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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-03-24 · Heft 13 (24.3.1845) · p. Seite 188

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 13 (24.3.1845)
Date
1845-03-24
Page
Seite 188 (sequence 8)
Language
German
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188 lich. Anstatt der feierlich verheißenen Verbesserungen des bürgerlichen Zustandes der Juden treten Beschränkungen der ihnen garantirten Rechte ein. Durch die Kabinetsordre vom 18. März 1822 wurde ihnen die'Befähigung zu akademischen Lehrämtern genommen und das Gesetz über die preußischen PtoNvinzialstände spricht ihnen nicht nur nach §. 22 die Wählbarkeit zum Landtagsabgeordneten ab, sondern nach §. 3 sogar das Wahlrecht. Es muß angenommen werden, daß eine aufgeklärte Regierung nur durch sehr wichtige Gründe bewogen werden konnte, ihre-Versprechungen unerfüllt zu lassen und der Garantie des Bundestages ungeachtet, so bedeutende Rückschritte in der Gesetzgebung zu machen. Entweder mußten die Juden sich der ihnen eingeräumten Rechte unwürdig gezeigt haben, oder gewichtige Stimmen im Volke erhoben sich gegen ihre Emanzipation. Die erste Voraussetzung trifft nicht zu, denn nirgend läßt sich ein Beispiel für den Mißbrauch der eingeräumten Rechte Nachweisen. An Stimmen aus dem Volke fehlte es freilich nicht; denn der finstere Wahn, welcher aus dem Mittelalter bis »in unsere Zeit hineinragt, hat aus den zahlreichen Vorurtheilen gegen die Juden einen Wall zwischen ihnen und den christlichen aufgethürmt, aber diese Stimmen der Vorzeit verklingen, die Nebel weichen dem Lichte und unter den Gründen, welche heut noch von den Gegnern der Emanzipation gegen die Juden angeführt werden", verdienen nur folgende eine nähere Beleuchtung: 1) Der preußische Staat ist ein christlicher, und kann deshalb den Juden nicht gleiche bürgerliche Rechte mit den Christen einräumen. 2) Die geistige Ueberlegenheit der Juden ist der Art, daß wenn der Eintritt in den Staatsdienst ihnen gestattet wäre, sie alle Aemter an sich reißen würden. 3) Der Haß des Volkes gegen die Juden ist so groß, daß man Unruhe befürchten möchte, wenn man dieselben emanzipiren wollte. 4) Durch ihre Abhängigkeit vom Talmud bilden sie ein abgesondertes Volk im Volk. Gegen diese Gründe ist folgendes einzuwenden: §. 1. Der Staat als Inbegriff aller Einwohner desselben, kann seinem Wesen nach eben so wenig christlich sein, als er adelig oder bürgerlich ist. Entweder bedeutet das Beiwort „christlich" nur, daß die Mehrzähl der Preußen sich zu den christlichen Konfessionen bekennt, oder es bezieht sich auf die Liebe, -Duldsirmkeit und Gerechtigkeit, mit welcher die Regierung alle Unterthanen, ohne Rücksicht auf Stand und Glauben umfassen soll. In beiden Fällen würde sich daraus kein Grund gegen die Emanzipation herleiten lassen. §. 2. Die Besorgniß vor einem zu erlangenden Uebergewichte der Juden, wenn dieselben zum Staatsdienste gelassen würden, ist in keiner Weise zu rechtfertigen , denn es läßt sich wol annehmen, daß die geistigen Fähigkeiten unter den Bekennern aller Konfessionen mit ziemlicher Gleichmäßigkeit vertheilt sein möchten. Nach der Zählung von 1840 kommt ein Jude im preußischen Staate auf 77 Christen. Rechnet man nach diesem Verhältnisse unter 77 Kandidaten zu einem Amte einen jüdischen Mitwerber, so'wird die Wahrscheinlichkeit nicht allzu günstig für ihn sein. Für jetzt handelt es sich aber noch gar nicht um Anstellungen, sondern nur um Befähigung dazu. Endlich hat man in Frankreich, Nordamerika, Belgien, Holland und Dänemark, wo die Juden uneingeschränkte bürgerliche Rechte genießen, und viele derselben hohe Staatsämter begleiten, niemals eine Klage deshalb gehört, und auch wir müssen den israelitischen Mitgliedern unserer Komunalbehörde das Zeugniß geben, daß sie die ihnen anvertrauten Aemter mit wahrem Bürgersinn verwaltet haben. §. 3. Das Volk klebt, wie alle Ungebildete, an Vorurtheilen. Der Judenhaß ist aber, wenn man seinen Quellen nachforscht, weniger im Volke.selbst entsprungen, als von auß'enher demselben eingeimpft. Von den Kreuzzügen wo das christliche Ritterthum in der Blüthe war, kann man die Judenverfolgungen in Deutschland herleiten. Meistentheils gingen solche von höheren Ständen aus, welche in der Verfolgung und Verbannung der Juden ein bequemes Mittel fanden, ihre Schulden zu bezahlen, und ihre verpfändeten Güter einzulösen. Das Volk würde nur mitgerissen, und würde auch heute die Anstellung eines jüdischen Beamten unter 77 kaum bemerken. In dem Heranwachsenden

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