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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-03-10 · Heft 11 (10.3.1845) · p. Seite 157

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 11 (10.3.1845)
Date
1845-03-10
Page
Seite 157 (sequence 13)
Language
German
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157 den Umständen mußte, der Natur der Sache gemäß , ein dritter entfließen, der die Juden Ungarns noch ins Burleske gestellt und ihrer Sache nicht wenig Eintrag gethan hat: nämlich eine gewisse jüdische Buraukratie. Bevor noch die jüdischen Zustände mit ins Gebiet der Politik hineingezogen waren, kam es dem Juden Ungarns nie in den Sinn einer berathenden Versammlung der Stände beizuwohnen; seine Aufmerksamkeit wurde dadurch von den auswärtigen Jntetessen ganz abgewendet, und neigte sich umsomehr seinen inwärtigen mit vergrößerter Energie zu. Es bildete sich mit der Zeit eine Menge von Ehrenstellen und kommunalen Bevorzugungen, die, so lange noch die jüdische Einwohnerschaft als abgesonderter Staat im Staate angesehen war, noch irgend eine Bedeutung gehabt haben mochten, für jetzt aber, indem sowol von der gesetzgebenden Macht Alles aufgeboten, um auch in der Brust der Israeliten nationale Gefühle zu wekken, auf daß ein und dasselbe Jntresse alle Landesbewohner gemeinschaftlich beseele, als auch abseitens des Juden viel angestrebt wird, was den Erwartungen des Landes zu entsprechen habe, darunter viel Rühmenswürdiges, das der guten Sache nur Vorschub leisten kann, müssen wir die Rangordnungen, denen nicht ein entfernter Sinn zum Grunde liegt, diese großsprecherische Verordnungen des Vorstandes, welche nie zu irgend einer Gültigkeit vor dem Gesetze erhoben werden können, jenes eigenmächtige Herrschen zwischen den vier Wänden des Gemeindehauses, nur als grelle Auswüchse voriger Jahrhunderte und als Hinderniß zur Erreichung jenes Zieles erklären, der die Juden Ungarns auf die Höhe der europäischen Zivilisation hinstellen könnte, ohne daß sie genöthigt sein würden, die Bestandtheile der jüdischen Religion im mindesten zu beeinträchtigen. Denn das blinde Umhertappen in dem dichten Dunkel religiöser Begriffe, hat sie solche Elemente im jüdischen Zeremoniell als Anhaltpunkte erfassen lassen, die, als dem wesentlichen Judenthume nicht angehörend, nur eine nothwendige Folge früherer, Bedrückung sind, wo der Jude, nicht beachtet von der weltlichen Macht, in seinem Kreise sich konzentrirte und Gemeindestatuten schuf, deren einziges Band noch die abgesonderte israelitische Masse zusammenhielt. Jetzt aber ist die Verwaltung innerer jüdischen Angelegenheiten nur so weit erforderlich, als sie sich auf finanzielle Bedürfnisse, auf Bestreitung der Gemeindekosten, auf synagogale Ordnung und überhaupt auf Anordnungen der Kommune in konfessioneller Beziehung erstreckt, was aber über diese'Grenzen hinausgeht, das fällt dem Staate anheim, in welchem die Gemeinde existirt: ^Personenrecht, Eigenthum, kurz was nicht an das Gebiet des Religiösen streift und lediglich in das des Volkslebens gehört, darüber hat nur der Staat ein Recht zu verfahren. In Ungarn aber wird der Vorsteher, wegen des Rechts, das sich derselbe anmaßt, von der christlichen Bevölkerung zsidöbirö (Judenrichter) genannt; ohne irgend eine Instanz im Lande zu bilden, ladet derselbe vor, protokollirt, urtheilt ab, und Niemand ist verpflichtet all diesem auf ein Haar breit Folge zu leisten. --In Ungarn, obwol hier die allgemeine Meinung sich für die Juden längst ausgesprochen und in jedem Gesetzvorschlage der gute Wille der Majorität sich deutlich manifestirt, herrscht eine zu schroffe Spaltung zwischen den Ständen und Magnaten, als daß eklatante Auszeichnung die Israeliten sogeschwind treffen könne. Ziehet man aber das Bestreben der untern Klaffe des Adels in Betracht, wie diese, trotz der Absperrung der ungar. Juden, diese gern an ihren Berathungen Theil nehmen sehen würde, so muß man bedaurend den Kopf darüber schütteln, wie noch der Israelit in Ungarn einzubilden sich bemüht, daß es immerfort in dem Plane der Christen angelegt ist, ihn zu unterdrücken. Wir sind weit davon entfernt dem Juden Ungarns ein Buhlen um die Gunst der christlichen Einwohnerschaft anzurathen, vielweniger den noch schwach glimmenden Haß der städtischen Bürger durch Opfer des Gewissens zu sühnen: sondern wir tadeln blos das ängstliche Mißtrauen, das der Jude hier gegen seinen christlichen Mitbrüder hegt, das ewige Träumen von Verfolgungen, die den Gesinnungen des Letztem schnurstracks entgegenlaufen. Gewiß giebt es auch ausnahmsweise solche Superkluge, die aus systematischem Grunde jede Annäherung mit Christen hintertreiben, indem sie die verjährte Behauptung ausstellen, daß Staatsbürgerthum und religiöses Leben zwei unvereinbare Extreme sind; daß indem der Jude dem Vaterlande sich weihet, er entweder seinen Glaubenmit den Interessen des Vaterlandes amalgamiren oder gar auf dasselbe ganz Verzicht leisten

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