Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 17 (21.4.1845)
- Date
- 1845-04-21
- Page
- Seite 246 (sequence 2)
- Language
- German
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246 das bisher ausschließliche Fortpflanzen der Ra§e Ln sich aufhört. Die Nähe von Polen, wo die JudA sich Noch in einem sö Mrückten Zustande-, wie im breiZlehüten und vierzehnten Jahrhundert in Deutschland befinden, würde bei jeder Erneuerung jenes Drucks zahlreiche Einwanderungen mit allem sittlichen Nachtheile für uns herbeiführen, den jener Druck dort nothwendig erzeugen müsse. Deshalb sei nothwendig, von des Königs Majestät eine vorbereitende GesetzMüüg zu erbitten, um dadurch die Entwickelungsphase herbeizuführen, und so, Ln zeitgemäßer Art, ein Volk wirklich unter uns aufzunehmen, welches seine Hütten neben uns erbaut hat. Auf den Einwurf, daß man bei den jetzigen gedrückten Verhältnissen der Juden nothwendig auf eine baldige und völlige Emanzipation hinwirken müsse, entgegnen der vorige Rednerdaß er nur die Emanzipation nicht aus dem grünen Baum geschnitten zu sehen wünsche, sondern daß dieselbe vorbereitet werde; so habe man den Juden das Recht genommen, zu doziren, dagegen ihnen die so Wichtige ärztliche Praxis gelassen, vor vollständiger Emanzipation sei es zweckmäßig, diese Hindernisse hinwegzuräumen. Andererseits wurde erwähnt, daß nicht nur die Rücksichten der Humanität der Philanthropie, welche die Gleichstellung Anderer bedinge, sondern auch der rechtliche und historische Standpunkt die Emanzipation der Juden erheische. Dieser ist im sechzehnten Artikel der. Bundesakte enthalten, welche den Juden nicht nur ihre bisherigen Rechte garautirt, sondern ihnen Erweiterungen derselben verheißt. Dem vernünftigen Staatsrecht ist der jetzige Zustand geradezu entgegen, denn dieses fordert, daß politische Rechte so wenig als politische Beschränkungen durch Erbrecht von einer Generation auf die andere übergehen. Der Talmud sei kein Gesetzbuch, und nur eine Sammlung von Erklärungen und Meinungen über Kultus- und Ritüalgesetze, Und stelle selbst die Regel auf, daß für die Juden die Gesetze des schützenden Staats bindende Kraft haben, daß die Pflichten gegen den Staat auf gleicher Hohe stehen mit den Pflichten gegen Gott, somit ist die Emanzipation der Juden christlich, gerecht und billig. Das Eingehen von Ehen zwischen Christen und Juden fei aber jetzt nicht zulässig , also das zur völligen Emanzipation durchaus uothwendige Amälgamiren nicht Möglich; es herrsche somit das widerstrebende Element des Volkes, als eines solchenfortwährend von Sv lange hierin nicht eine Aenderung eintretr, würde däs NebeNeiNandersiellen, düs Gleichstellrn dH Rechte immer nur ein widerstrebendes, also sicher ein nicht wohlthäliges Element im Siääte bildet. Das i§bikt von 1812 jfi nur im ädNim'straMen WeK geschmälert wordeü, wärkki solle die penetrirende Intelligenz der Juden für Lehrämter, sür Kommunalstellen dem Allgemeinen entzogen werden? Wenn sie für das Recht, für das Vaterland mit uns kämpfen, so muß man ihnen auch Rechte gewähren; wenn Völker sich vereinigen, dann affimilirt sie der Gesetzgeber, das sei aber bei dek JsolirUng der Juden nicht der Fall; werden wir ihnen gleiche Rechte gewähren, und haben sie somit gleiche Vortheile am Gedeihen des Staats, dann werden sie sich auch uns assimiliren. Gegen die beantragte Emanzipation wurden folgende Gründe erhoben: Der Landtag sei berufen, des Volkes Gesinnung auszusprechen; bei der vorliegenden Frage dürfe man sich aber nicht verhehlen, daß es keinen günstigeä Eindruck auf das Volk machen würde, wenn Juden Richter, wenn sie Vorgesetzte sein sollten. Unter allen Staatsverfassungen sind die Juden zu allen Zeiten ein gesondertes Volk gewesen. Der Jude in Portugal steht dem in Polen näher, als seinen Mitbürgern. Das Trachten nach Gewinn halte die Juden in Polen zurück, wo sie unerachtet des gesetzlichen Druckes in so großer Anzahl' sich befinden. Welche Mißverhältnisse würde es Hervorbringen, wenn Juden Landtagsdeputirte sein sollten, nachdem gebeten worden, die Verfaffungsfragen der evangelischen Kirche den Landtagen vorzulegen. Die Masse des Volkes ist noch keinesweges auf dem freisinnigen Standpunkt, um die Emanzipation der Juden zu wünschen, wie sich dies bei dem Erwerb derselben von Rittergütern herausstelle; aus dieser Abneigung gehe hervor, daß die Emanzipation noch nicht zeitgemäß ist. Es wurde ferner auf die Folgerungen aufmerksam gemacht, welche durch das Eindringen der Juden in alle Sphären des öffentlichen Lebens entstehen müßten, da der Organismus unseres Staats mit dem Christenthum eng verwachsen, ja seine Institutionen auf dasselbe begründet sind. Im entgegengesetzten Sinn wurde auf das in der Bundesakte Art. 16 gegebene Versprechen in Betreff der Judenemanzipation erinnert. Der Fürst Hardenberg habe schon im Jahre 1812 vor dem Erlaß des Edikts gesagt; dasselbe sei in die vier Worte: --gleiche Rechte, gleiche Pflichten," zu fassen. . Der Landtag beschloß bkeräüf: 1) Die Petition ihrem ganzen Uiüfange nach nicht zu befürworten.