Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1845)
- Date
- 1845-04-07
- Page
- Seite 217 (sequence 5)
- Language
- German
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217 Die Hoffnung war schön — aber ging nicht in Erfüllung. Ich habe seit der Einführung der Synagogenordnung die Synagogen Württembergs besucht, und in den meisten — Unordnung, Nichtbeachtung der Vorschriften, - ja strafwürdige Verhöhnung derselben gefunden; nur in wenigen Gemeinden bindet man sich an das Gesetz. Wo ist nun die Schuld dieser schändlichen Vernachlässigung zu suchen? Ich wälze die Schuld mit Fug und Recht — auf die Rabbinen. Diese, in Württemberg von den Gemeinden völlig unabhängig, hätten wahrlich nicht nöthig, zuzusehen, daß unter ihren Augen königl. Verordnungen mit Füßen getreten werden. —- Ich bin nicht der Meinung, daß von einer Synagogenordnung alles Heil im Iudenthume, eine neue Aera zu erwarten sei, aber fehlen darf sie doch nicht. Ich opsre von meinem positiven Glauben nicht das Geringste, aber dies schließt Verherrlichung des Gottesdienstes mit ein. Was soll aber der, welcher Sinn für das Heilige und .Schöne, hat, zu dem Gottesdienste sagen, der in zahlreichen Gemeinden, in Rabbinatssitzen Württembergs statt findet! Da erscheint die erwachsene Jugend im erbaulichsten Aufzuge, man kommt, wenn man will, man geht, wenn man will, das Vorbeten wechselt unter den Familienvätern, die sich dazu befähigt glauben, da hört man die prächtigsten Gassenhauer! Dann wird regelmäßig bei dem pensi'onirten Rabbi Minjan gemacht — so sah ich es am Sabbat in einer zahlreichen Gemeinde. Es wäre wahrlich besser, die israel. Oberkirchenbehörde hätte keine Synagogenordnung erlassen, als daß sie die Befolgung derselben so schlecht überwache. . Eben so traurig ist es, einen Blick auf die Jugend, insofern sie sich manchen, in der Synagogenordnung vorgeschriebenen Einrichtungen zu unterziehen hat, zu werfen. Die Kinderlehre wird ungern besucht, die predigt kalt ausgenommen, man kritisirt sie nur; die israel. Oberkirchenbehörde hat ein Gesangbuch gegeben, vor und nach der Predigt, vor und nach der Kinderlehre soll ein Choral gesungen werden. Wo geschieht dies? In wie vielen Gemeinden wird diesem Gesetze genügt? Im Winter hindert die Kälte, im Sommer die Hitze, im Frühling und Herbst der Regen, die Mädchen zum Singen heranzuziehen, mit Knaben allein geht's nicht, die Erwachsenen singen nicht mit; die Choräle sagen nicht zu, den Alten sind sie zu protestantisch, den Neueren ohne Orgel nicht melodisch. So singt man — gar nicht, oder höchstens ein Paar Male im Jahre. Ich höre auf, um nicht bitter zu werden. Mich empört es, daß man eine Synagogenordnung geschaffen, jbie nicht gehandhabt wird, daß man mit großen Geldopfern Spruch-, Gesang-, Religionsbücher, Choräle und Melodieen in's Leben gerufen, und sie einem schnellen Ende entgegenlaufen läßt*). Im Preußen. Stettin, 24. März. (Privatmitth.) Der Vorstand der hiesigen Gemeinde hatte eine Petition — nicht um Emanzipation, sondern — um die Regulirung der kirchlichen und Schulverhältniffe der Juden nach §. 39 des Edikts vom II. Marz 1812 beim pommer'schen Landtage eingereicht, deren Haupttheil folgender war: Mehr als drei Dezennien sind seit jener glorreichen Zeit verflossen, und noch steht unser kirchliches Verhältniß traurig' und verlassen da; und durch öftere Ministerialreskripte ist es ausgesprochen: „daß sich der Staat nur insofern in die Angelegenheiten der Juden mische, als polizeiliche „Rücksichten bte5 erheischen." Annalen YH. S. 322 u. 847. —. und wie wäre es möglich einen Kultus zu erhalten, wenn der Staat sich von jeder Einmischung frei hält und demselben prinzipienmäßig'seinen Schutz versagt? — - Traurige Verhältnisse und Zerwürfnisse hat dies in verschiedenen jüdischen Gemeinden hervorgerufen, unsere Rabbiner und Beamten werden als Beamte nicht betrachtet, der Religionsunterricht ist keinem Zwange unterworfen, und Niemand ist verpflichtet seinen Kindern Religionsunterricht ertheilen zu lassen, *) Dieser Artikel ist uns von einem Manne im Amte zugefendet worden. Auf ihn gestützt, frage ich den Kirchenrath Dr. Mayer: ob die Errichtung einer jüdischen Fakultät eine ferner liegende Frage ist, als ein völlig deutscher. Kultus mit ästhetischen Lulab und Schofar — wenn man in seinem eignen ftmbe folgen Unfug bei einer einfachen Synagogenordnung hat?? Die Redaktion.