Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-04-14 · Heft 16 (14.4.1845) · p. Seite 238

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 16 (14.4.1845)
Date
1845-04-14
Page
Seite 238 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3225389-3225406--06825-3236677
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

238 vielfache Nachtheile hat, und den wir endlich zu heben trachten müssen. 1) Das Judenthum mit seinem reinen, ungetrübten Glauben an den Einey, geistigen und heiligen Gott, mit seinem Ansprüche, an uns, uns zu heiligen, ist der Glaubendem wir aus vollem Herzen angehören; allein das Judenthum, wie es gegenwärtig besteht, wenn es auch von Vielen gleich uns nicht beobachtet wird, enthält Lehren und Vorschriften, welche unserer religiösen Ueberzeugung diametral entgegengesetzt sind. Es ist daher unmöglich, daß wir in dem gegenwärtigen jüdisch-kirchlichen Leben unsere Ueberzeugung ausgesprochen finden, daß es uns die Freudigkeit und Erhebung gewähre, welche nur ein voller, bewußter Anschluß an die Religion und deren Andachtsmittel verschaffen kann.- Wir verhalten uns im Gegentheil zu den Vorschriften und religiösen Mitteln des bestehenden Judenthums kritisch, negirend, bestreitend, und es kann das religiöse Gefühl in uns durch den beständigen Kampf zwischen unseren inneren Anforderungen und der Erscheinung, in welcher unser konfessionell religiöses Leben auftreten soll, nicht erwärmt, es muß vielmehr immer mehr ertödtet werden. Was von uns gilt, gilt noch mehr von unseren Kindern; sie, die erst in ein religiöses Leben eintreten sollen, denen wir die Segnungen einer innigen und warmen Religiosität wünschen, werden, noch bevor die Unterscheidungskraft in ihnen erstarkt ist, bevor Grundsätze sich in ihnen befestigt haben, von vornherein in einen Strudel von Gegensätzen der den religiösen Keim in ihnen zur vollen Entfaltung nicht gedeihen läßt. Es ist deshalb unsere doppelte Pflicht, unsere Kräfte anzustrengen, damit dieser Zwiespalt zwischen unserer religiösen Ueberzeugung und dem bestehenden Judenthum aufgehoben werde. 2) Unsere Ehre und unser Gewissen gebieten es uns, gegenüber unseren Glaubensbrüdern, uns über unsere Stellung zu der gegenwärtig noch bestehenden Form des Judenthums klar und unzweideutig auszusprechen. So lange wir nicht offen gesagt haben, was wir unter wahrem Judenthume verstehen, daß wir diesem treu anhangen, aber Vieles, was jetzt als zu ihm gehörig angesehen wird, als eine falsche Entwickelung desselben betrachten., — so lange werden wir, die wir doch in Gesprächen und in Handlungen schon längst unfern Widerspruch gegen vieles sonst Hochgehaltene gezeigt haben, bei . anders gesinnten Glaubensgenossen als leichtsinnige, von materieller Sucht getriebene Uebertreter, als Sünder in Israel, als Verächter des Glaubens gelten. Wir sind es daher, uns und unseren Glaubensbrüdern schuldig, unsere religiöse Ueberzeugung diesen unumwunden kund zu geben. 3) Unsere Stellung im Staate, im bürgerlichen und sozialen Leben heischt von uns eine aufrichtige Aussprache über diesen wichtigen Gegenstand. Wir räumen zwar Niemandem das Recht ein, unsere religiösen Ansichten zu richten und an das Urtheil darüber die Entscheidung zu knüpfen, ob wir an allen Rechten des Staatsbürgers Theil nehmen können, oder nicht, da dies blos von. der vollen Erfüllung der Pflichten abhängt, und diese von sämmtlichen Juden unseres Vaterlandes schon seit längerer Zeit mit Freuden übernommen worden sind. Allein mag der Staat es immerhin dem Gewissen des Einzelnen überlassen, wie dieser feine (des Staates) Anforderungen mit seinen eigenen religiösen Ansichten in Einklang bringe, wenn er nur den Anforderungen wirklich genügt; für uns bleibt es jedoch ein Ehrenpunkt, dem Staate und unseren Mitbürgern andern Glaubens zu erklären, daß alle Bedenklichkeiten, welche sie über unfern aufrichtigen Anschluß an den Staat und die bürgerliche Gesellschaft hegen und aus unserer Religion begründen zu können glauben, nur durch eine falsche, von uns abgewiesene Auffassung derselben eine scheinbare Stütze erhalten. Es ist daher unsere Pflicht, es ohne Hehl auszusprechen, daß z. B. der Glaube an einen persönlichen Messias, wie ihn das Mittelalter ausgebildet, wonach dieser, die Juden wieder nach Palästina zurückführen, und diese dort einen besondern Staat bilden sollen, die gegenwärtigen Juden also noch immer zersprengte Glieder eines besondern Volkes seien, in uns gänzlich erstorben ist, daß wir vielmehr mit vollem Herzen unferm Vaterlande angehören, für das wir leben und dem wir unsere ungeteilte Liebe weihen, daß wir lediglich Glieder des deutschen Vol-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.