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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-03-24 · Heft 13 (24.3.1845) · p. Seite 187

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 13 (24.3.1845)
Date
1845-03-24
Page
Seite 187 (sequence 7)
Language
German
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187 der Juden mit den übrigen Bürgern christlicher Konfessionen, welche er zu der seinigen gemacht hatte. Diesem Antrag war eine Petition einer großen Anzahl trierer Bürger beigefügt. In der fünften Sitzung des westphälischen Landtags kamen fünf Petitionen, die Juden betreffend, vor, drei von Städten um völlige Emanzipation, eine der Juden zu Münster-um diese, und eine vom Vorstande der israel. Gemeinde zu Paderborn um Aufhebung des Gesetzes vom 20. Septemb. 1836. Berlin, 23. Februar. (Franks. Journ.) Bei Gelegenheit der, in voriger Woche hier zirkulirenden Petition an den Landtag, um Anregung der Judenemanzi^ation hat sich ein ergötzlicher Vorfall ereignet, der wieder beweist, welchen geringen Antheil unsere ,,Gelehrten^ an den Interessen der Zeit und des Volks nehmen. Man hat diese Erfahrung in jüngster Zeit schon öfter gemacht, leider auch an Männern, die bis dahin lediglich durch den Ruf ihrer Freisin.nigkeit die Sympathieen der Jugend erweckt hatten. Diese deutschen Philologen sitzen über ihren Scharteken und schweinsledernen Folianten, und schauen in hochmüthiger Verachtung auf alles Andere, was nicht die Etymologie einer Silbe oder eine klassische Variante betrifft. Der Schrei ihres Volkes dringt nicht an die baumwollenverstopften Ohren. Wenn auch nicht ganz dieser Art, doch ähnlicher Belehrung voll, ist der erwähnte Vorfall, der den Seminardirektor Diesterweg betrifft. Herr Diesterweg ist ein „Mann des Volkes", er gilt für freisinnig und dokumentirt dies öfters bei öffentlichen Gelegenheiten. Als ihm die Petition um Judenemanzipation mitgetheilt wurde, unterschrieb er alsogleich. Am folgenden Tage aber schrieb er an jenen Freund, der ihm. die Petition, mitgetheilt und bat von der Liste gestrichen zu werden: er habe mit einem höhern Staatsbeamten Rücksprache genommen, und Gründe zurückzutreten.^ Die Gründe müssen wol sehr triftig sein. Königsberg, 9. März. (Privatmitth.) Fol- . gendes ist die Petition der Stadtverordneten - Versammlung und des Magistrats Hierselbst: An Einen hohen Provinziallandtag des Königreichs Preußen. Der Begriff der Gerechtigkeit im Staate erfordert, daß alle Bürger desselben gleiche Rechte genießen, insofern ihnen gleiche Pflichten und Lasten obliegen. Alle zivilisirte Staaten haben diesen Grundsatz angenommen, und streben nach dessen Verwirklichung. Seit dem Anfänge des jetzigen Jahrhunderts sind in den meisten Staaten Europas sowol, als auch in Amerika große Fortschritte auf dieser Bahn gemacht worden. Namentlich hat die preußische Gesetzgebung einen hohen Aufschwung in den Jahren 1807 bis 1813 genommen. Aus dieser glorreichen Zeit stammt das Gesetz vom II. März 1812, welches die Juden, 4§. I. für preußische Staatsbürger erklärte; §. 7. ihnen gleiche bürgerliche Rechte mit den anderen Einwohnern des Staates verlieh; §. 8. dieselben zu Schul- und Gemeindeämtern befähigte, wie .auch zu.akademischen Lehrämtern; j§. 16. sie aber auch zum Militärdienste verpflichtte; §. 9. und ihren .Eintritt iu den .preußischen Staatsdienst ausdrücklich späteren Verordnungen vorbehielt. Ihren Dank für dieses, nach den damaligen Ansichten, so freisinnigen Gesetz, statteten die Juden dem neuen Vaterlande in den Kriegen von 1813 und 1815 mit ihrem Blute ab, und zeigten sich vielfach des ihnen verliehenen Staatsbürgerrechts würdig. Das Gesetz selbst aber war und blieb nur. gültig in dem damaligen Umfange der Monarchie, wie der Friede von Tilsit denselben begrenzt hatte. Jeder durch den allgemeinen Frieden mit dem Staate vereinigte Landestheil brachte sein, eignes Rechtsverhältniß in Bezug auf die Juden mit sich, so daß heute nicht weniger als .21 verschieden Judenrechte im preußischen Lande bestehen. Durch die Bundesakte vom 18. Juni 1815 wurden laut Artikel 16 alle den Juden bis dahin emgeräumte Rechte garantirt und außerdem versprochen, die Verbesserung ihres bürgerlichen Zustandes zu befördern, so daß vor beinahe 30 Jahren .eine allgemeine Gleichstellung der bürgerlichen Rechte ohne Rücksicht auf die Konfession in ganz Deutschland nahe bevor zu stehen schien. Bald aber änderten sich die .Ansichten der deutschen Regierungen und namentlich der preußischen wesent-

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