Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 17 (21.4.1845)
- Date
- 1845-04-21
- Page
- Seite 248 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225389-3225407--06836-3236689- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
248 wieseuen Bitte; der letzte Landtagsabschied enthalte die Zusicherung, daß der Antrag der Stände bei der bevorstehenden Regulirung der Verhältnisse der Juden berücksichtigt werden solle. Wäre aber auch die Bitte abgewiesen, so läge in der Erfahrung, die seit dem vorigen Landtage hinsichtlich der Zustände der Provinz gemacht worden, es läge in den zahlreichen Petitionen, die an den Landtag gelangt seien, eine hinreichende Veranlassung, die Bitte zu erneuern. Anlangend die politische Bedeutung der Frage, so liege der Beweis, daß die Verhältnisse, welche seiner Zelt zur Einführung des Dekrets von 1808 Veranlassung gegeben, in der Provinz nicht mehr vorhanden seien, in der Wahrnehmung, die Jeder in den verschiedenen Theilen des Rheinlandes gemacht habe. Die hieraus hervorgehende Ueberzeugung müsse entkräftet werden. Doch wolle Redner als Beweis für die Moralität der Juden anführen, daß von 1836 bis 1844 im Landgerichtsbezirk Köln neun Christen und nur ein Jude mit Korrektiouellstrafe wegen Wuchers belegt worden. Auch in der nächsten 'Umgebung des vorigen Redners scheine keine Veranlassung, zu einer ungünstigen Meinung von den Juden vorhanden zu sein, denn nach einem Zeugnisse des Bürgermeisters von Siegburg, welches der jetzige Redner vorlegte, seien dort seit seinem Amtsantritt, dem Jahre 1836, und nach anderer glaubwürdiger Versicherung auch lange Zeit vorher keine Juden korrektionell verurtheilt worden. Was nun das Prinzipielle betreffe, so könne die sonst sehr schätzbare Autorität, welche zitirt worden, hier um so weniger maßgebend erscheinen, als dieselbe zehn Jahre alt sei. Dahlmann habe damals sein Urtheil über die Emanzipationsfrage unter dem Eindruck der Zustände niedergeschrieben, in welchen er die Juden im Königreich Hannover gesehen haben möge. Seitdem habe derselbe die Verhältnisse in den Rheinlanden kennen gelernt und gewiß über die Ausführbarkeit dessen, was auch er im Interesse der Menschheit und des Staates für wünschenswerth und nöthig erachte, eine andere Ansicht gewonnen. Die Staaten, welche die Provinz umgäben, hätten die Juden schon vor langen Jahren gleichgestellt und nie Ursache gehabt, diese Maßregel zu bereuen, wie sich noch neulich in dem mit Holland verbundenen Großherzögthum Luxemburg herausgestellt habe. Es sei vielfach behauptet worden, die Emanzipation der Juden sei nicht vereinbar mit dem christlichen Staate: wäre den» Holland etwa kein christlicher Staat? In jedem Menschen liege der Keim zur sittlichen Veredlung; diesen Keim zu pflegen- Ihn zu entwickeln-, feidie Pflicht des Staates, und es gebe feine' traurigere Verkennung des Christenthvms, als wenn man glaube, um seinetwillen diesen Keim in einem Theile unserer Mitbrüder durch kränkende Zurücksetzung ersticken zu müssen. Das Bewußtsein der heiligen Menschenrechte im Volke sei durch das Votum für den Antrag des Ausschusses zu erkennen zu geben. Ein Abgeordneter des Ritterstandes sprach sich dahin aus, daß er ganz mit dem Herrn Referenten einverstanden sei, aher mit einigen Modifikationen. Derselbe trug deßhalb ungefähr Folgendes vor: Die Juden seien nach dem Dekrete von 1808 gegenwärtig so lästigen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen, als wenn man jeden Menschen dieses Glaubens nur für einen Betrüger und Wucherer angesehen hätte, welches gewiß ungerecht und gar zu hart sei. Dies eben veranlasse, daß die Juden, weil sie die trübe Empfindung haben müßten, sie würden in den Augen ihrer Mitmenschen, der Christen, auch für wirklich so schlecht angesehen, wahrhaft geistig sich nicht erheben könnten, — deßhalb werde ihr Sinn ganz auf den Gewinn hingelenkt, und'die Empfänglichkeit für höhere Güter des Lebens getödtet; daher denn hin und wieder die Klagen über ihre gar zu große Sucht nach Gewinnst und Vortheil, wodurch öfters Andere beuachtheiligt würden. Das Bessere in ihnen müsse daher durch Vertrauen, Gerechtigkeit und Milde geweckt werden. Die Achtung gegen die Mitmenschen, welche von der christlichen Religion geboten werde, sei auch ihnen, den anders. Glaubenden, nicht zu versagen, und ein seiner Re-' ligion getreuer Jude dem so genannten Christen, welcher sich als Freigeist benehme, vorzuziehen. Redner stimmte deßhalb dafür, daß der Zustand der Juden erleichtert .werde, und zwar zunächst durch Aufhebung des kaiserlichen Dekrets vom II. März 1808, jedoch mit Beibehaltung des Art. 16 unter Titel UI. daselbst, damit kein Mißbrauch erfolge. Gegen die völlige Gleichstellung mit den Bekennern der christlichen Konfession sei er, Redner, um deßwillen, weil er es in allen Beziehungen und bei allen Verhandlungen für am passendsten und sichersten halte, nur allmälich voran zu gehen und nicht zwei Schritte auf ein Mal zu thun. . Ein Abgeordneter der Städte bezeichnete die vorliegende Gleichstellungsfrage als eine der bedeutenderen der Zeit, und behauptete, daß in dem langen Streite darüber eine von den Christen abzubüßende Schuld gegen die Juden anerkannt worden sei. Ihm scheine, fuhr der Redner fort, der bis jetzt wenig oder gar nicht beachtete Unterschied ein sehr wichtiger zu sein, ob es sich nämlich