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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-03-24 · Heft 13 (24.3.1845) · p. Seite 192

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 13 (24.3.1845)
Date
1845-03-24
Page
Seite 192 (sequence 12)
Language
German
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192 WLMmkett gushärte, blos noch in fünf D.epartemeyhen anweudbgr war. Nur in Deutschland wurde die vorübergehende, in leidenschaftlicher Hitze hingewvrfene Maßregel zur stationaaM Regch War sie indesi geeignet, den Wucher zu hemmen? TrW sie gerade die Wucherer und nur die Wucherer? Die Falle der Patentsverweigerung sind so selten, daß, wollte mau Me, die das Patent bekommen, für ehrliche Leute halten, der Rechtlichkeitssinn der rheinhessischen Juden ohne Beispiel in der Weltgeschichte wäre. Wen betrifft also der Nachtheil des Gesetzes? Nicht die Wucherer, denn diese bekommen das Patent, sondern die rechtlichen jüdischen Kapitalisten, die sich zu sehr achten, üm sich ein entehrendes Zeugniß geben zu lassen. Einige unter ihnen, und zwar gerade mitunter die reichsten, sind deshalb ausgewandert, Andere enthalten sich aller Geschäfte im Inland. Welche Kapitalien werden dadurch dem inländischen Geldverkehr entzogen! Die Nachfrage nach wucherischem Kredit wird dadurch nur vermehrt und, wie das Beispiel lehrt, selbst die wenigen Juden, denen das Patent verweigert wird, halten sich deshalb von Geschäften nicht zurück, sondern lassen sich nur aus Furcht vor der Einrede des mangelnden Judenpatents den ertheilten Kredit theuer verassekuriren, mit anderen Worten: sie bedingen sich uck so größere wucherische Vortheile aus und wir glauben kühn behaupten zu dürfen, daß noch durch keine Patentsverweigerung auch nur ein einziges Wuchergeschäft Hintertrieben worden ist. Man könnte einwenden, daß mancher Jude aus Furcht vor der Schande der Patentsverweigerung sich von Wucher- Händeln entfernt Halte. So leicht es uns wäre, im Prinzips das Empörende einer solchen Abschreckungstheorie nachzuweisen, begnügen wir uns, die Thatsache zu wiederholen, daß die Fälle der Patentsverweigerung zum Verschwinden selten sind, weil so leicht keine Behörde durch Verweigerung des Patents das Vermögen eines Mannes vogelfrei zu erklären sich verstehen wird, daß also kein Jude die Patentsverweigerung so leicht zu fürchten braucht, und zwar in Rheinhessen um so weniger, als hier dem Dekret vom18W in Betreff des Judenpatents die legisla- - Live Basis fehlt. Unter der Herrschaft des coäo! xenal lag dieselbe nämlich darin, daß nicht jede einzelne wucherische Handlung, sondern nur der Ge-; wohnheitswucher strafbar war. ‘ Nach dem neuen ‘ HMchey StrafrMe ist dagegen Mer einzelne Buchexfall strafbar. Wollte also jetzt eine Behörde einem Juden das Patent verweigern, so.könnte dieser fragen: „Wenn ihr eine einzige wuchMche Handlung von mir wißt, warum stellt ihr mich nicht vor Gericht? Wißt ihr keine, wie wollt ihr mir, weyn ihr auch als Jury entscheidet, .das Patent verweigern?" — Die Aufhebung des Judenpatents ist demnach auch die nothwendige Folge der dermaligen hessischen Strafgesetzgebung und ein um so günstigeres Prognostikon läßt sich dem Glaubrech'schen Anträge stellen, als sonach das Zudenpatent für die rechtlichen Juden weiter nichts als eine demüthigende Quälerei, für die jüdischen Wucherer dagegen eher ein Sporn als ein' Zügel ist. Altona, 7. Marz. (Privatmitth.) Gestern war ein wichtiger Tag für die Religiösen, hauptsächlich für unsere fromme Brüderschaft der Beerdigung, die diesen sauren Liebesdienst, mit heiligen Eifer und mit vieler Aufopferung verrichten. Es war WS den diese Männer mit Fasten, Beten und Anhörung einer Drascha auf dem Begräbnißplatz verbringen. Welchen reichlichen Stoff bietet Drt und Zeit dem gewandten Redner bei dieser Gelegenheit dar! Und wie verstand Mancher der alten Rabbiner diesen Stoff auszubeuten! Noch schwebt mir der Anblick des Rabbi Raphael (Lohn vor Augen. Wie er dastand — ein Mann ohne alle Sprachkunde — und aus dem Innern seines weisen Herzens einen reinen moralischen Vortrag hielt, der auf das Gemüth seiner Zuhörer so wunderbar wirkte, die erschüttert in Thränen zerflossen. Jetzt verlangt man von dem wissenschaftlich gebildeeen Rabbi noch mehr, aber mit Unrecht. Rednergabe kann, wie jede Geistesgabe nicht gegeben und nicht genommen werden, und heißt darum —Gabe. Wie war aber die gestern von unfern Oberrabbiner bei dieser Gelegenheit abgehaltene Rede? So sehr wie ich Persönlichkeit Haffe, so darf sie nicht ohne Rüge bleiben. Man höre nur ein Pröbchen davon. Bekanntlich dürfen auch die Juden in Dänemark schon langst nicht mehr ihre Leichen so schauderhaft früh der Mutter Erde übergeben, die weise Landesregierung hat einen Gebrauch aufgehoben, den jetzt der frömmste Rabbi aus freien Willen verwirft und für einen rnuw bw Aiiuü erklärt. Denn er be-

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