Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1845)
- Date
- 1845-04-07
- Page
- Seite 216 (sequence 4)
- Language
- German
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216 nung der Unfähigkeiten der Juden zum ersten Male verlesen werden. Vorläufig ist die zweite Verlesung auf Len 2. April festgestellt. Allgemeines Gelächter erregte es, als der ersten Verlesung sich ein einziges „Nein!" des bekannten Sir R. Jnglis entgegenstellte. Rußland. Petersburg, 15. Mätz. (Voss. Zeit.) Bekanntlich ist den Juden jetzt streng vorgeschrieben, wenn sie sich aus gesetzlichen Ursachen aus den ihnen angewiesenen Wohnorten in andre Distrikte entfernen, außer den usuellen Pässen mit besonderen Zertifikaten, von den Zivilgouverneuren unterzeichnet, zu versehen. Zwei in diesen Lagen aus Kijew in hiesige Residenz gekommene Juden waren in Beziehung dieser Zertifikate gedachter Vorschrift nicht nachgekommen. Se. kaiserl. Majestät davon Kunde nehmend, haben befohlen, beide zur Warnung für andre als Rekruten abzugeben; im Fall sie aber für den Kriegsdienst nicht taugen,' den Arrestantenkompagnien. Deutschland. Heidelberg, 6. März. Der Vorsteher der hiesigen israelitischen Gemeinde, Herr Adolph Zimmern, hat in einer Beilage zum „Mannheimer Morgenblatt" nachstehendes offenes Schreiben an den Herrn Berichterstatter der Petitionskommiffion der zweiten badischen Kammer, Oberamtmann Fauth, in Schwetzingen erlassen: „Wenn wir Ihren Bericht über die von badischen Israeliten wiederholt und vertrauensvoll der hohen zweiten Kammer eingereichte Petitionen, um Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgern, nicht mit Stillschweigen hinnehmen, so geschieht dies nicht, um seinen Inhalt zu widerlegen, sondern um im Angesichte des Vaterlandes das Bild mit Entrüstung von uns abzuweisen, welches dem dunkelsten Jahrhunderte Schmach bereitet haben würde, und zu unserer riefen Betrübniß unter den Augen einer erleuchteten Regierung, wie in der ehrwürdigen Versammlung unserer zweiten Ständekammer nicht nur vorgetragen, sondern auch durch die Journale überall verbreitet worden ist. Man mag uns versagen, was wir nach den Vorgängen in anderen christlichen Staaten von dem Unsrigen zu fordern berechtigt zu sein glaubten —was so viele edle Männer der badischen Kammer seit 1831 mit Kraft und Wärme unterstützt und an der Zeit erachtet haben — was lausend und abertausend Stimmen aus christlicher Bevölkerung von Königsberg bis Köln von ihrem Könige erbitten;— dankbare Erinnerungen an unfern großen Wohlthäter, den weisen Karl Friedrich, lindern unfern Schmerz; — aber alle die schweren Wunden vergangener Jahrhunderte, welche die Geschichte aufbewahrt, bluten auf's neue, wenn %ixi Mann Ihrer Stellung die Manen des edelsten Fürsten mit Unbill wecket, und alles bessere Gefühl empört sich wenn der schlafende Fanatismus gegen das kleine Häuflein geweckt, und als Vorurtheil und Formenwerk bezeichnet werden will, was das kindlich fromme Gemüth Andersglaubender als göttliche Offenbarung verehrt! — Ein Zeugniß unserer Entrüstung sind wir unserer Ehre schuldig. Der Ort, an dem Sie gesprochen, und Ihre Stellung, machen es uns zur Pflicht. Das Produkt einer krankhaften Befangenheit, die es selbst nicht verschmäht, die Hülfe eines Mannes*) anzurufen, der sonst nicht die Quelle Ihrer Belehrung sein dürfte, wird — so hoffen wir zu Gott — weder unfern Glauben erschüttern, noch Ihren Namen im Volke verherrlichen, noch soll es uns endlich wankend machen in dem Vertrauen, daß unsre hohe Volkskammer wenigstens bald anderem Beispiele folgen werde, wenn sie den Genius der Menschheit in Deutschland damit voranzugehen, nicht auserkoren hat!" Heidelberg, den 5. März 1845. Aus dem Württembergifchen, im März. (Privatmitth.) Als vor ungefähr zehn Jahren die königl. isr.ael. Oberkirchenbehörde unter höherer Genehmigung die neue Synagogenordnung herausgab, wurde solche von der Mehrzahl der vaterländischen Glaubensgenossen gewiß mit aufrichtiger Freude begrüßt; denn mün sah in ihr ein Mittel, das der Unordnung beim öffentlichen Gottesdienste kräftig entgegentrete, und das in die abweichenden Liturgieen der Gemeinden mehr Einheit und Uebereinstimmung bringen würde. *) Paulus in Heidelberg.