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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-03-31 · Heft 14 (31.3.1845) · p. Seite 210

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 14 (31.3.1845)
Date
1845-03-31
Page
Seite 210 (sequence 14)
Language
German
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210 von der abgehaltenen Wanderschaft Zeugnisse ' Besitzende und die in eignen Werkstätten bereits Lhatigen verstanden sind, wovon (der Wanderschaft) doch die Gesellen der Maurer¬ und Lischlerprofession befreiet sind. d) Jede Gattung eines gesetzlichen Handels und Gewerbes, mit Konzessionen oder Bewilligung versehenen, zugleich, die sich als Ladendiener in Handlungen auszeigen, daß sie nach der Freilassung durch drei Jahre Handelspraxis in Krakau od§r einer andern Residenzstadt genossen haben. e) Ein Vermögen in baarem Gelde von wenigstens 3000 poln. Guld. mit einer schriftlichen Garantie zweier glaubwürdigen Bürger und des Kommissärs desjenigen Zirkels in welchem der um ein Heirathserlaubniß sich Bewerbende seit drei Jahren wohnt, und mit einer Abzahlung der persönlichen Abgabe, als von der Familie abgetheilt versehen ist; wenn sie neben diesem: sowol eine persönliche Befähigung zu irgend einen anständigen Erwerb besitzen, und in dieser Laufbahn auch Ihätig sind. IV. Jeder Altgläubige nach Vollendung seines dreißigsten Lebensjahres, wird trotz dem Nichtbcsitze der am Anfänge des Artikels bestimmten wissenschaftlichen Fähigkeiten die Erlaubniß zu einem Ehebündnisse erhalten können, sobald er auszeigt, daß er irgend ein Mittel zum Leben hat, und wenn ihm kein Vorwurf entgegenstehet in dieser Beziehung , . daß er früher ein Ehebündniß im Geheimen geschlossen öder daß er im Konkubinate (!!) mit einer Person gelebt habe, mit der er sich zu verwählen gewünscht*). *) Wer hat so etwas einem Juden, in Polen je vorzuwerfen gewagt? und noch mehr, eine so grundlose Vertäumdung einem Paragraphe einzuverleiben, welcher als permanentes Gesetz die Sache als ein pures Faktum angiebt. Hat die Kommission sich von minder wichtigen jüdischen Umständen, als vom Haarabschneiden der Frau nach der Hochzeit und vom Anlegen des Talith vom jüd. Ehemanne in Polens —die doch keine Hauptbestandtheile des israelitischen Bekenntnisses ausmachen. *) S. weiter unten den dritten Gesetzartikel. V. Endlich: der hierläMsche altgläubige Ackersmann, der persönlich seit drei Jahren den Landja in vielen Gegenden, hauptsächlich in Deutschland nicht mehr mit in das jüd. Zeremoniell gehören — so genaue Nachricht eingezogen, wie sollte sie von einer Thatsache eine so krasse Unwissenheit zu Tage legen, die als Prinzip im Judenthume dasteht! Aber nein! Die kcakauer Republik kann noch so viele Ausnahmegesetze ersinnen und, wenn es ihr beliebt und ihren Zustanden einst besser anpassen wird, ein, ewiges Zölibat über ihre arme Juden verhangen, Kebsfrauen wird man noch lange vergebens im krakauer Jüdenviertek suchen müssen und es wird noch lange ein großer sittlicher Unterschied zu Gunsten der keuschen Abkömmlinge Israels vorherrschen. Doch hören wir lieber, wie ein gewesener preußischer Staatsministec sich über diese Materie neulich geäußert. „Um der Vermehrung der Juden Einhalt zu thun, hat man in vielen Staaten nicht nur die Einwanderung derselben von außen möglichst verhindert, wogegen, so lange man die vorherrschende Meinung nicht völlig aufgegeben hat, nicht das geringste zu erinnern ist, sondern auch denjenigen, deren Voreltern seit undenklicher Zeit im Lande gelebt haben, die Niederlassung und Perehlichung auf alle Weise erschwert.Da die jüd. Ehen in der Regel sehr kinderreich sind, — nicht, wie statistisch erwiesen ist, weil sie sehr früh geschlossen werden, sondern weil die jüd. Mütter ihre Kinder so gewissenhaft pflegen, daß eine weit, geringere, als die durchschnittliche Zahl, im zarten Lebensalter stirbt, — so muß natürlich unter solchem Gesetze eine große Menge von Juden das Loos der Dienstbarkeit und des Zölibats treffen. Wenn man dennoch auch dort unt^ ihnen nicht mehr, vielmehr weniger, als unter den Christen, von Feindseligkeiten unter den Brüdern, oder von Unkeuschheit der Frauen und Mädchen hört, so ist dies nur ein Beweis mehr, daß ihre Religion zur Unsi'ttlich-; feit keine Veranlassung geben kann, sondern ein kräftiges Gegengewicht wider dieselbe enthalten muß. Was aber soll man von einer Gesetzgebung sagen, welche um einer Idee willen, die Kinder des eignen Landes in einen solchen Zustand versetzt? Wenn man einmal den Juden, um ihre Vermehrung zu hindern, die Befriedigung desjenigen sinnlich-sittlichen Triebes versagen wollte, welcher den Menschen nicht zur thiecischen Begattung, sondern zur Grundlage aller Entwickelung und Veredlung des Geschlechts, zur menschlichen Ehe, drängt, fürwahr, es wäre menschlicher gewesen, wenn man die nachgebornen Knaben in den. Stand gesetzt hatte, als Sopransanger ihr Glück in der Welt zu machen." („Ueber das Verhaltniß der Juden zu den christlichen Staaten. Zweite Schrift unter diesem Titel von Karl Streckfuß, königl. preuß. wirkt. Geheimen Oberregierungsrathe, Berlin 1843. S. 71—73).' Darum, werfet nur den Juden Alles vor: Unwissenheit, Rohheit, Feigheit, Va-

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