Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 11 (10.3.1845)
- Date
- 1845-03-10
- Page
- Seite 152 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3225389-3225401--06734-3236581- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
152 lehrung angewendet werden, um Jemanden zu einer andern Religion zu bringen — gleich. Ob Gewalt, ob Geld, ob Stellen — mir scheint es gleich'. Denn ist es keine Gewalt, wenn einem Jüngling der Lebenszweig, nach welchem sich sein Geist und sein Herz in all' seinem Wollen und Bedürfen richteten, abgeschnitten wird, so daß er ihn nur vermittelst des Religionswechsels seinem Stämmchen inokuliren könnte? Ist es keine Gewalt, wenn man die Armuth durch Geld dazu bringen will? Die D. A. Z. berichtete selbst vor einigen Tagen, daß eine Gesellschaft sich in Kassel gebildet hat, die jedem Juden, der sich taufen läßt, „einen Preis von hundert Thalern" giebt, freilich mit der Bemerkung: „man hat bis jetzt noch nicht gehört, daß es diesem Vereine gelungen wäre,' Proselyten zu machen." Da nun der Begüterte die hundert Thaler nicht braucht, so will man also die Noth der Armuth benutzen, um sie zum Religionswechsel zu bestechen. Man wird gestehen, daß dies vor dem Tribunal des Geistes eine viel größere Gewaltthat ist, als das Einsperren in ein Kloster. Denn aus letzterm kann man befreit werden. Aber jene Verstrickung?! Was habt Ihr also für ein Geschrei zu erheben über das Geschichtchen? Seht Ihr schon wieder den Balken im eigenen Auge nicht? — Berlin, 20. Februar. Da wir die Nachrichten über alle in Bezug auf die Juden bei den Landtagen geschehenen Schritte, und was damit in Verbindung steht, vollständig geben, um ein ganzes und treues Bild zu erhalten, in welchem auch die Schattenstriche nicht fehlen: so habe noch folgender Artikel der D. A. Z. einen Platz. Schon früher ist die Nachricht durch die Zeitungen gegangen, daß der hiesige Magistrat sein Fürwort beim Landtage für Gleichstellung der Juden versagt habe. Bestimmterm Vernehmen nach haben sich die Aeltesten und Vorsteher der hiesigen jüdischen Gemeinde schon vor zwei Monaten an beide Kommunalbehörden mit der Bitte gewendet, sich dafür zu verwenden, daß das Edikt vom 11. März 1812 in allen Theilen zur Ausführung komme, auch noch manches darin Enthaltene aufgehoben werden möge. Nach einem Monat antwortete darauf der Magistrat, daß er mit den Stadtverordneten deshalb in Beratung getreten sei, zuvor aber wissen müsse, was denn eigentlich aufgehoben werden solle. Schließlich stellte er aber der Erwägung anheim, ob es zeitgemäß sei, auch nicht gegen Sitten und Gewohnheiten streite, dem ganzen Anträge zu entsprechen. Die Aeltesten replizirten hierauf in einer Denkschrift, sagten genau, worauf es ankomme, hoben namentlich den §. 9 jenes Edikts ('„Inwiefern die Juden zu anderen öffentlichen Bedienungen und Staatsämtern zugelassen werden können, behalten wir uns vor, in der Folge der Zeit gesetzlich zu bestimmen") hervor, bemerkten, daß die Bestimmungen des §. 8, wonach die Juden akademische Lehr- und Schulämter verwalten können, nur durch eine Bekanntmachung des geheimen Staatsministeriums, auf Grund einer Kabinetsordre, ohne Veröffentlichung der letztem selbst, im Jahr 1822 aufgehoben worden, daß der Art. 16 der Bundesakte vom 8. Juni 1815 den Bekennern des jüdischen Glaubens die ihnen von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhält u. s. w. Auf diese, wie man vernimmt, mit großer Ruhe, aber tiefer und gründlicher Kenntniß des Rechts abgefaßte Denkschrift ist noch kein Bescheid erfolgt. Magdeburg, 3.'März. (Privatmitth.) Ein erfreuliches Leben thut sich auf dem Gebiete unsrer bürgerlichen Gleichstellung kund, und wir sammeln die Data mit wahrhaftem Vergnügen. So eben erhalten wir die Adresse, welche die Stadt Krefeld an den Landtag gerichtet hat. Sie ist aus einer christlich theologischen Feder geflossen, von der Mehrzahl der Stadträthe und mehr als vierhundert der ehrenwerthesten Bürger unterzeichnet. Sie lautet: „Hohe Ständeversammlung! Unter den von dem siebenten rheinischen Landtage an den Stufen des Thrones niedergelegten Bitten wurde der auf die völlige staatsbürgerliche Gleichstellung der jüdischen mit den christlichen Unterthanen des Staates gerichtete Antrag nicht bloß mit einer allgemeinen, weit über die Grenzen des Vaterlandes hinausreichenden Freude und Theilnahme begrüßt, sondern auch von Sr. Majestät mit der huldvollen Zusage allerhöchster Berücksichtigung entgegen genommen. Je lebhafter die Erinnerung an die damaligen,