Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1845)
- Date
- 1845-04-07
- Page
- Seite 220 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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220 allmälig, und zwar mit Hülfe der Gesetzgebung, aus der Staatsgesellschaft selbst entwickeln, Was die neuen Vereine bewirken können, ist, daß sie einerseits die größeren Städte veranlassen, in ihrer Nähe Arbeiterkolonieen zu begründen, wo diejenigen, die Kraft und Lust zur Arbeit haben, diese aber,in den Städten zu ihrer und der Ihrigen Ernährung nicht finden können, ein Feld und die Werkzeuge erhalten, die ihnen'Brod gewähren, und zwar am Besten durch Garten- und Landbau, der in der Nähe großer Städte so einträglich ist, daß solche Kolonieen keiner bedeutenden Zuschüsse bedürfen würden. Andrerseits aber werden der Zentral- und die Lokalvereine ihre Sorgfalt darauf zu richten haben, daß die Gewerbetreibenden ähnliche Verbindungen wie. die Gesellschaft der Freunde stiften, denen der kräftige Geschäfts- und Gewerbsmann beitritt, um sich, bei fortdauernd sittlicher Führung ,v in Krankheitsfällen oder in der Zeit des Alters einen Beistand sowie die Beruhigung zu verschaffen, daß einst seine Hinterbliebenen unter sorglicher Obhut bleiben. Die Idee der Gesellschaft der Freunde also, mit einigen Modifikationen auf die verschiedenen Klassen der Gewerbetreibenden angewandt, würde wesentlich das verwirklichen, was unsere Zeit von den Assoziationen erwartet, die sich neuerdings zu bilden beginnen." Warmbrunn, 28. März. (Eingesandt.) Wir ersuchen die löbl. Redaktion, folgendem Aufruf einen Abdruck zu gewähren, um auch entfernt wohnende Glaubensgenossen zu milden Beiträgen zu veranlassen. Das rege Mitgefühl, welches sich in unserer Zeit für Arme und Bedrängte kund giebt, die Bereitwilligkeit, mit der aus den entferntesten Gegenden für die leidende Menschheit gespendet wird, läßt uns hoffen, daß auch unser ergebenes Gesuch an die Edlen Israels, die durch die Ausübung von Mildthätigkeit jeder Art sich einen so schönen Ruf erworben, zur Unterstützung armer Kranken unseres Glaubens gewiß eine wohlwollende Ausnahme finden, und allgemeine Theilnahme erregen wird. Nach,Warmbrunn strömen jährlich viele Arme, die . von seinen Heilquellen ihre Gesundheit wieder zu erlangen wünschen. Während die Armen christlichen Glaubens ein Hospital als Zufluchtsstätte finden, sind die Armen jüdischen Glaubens aller Hülfe entblößt, der Noth und dem Elende preisgegeben. Die drei, jüdischen Familien Warmbrunns können natürlich hier nicht die nöthige Hülfe gewähren. Dennoch haben sie sich seit Jahren die Pflicht auferlegt, bei den. wohlhabenden Glaubensgenossen, welche die hiesigen Heilquellen besuchen, für die armen Mitbrüder zu. sammeln; und ist es ihnen dadurch gelungen, Einige mit Bädern zu versorgen (da die von Sr. Exzellenz unsrem Herrn Grafen bestimmte Anzahl Freibäder dem Bedürfniß bei Weitem nicht genügt) und wöchentlich mit 6 bis 8 gGr. zu unterstützen. Wenn nun diese geringe Hülfe zu Miethe, Nahrung und sonstigen nöthigen Ausgaben hinreichen soll, wie groß muß da die Noth sein, wie schrecklich das Elend! Wir, die wir das Elend vor Augen sehen, er-- kennen dies mit blutendem .Herzen, ohne daß es in unserer Macht steht, es zu lindern. Was aber dem Einzelnen bei der größten Anstrengung nicht möglich, ist der Gesammtheit ein Leichtes. Wir bitten demnach alle wohlthätigen Glaubensgenossen, denen das Elend ihrer Mitbrüder nicht gleichgültig ist: .einen Beitrag zu gewähren, zur Abhülfe der . Noth jüdischer , armer Badegäste zu Warmbrunn. Der jüdische arme Kranke, der fremd dasteht, entfernt von seiner Heimath, dem Elende preisgegeben, — auf wen soll er seine Hoffnung setzen, woher kann er Hülfe erwarten, wenn nicht von seinen Glaubensgenossen? Und welcher mitleidige Israelit wird nicht gern sein Scherflein beitragen, und sei es noch so gering, um ein so wohlthätiges Unternehmen zu fördern! Die Badezeit naht nun heran, die Armen, die den Winter hindurch gehofft, hier wieder das einzige Gut, welches sie besitzen, und das ihnen ihren Lebensunterhalt sichert, ihre Gesundheit zu erlangen, werden sich bald einsinden; o, möchten sie durch Ihre Wohlthätigkeit dieses Ziel erreichen, und Ihnen ihre Segnungen darbringen können! Wir haben einstweilen folgende. Bestimmungen festgesetzt: 1. Nur solche Arme erhalten Unterstützung, bestehend in Bädern, Douche, Arzneimitteln, mit möglichster Sorge für Nahrung und Wohnung, die ein ärztliches Attest mitbringen, daß ihnen . die hiesigen Heilquellen zur Herstellung ihrer Gesundheit durchaus nöthig sind, so wie ein vom Magistrat l'egalisirtes Armenattest des Ge-