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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-03-10 · Heft 11 (10.3.1845) · p. Seite 153

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 11 (10.3.1845)
Date
1845-03-10
Page
Seite 153 (sequence 9)
Language
German
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153 von dem Geiste edelster Humanität und würdevollster Gründlichkeit geleiteten Verhandlungen und an die fast einhellige, aus diesen hervorgegangene Beschlußnahme allenthalben geblieben ist, um so weniger glauben die Unterzeichneten Bürger der Stadt Krefeld einer Begründung und Rechtfertigung ihres gegenwärtigen Schrittes zu bedürfen. Durchdrungen von dem Verlangen, daß Mitbürgern und Mitbrüdern das ihnen nach dem im Rheinlande so hoch und theuer gehaltenen Grundsatz der Rechtsgleichheit gebührende Recht nicht langer vorenthalten, und daß ihnen gegenüber die von der Idee des christlichen Staates unzertrennbare Erfüllung des christlichen Gebotes allgemeiner Nächstenliebe nicht länger einer alleinigen Ausnahme unterworfen bleibe, sprechen die Unterzeichneten die inständige Bitte aus, daß es Einer hohen Ständeversammlung gefallen möge, in erneuter Vertretung der Gesinnungen und Wünsche der Provinz, auch den Antrag des siebenten rheinischen Landtags auf die völlige staatsbürgerliche Gleichstellung der jüdischen mit den christlichen Unterthanen des Staates zu erneuern und mit ihm die Bitte um dessen-baldige und vollständige Berücksichtigung an den Stufen des Thrones niederzulegen." —. In der vierten und fünften Sitzung des rhein. Landtages wurde nun eine bedeutende Anzahl der Petitionen übergeben, und dem ersten Ausschüsse des Landtages überwiesen. Der Dirigent dieses Ausschusses, ein Abgeordneter der Ritterschaft äußerte hierbei: „Der erste Ausschuß wird den Gegenstand seiner ernsten Berathung unterziehen. Ich glaube als Dirigent aber darauf aufmerksam machen zu müssen, daß in der Uebersicht der Lage der Angelegenheiten früherer Landtage, namentlich von 1843 ad II. 60 gesagt ist, daß die Verhältnisse der Juden theils schon bei der allgemeinen Gewerbeordnung in Erwägung gezogen worden»), theils der allgemeinen Regulirung Vorbehalten seien. Daraus geht hervor, daß der Gegenstand sich wol zu einem neuen *) Das dies nur sehr theilweise geschehen ist, haben wir in No. 9 nachgewiesen. Redakt. Anträge weniger als zu einer Bitte um mögliche Beschleunigung eignen dürfte." Deutschland. Aus dem Badischen, 21. Februar. (Privatmitth.) In der zweiten Kammer der badischen Stände erstattete diese Woche der Abgeordnete Fauth, Oberamtmann in Schwetzingen, Namens der Petitionskommission den Bericht über Mehrere Petitionen „die Emanzipation der Israeliten betreffend", — und hält den Gründen, welche die Petenten für sich anführen, mit >Bezug auf die seit 1831 bei ähnlichen Gesuchen ergangenen Kammerbeschlüsse die Thatsache entgegen, daß die Israeliten in unserm Staate beinahe alle Rechte der Christen genießen. Ihnen fehlen nur: 1) das Recht Abgeordnete in der Ständekammer, 2) das Recht Staatsdiener, 3) das Recht Bürgermeister zu werden und 4) das Recht unbedingter Bürgerannahme. — Diese Rechte seien zwar wichtig, allein die Gründe für ihre Entziehung noch wichtiger. Der Bericht führt in dieser Beziehung das starre abgeschloffe Nationalitätsgefühl (? —) als einen Hauptgrund, sodann die Feindseligkeit der Religion und Religionsbücher, die nachtheilige Wirkung des israel. Handelsgerichts (?—) und noch verschiedene andere anderwärts (in Eisenwenger) schon vielfach berührte, auf gehässige Vorurtheile und Unkenntniß beruhende sogenannte Gründe an, beruft sich auf Gillani's Schmähschrift: „das Judenthum und die Kritik" und tragt endlich darauf an, auf die Tagesordnung überzugehen. Bader berichtet im Namen der Minorität der Petitionskommission,' daß sie sich nicht sowol von dem Majoritätsantrag, sondern auch von dem ganzen Inhalte des Berichts losgesagt habe, alle die Angriffe und Beschuldigungen des Berichts widerlegt der Redner, und bezeichnet die meisten Einwürfe als falsch, als dem Absolutismus der Aristokratie angehörend. Er erklärt sich für , völlige Gleichstellung der Israeliten und beantragt, empfehlende Ueberweisung der Petition an das Staatsministerium. Zittel stellt die Frage, wenn die Juden, ehe sie emanzipationswürdig seien, die Unterscheidungen ihrer Religion aufgeben sollen, was sollen sie als- II»

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