Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 14 (31.3.1845)
- Date
- 1845-03-31
- Page
- Seite 200 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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200 stände», daß solche Gesetze unser Statutenbuch nicht länger entehren dürfen. Der edle und gelehrte Lord schloß mit dem förmlichen Antrag auf die zweite Verlesung. Der Bischof von London wünschte bloß wenige Worte zu reden. Er habe bei früheren Gelegenheiten ähnlichen Anträgen opponirt, weil solche wahrscheinlich zu der Zulassung der Juden iu's Parlament führen würden, und er ■ fühlte jetzt nach den Aeußerüngen seines edlen und gelehrten Vorgängers dieselben Schwierigkeiten. Inzwischen wolle er sich nicht widersetzen,. weil er fühle, daß diese Opposition blos böses Blut machen, und den Werth des Geschenks vermindern würde, das man im Begriff sei einer Gesammtheit von achtungswerthen Personen zu machen. Er wolle sich lediglich und ausdrücklich Vorbehalten, daß feine Nichtopposition ihn keinesweges verhindern dürfe, einem etwaigen spätem Antrag auf Zulassung von Israeliten in's Parlament entgegen zu treten. Der Marquis von Lansdowne betrachtete die Zustimmung zu dieser Maßregel als einen Beweis des Fortschritts liberaler Gesinnungen. Nur fünf Jahre seien verflossen, seit der edle Herr auf dem Wollsack eine Beschwerde des Herrn Salomons eiureichte, der damals von dem Amte eines Alderman zurückgewiesen worden, nachdem seine Mitbürger ihn dazu gewählt. Damals habe der edle Lord erklärt, der Stand der Meinung in diesem Hause gebe ihm keinen Muth fortzufahren, und jetzt werde dieselbe Maßregel wahrscheinlich einstimmig angenommen werden. Jahres darauf sei eine ähnliche Bill, die im andern Hause schon mit großer Majorität durchgegangen war, hier mit großer Majorität verworfen. Er führe dies blos an, um auf diese groben Anomalien und Absurditäten hinzuweiseu, weil dadurch der Zeitpunkt beschleunigt werden müsse, wo die Anwendung der Abhülfe, die ja weder Nachtheil für das Publikum, noch Unsicherheit für die Landesverfassung mit sich führe, angewendet werde. Was könne wol sinnloser, was nachtheiliger, für den Staat, und zugleich ungerechter für die Betheiligten sein, als daß Mehreren der respektabelsten Männer Englands, die das Amt eines Sheriffs bekleideten, und in mehreren Grafschaften Magistrate waren, obgleich in anderen ausgeschlossen, nicht sollten Aldermänner werden, wenn ihre Mitbürger sie dazu erwählten? Ausschließungen könnten überhaupt nur durch das dringendste Sicher- .heitsbedürfniß des Staats entschuldigt werden (Hört). Des edlen und gelehrten Lords Bill schiene ihm (obgleich nicht weiter gehend als die früher erwähnten) genau und streng dem gegenwärtigen geschilderten Fall angepaßt, und mit Vergnügen sehe er, nach der Erklärung des ehrwürdigen Prälaten, daß die Bill einstimmig von den Lords würde genehmigt werden. (Hört! Hört). Lord Brougham freute stch, daß sein edler und gelehrter Freund diese Bill eingebracht habe. Es begeistre ihn zu denken daß sich in diesem Hause nicht eine einzige Stimme dagegen erhebe und daß sie auch in dem andern' Hause durchgehen werde, welches schon früher eine Bill desselben Inhalts, von großer Majorität unterstützt, an dies Haus gesandt habe. Einige mögen vielleicht bezweifeln, ob diese Bill wert genug gehe, er aber sei der Meinung, daß sein edler und gelehrter Freund sehr weise gehandelt, seinen Antrag für jetzt zu beschränken, obgleich er hoffe, sie würden allesammt de» Tag erleben , wo bezüglich der Juden liberalere Maßregeln angenommen werden würden. Die gegenwärtige zeuge indeß nach seiner Meinung von praktischer Klugheit und sei höchst politisch und wirksam; denn es sei allerdings ein großer Unterschied vorhanden zwischen den übrigen Unfähigkeiten der Juden und der hier fraglichen Jnkohärenz, welche ungefähr das enthalte, als ob das Parlament den Juden gestatte Grafschaften zu repräsentiren, aber keine Städte oder Dörfer. Gern ergreife er diese Gelegenheit der ihm bekannten großartigen Mildthätigkeit der hier betheiligten achtbaren Klasse zu erwähnen. Wo und wann Hülfe verlangt werde von ihren Geldmitteln, von ihren liebevollen und erleuchteten Gewerbsthätigkeit, um weise und nützliche Gegenstände zu befördern, so bemerke man bei ihnen nie mißgünstige Unterscheidungen, obgleich keiner von ihrer Sekte, sondern nur Christen dadurch begünstigt würden. Ihre Börse sei geöffnet und ihre thätige Hand bereit, ohne Rücksicht wann ihr gutes Werk fruchten würde. (Hört! Hört). Er selbst sehe sie nie auf diese Weise thätig, ohne einen gewissen Grad von Beschämung und Demüthigung zu empfinden, wenn er die Entgegnung bedächte, die ihnen von uns Christen dafür werde, die wir Uebles aussäen und Gutes davon erwarten, entgegen unserer eigenen Glaubens- und Sittenlehre, indem wir ihnen nicht etwa die Privilegien — dies würde nach Gnade schmecken — sondern das strikte Recht vorenthielten, das ihnen als Mitbürgern und loyalen Unterlhanen der Krone rechtmäßig gebührte. Lord Campbell konnte nicht umhin seine Freude über die Veränderung zu äußern, die in den Gesinnungen dieses Hauses hinsichtlich der Unfähigkeiten der Juden vorgegangen wäre. Zu der Zeit als die Test and Corpo-