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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-04-14 · Heft 16 (14.4.1845) · p. Seite 239

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 16 (14.4.1845)
Date
1845-04-14
Page
Seite 239 (sequence 11)
Language
German
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239 kes und nur dem Bekenntnisse nach Juden sind. Wir haben es ferner auszusprechen, daß das hohe religiöse Gebot eines wöchentlichen Ruhetages, unserer Ueberzeugung nach, nur dann seinen wahrhaft heilsamen Einfluß zu äußern fähig ist, wenn dieser nicht mit den Pflichten gegen den Staat und mit den Forderungen des bürgerlichen Lebens in Kollision tritt. Wir müssen erklären, daß die absondernden und das innige bürgerliche Zusammenleben erschwerenden Speisegesetze für uns keine Bedeutung haben, da in ihnen gar kein religiöser Gedanke mehr lebt, sie vielmehr das innerlich religiöse Leben zu einem rein äußerlichen machen und zur Werkheiligkeit führen. 4) Wir find eine solche Erklärung unseren Religionslehrern, den Rabbinern, schuldig. Bei dem ernsten Willen, welchen viele derselben zeigen, wahrhaft religiösen Sinn wieder in den Gemeinden zu wecken, angemessene Einrichtungen zur Befriedigung und Pflege desselben zu treffen, kann es ihnen nur erwünscht sein, den wirklichen Standpunkt und die tiefen Wünsche eines großen Theils der Judenheit kennen zu lernen; sie müssen erfahren, daß wir nicht faule, abgestorbene Glieder an dem Körper des Judenthums, gleichgültig bei dessen Bewegungen sind, daß wir vielmehr mit lebhaftester Theilnahme eine jede Bewegung in demselben verfolgen, aber eine wahrhafte Heilung der gegenwärtigen Gebrechen nur von einer entschiedenen Hervorhebung der reinen jüdischen Grundlehren, einer entschiedenen Abweisung aller zeitlichen und örtlichen Ausflüsse derselben, aller verkehrten Entwickelung und mißbräuchlichen Zuthat, deren reiche Quelle der Talmud ist, und von einer diesen Grundsätzen angemessenen Einrichtung des Kultus und anderer weihenden Akte erwarten. Die geeignetste Form zur Abgabe einer solchen Erklärung an die Rabbiner glauben wir in einer Denkschrift an die zusammentretende Rabbinerversammlung zu finden, wo ein Verein von geachteten Lehrern des Judenthums gerade in der Absicht sich versammelt, um das wahre Heil unseres Glaubens zu berathen. 5) Durch eine solche Denkschrift hoffen wir, unter dem Beistände Gottes, zu unserem Zwecke, der kein anderer ist, als ein rein religiöser, zu gelangen. Wir beabsichtigen nicht, uns von den bestehenden jüdischen Gemeinden loszutrennen und eine besondere Gemeinde zu konstituiren. Wir sind vielmehr überzeugt, daß die von uns hier kurz ausgesprochenen Ansichten bereits in der Judenheit tief wurzeln, und es nur einer ernsten Anregung bedarf, um ihnen immer mehr Geltung und Verwirklichung zu verschaffen; nur Gleichgültigkeit und Rücksichten verschiedener Art mögen bis jetzt einen großen Theil unserer Glaubensgenossen von einem solchen Schritte, wie wir ihn hiemit beabsichtigen, abgehalten haben, diese aber werden vor der gegenwärtigen Macht der öffentlichen Meinung und dem erwachenden kräftigen religiösen Leben schwinden, und so wird das Judenthum in der Gesammtheit seiner Bekenner zu einer, seinem innern Gehalte angemessenen Bedeutung sich erheben. Wir haben daher auch das feste Vertrauen, daß viele unserer Glaubensbrüder mit Freuden die Gelegenheit ergreifen werden, sich an einem Werke zu betheiligen, das zur Ehre Gottes und zur Stärkung ihrer selbst im Glauben unternommen wird, einen Wunsch auszuführen, der sicherlich schon in den Herzen Vieler tief gelebt, ohne daß die Hoffnung vorhanden gewesen wäre, ihm den rechten Nachdruck zu geben. Und so wollen wir denn vereint, mit Gottes Hülfe, muthig und unverzagt unsere religiöse Ueberzeugung und unsere heiligsten Wünsche aussprechen, zu tief von dem Bedürfnisse der Gegenwart durchdrungen, als daß wir eitelen Rücksichten nachgeben sollten." Breslau, 8. April. (Nach der A. Pr. Z.) Der schlesische Landtag hat nun ebenfalls in Folge einer Petition des Obervorsteherkollegiums eine Petition an Se. Majestät das Edikt vom 11. März 1812 vollständig in Ausführung zu bringen, mit 57 gegen 25 Stimmen votirt. Vom Rhein, 5. April. Von der Oberbehörde ist den Bürgermeistern der preußischen Rheinprovinz kürzlich mit Hinweisung auf §. 60 und die Schlnßbestimmung der neuen Gewerbeordnung .die Erklärung zugegangen, daß die Ausfertigung der aus dem bekannten kaiserlichen Dekrete.in der. Rheinprovinz übrig gebliebenen sogenannten Moralitätspatente für geschäfttreibende Israeliten von nun

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