Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 11 (10.3.1845)
- Date
- 1845-03-10
- Page
- Seite 154 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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154 bann sein? — der Redner nennt dies „G la ubenszwang dem er die Forderung allgemeiner Religionsfreiheit entgegenstellt. Sodann geht er einzeln die Gründe des Berichts durch, widerlegt sie, besonders den vom christlichen Staat und schließt ylit der Frage: „ist das ein christlicher Staat, der von seinen Staatsbürgern, insofern sie nicht allein Pflichten., sondern auch Rechte haben wollen, verlangt, sie sollen vorerst getauft sein? —" — der Redner, ein Pfarrer in Bahlingen, setzt sich unter allgemeinen Beifall. Metz, ein Handelsmann, kennt die Juden und den riefen Standpunkt eines großen Lheils von ihnen, verabscheuet diesen Theil und verlangt aber gerade auch für sie „volle Freiheit, denn nur Ln einem freien Zustande, könne man besser, wahrhaft gut werden." Sodann führt der Redner aus, daß nur die psysische Uebermacht und unchristliches Wesen die Kammern verhindern, den Juden die Emanzipation zu geben. Bass ermann paralellisi'rt das Mißverhältniß zwischen zwei christlichen Ständen in Deutschland, dem deutschen Adel und dem deutschen Bürgerthum, mit dem zwischen Christen und Juden. Jenem mit seinen exklusiven Ansprüchen setze sich das Bürgerthum, die 2. Kammer entgegen, nun könne aber die religiöse Gemeinschaft der Juden, gegen welche die 2. Kammer sich verhalte, wie der Adel zum Bürgerthume, dieser dieselben Gründe entgegen halten, womit das Bürgerthum dem Adel seine unvernünftige Stellung beweise. — Der Redner macht nur auf einige der krassesten Vorurtheile und Befangenheiten des Fauth'schen Berichts, so wie auf die Inkonsequenz aufmerksam, in der Emanzipation ein radikales Mittel zur Vernichtung des Judenthums zu erblicken, und doch dieses Mittel nicht anzuwenden. - Mathy.hebt in einem, allgemeinen Beifall und .Heiterkeit erregenden Vortrage die Widersprüche hervor^ im gewöhnlichen Leben, im Umgänge die Juden als Nachbaren, Mitbürger zu benutzen, von ihnen Gefälligkeiten sich erweisen lassen, ihr Geld zu freiwilligen Beiträgen für Kirchen und den kölner Dombau in Anspruch zu nehmen, sobald aber auf Emanzipation die. Rede komme, ihnen gleiche Rechte -zu versagen. Sodann hebt der Redner den Unterschied zwischen sittlicher, sozialer und zwischen Emanzipation durchs Gesetz hervor; jene sei in Baden schon vor sich gegangen, weshalb auch kein Grund vorhanden, diese länger zu versagen. Die gegenwärtigen Judenverhältnisse seien eigentlich ein Druck für die Christen, denn diesen sei es verboten z. B. einen solchen Bürgermeister, Deputirten rc. zu wählen, den sie für den würdigsten halten, und ganz gewiß, sagt er, würden bei einer allgemeinen Umfrage manche Bezirke den ersten besten Juden viel lieber wollen und wählen, als ihren bisherigen Amtsvorstand länger behalten. — Welcker: Es schmerzt mich jedesmal, so oft die Judenfrage in der Kammer verhandelt wird; denn sie ist es, die jedesmal den Ruhm der 2. badischen Kammer verhüllt, verdunkelt. Dies begründend, macht der Redner in ergreifender Rede auf die Ungerechtigkeit, die Scheingründe der Judenfeinde, womit ebensogut Absolutismus und Despotismus vertheidigt werden könnte, aufmerksam, so wie darauf, daß, jede Religionsgesellschaft veraltete kanonische Bücher mit krassen Sätzen besitzt. Am Schlüsse sagt er: „so lange wir Deutsche diese Ungerechtigkeit nicht einsehen und gut machen, so lange sind wir selbst keiner Freiheit werth. Auf allgemeines Verlangen wird die Diskussion geschlossen und auch dem Berichtersteller Fauth, der Einiges zur Vertheidigung Vorbringen wollte, das Weiterreden durch Abstimmung entzogen. Baders Antrag wird mit 45 gegen 15 Stimmen verworfen, somit der Antrag, zur Tagesordnung überzugehen, angenommen. Die ausführlichen Reden werden wir in einer spätern No. mittheilen. (Schluß folgt.) Darms!adt> 20. Februar. Die Angelegenheiten der Israeliten sind fast gleichzeitig in den beiden Kammern des Großherzogthums Hessen angeregt worden, in der ersten durch einen Antrag des Freiherrn von Gagern auf „Regulirung, Verbesserung und Gleichstellung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden im Großherzogthume," und in der zweiten durch' den Antrag des Abgeordneten Glaubrech „die Aufhebung der Artikel 7—11 des kaiserlichen Dekrets vom 17. März 1808" (wegen der Moral!- tätspatente).