Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 12 (17.3.1845)
- Date
- 1845-03-17
- Page
- Seite 172 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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172 verpachteten Ländereien gleichkomnrende Buße erhoben werden soll. Gestattet wird den Juden, in den ersten drei Jahren ihrer Ansiedelung Christen freien Standes aus der Klasse der Ackerbauer in ihre Dienste zu nehmen, um von ihnen die nöthigen Kenntnisse im Ackerbau zu erlangen. Diese Vorschrift erstreckt sich nicht auf die Karaimenjuden, welche auf jede beliebige Zeit Christen in ihre Dienste nehmen können. Die durch dieses Reglement gewährten Vorrechte werden im gleichem Maaße auch auf solche Ackerbaujuven ausgedehnt, welche die ■ christliche Religion angenommen haben. Den Juden können 5 bis 8 Deffätinen Land von der Krone aus jede männliche Seele angewiesen werden. Hinsichtlich der innern Organisation der auf Kronlandereien angesiedelten Judengemeinden und ihrer Verwaltung gelten die allgemeinen für Kronbauern verordneten Grundsätze. Die auf Kronländereien sich ansiedelnden Juden erhalten zum Aufbau von Häusern, zum Ankauf von Vieh, Ackergeräth und Saaten 175 Silberrubel Unterstützung auf jede Familie. Außerdem werden sie auf 10 Jahre von allen Abgaben, Steuern und Naturalleistungen, auf 25 Jahre von der Nekrutirung und von der Zahlung aller auf ihnen bisher lastenden Abgabenrückstände befreit. Nach Ablauf dieser Frist werden sie in Hinsicht der Entrichtung von Steuern und Naturalleistungen den Kronbauern gleichgestellt. Ackerbaujuden können, gleich den Kronbauern, für Verbesserungen im Ackerbau, Belobungsschreiben, Geldprämien, Ehrenkaftans, silberne und goldene Medaillen erhalten. Zur Verbreitung nützlicher Kenntnisse im Ackerbau, können einige junge Leute von ihnen in die gorygorezkische landwirthschaftliche Schule ausgenommen werden. In den ersten drei Jahren ihrer Ansiedelung dürfen sich die Juden nicht anders mit Pässen aus ihren Dörfern entfernen, als zur Betreibung von Angelegenheiten, die sie persönlich angehen, nach Ablauf dieses Termins aber erhalten sie Pässe nach den allgemeinen Vorschriften. Diejenigen Juden, welche der ihnen durch gegenwärtiges Reglement gewährten Vortheile theilhastig sind, können erst nach 25 Jahren, von ihrer Ansiedelung an gerechnet, in einen andern Stand übertreten. Wenn Juden sich auf Privatländereien ansiedeln wollen, so müssen die desfallsigen Kontrakte wenigstens ,aus 25 Jahre abgeschlossen werden. Solche Juden erhalten nur 85 Silberrubel Unterstützung auf jede Familie. Ein Jude, welcher auf angekauften Ländereien wenigstens 50 männliche Seelen seiner Glaubensgenossen ansiedelt, erhält nach Verlauf von drei Jahren nach der Ansiedelung die Rechte eines persönlichen Ehrenbürgers und für die Ansiedelung von wenigstens 100 männlichen Seelen die Rechte eines erblichen Ehrenbürgers. (—. Man wird sich erinnern, daß wir in No.1 aus einer Privatmitth. mitzutheilen hatten, daß im mohilewer Gouvernement sich über zwei Fünftel der jüdischen Bevölkerung zum Landbau verschrieben haben. Redakt.) Personal- und Lokalnachrichten. Gießen, im Februar. (Privatmitth.) Da die Tendenz Ihres werthgeschätzten Blattes, wie bekannt, hauptsächlich dahin geht, den Fortschritt 'im Judenthume zu befördern, die ihm entgegenstehenden Hindernisse wegzuräumen, auf Mängel und Mißbräuche, die hier und da bestehen, aufmerksam zu machen und sie bloß zu stellen: so erlaube ich mir, hier einen Uebelstand zu erwähnen, der schon bereits den ganzen Winter hindurch auf eine nicht entschuldbare Weise unsere hiesige Gemeinde trifft. Der hiesige Rabbiner nämlich, Herr vr. Levi, hält es für gut, seine Predigten einzustellen. Statt dieser übersetzt er ein Bibelstück aus dem Hebräischen in's Deutsche und fügt dieser Uebersetzung bisweilen eine erbauliche Sentenz hinzu. In diesem Winter z. B. übersetzt er nichts, als die Kriegsgeschichte Josua's, und hält so vor den wenigen Zuhörern, die Geduld genug haben, solche Sachen anzuhören, exegetische Vorlesungen, die manchmal mit sehr scharfsinnigen und gar wichtigen, gelehrten Untersuchungen versehen sind. So disquirirte er auf der Kanzel, ob Rahab eine Wirthin oder eine feile Dirne gewesen sei, ob die Sonne oder die Erde sich bewege (!!!), ob die Austrocknung des Jordans auf eine natürliche Weise geschehen sei. Solche und ähnliche Dinge müssen wir, so oft es Herrn vr. Levi beliebt, die Kanzel zu besteigen, was aber oft in einem Zeiträume von drei bis vier Wochen nur einmal geschieht, von ihm als eine Predigt annehmen. Die natürliche Folge davon ist, daß viele, namentlich die jüngeren und gebildeteren Mitglieder der hiesigen Gemeinde die Synagoge gar nicht oder höchst selten besuchen, und die älteren beim Beginne