche Veredlung der Juden fördern und dem Staate Gewinn bringen. Um die Bahn zu diesem schönen Ziele zu eröffnen, müsse daher die Versammlung in Einklang mit dem Anträge des ersten Ausschusses die Stimme der Humanität erheben. - Ein Mitglied desselben Standes gab noch aus seinem Amtsverhällniß als Handelsrichter ein günstiges