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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-03-10 · Heft 11 (10.3.1845) · p. Seite 147

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 11 (10.3.1845)
Date
1845-03-10
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
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147 so die materielle auf den Ackerbau. Das ganze Volk sollte daher dem Boden zugehören, und — der Boden dem ganzen Volke. Es war da von vorn herein auf keine übermäßige Fülle abgesehen. Denn ein Land von ca. 460 Quadratmeilen sollte einem 'Volke genügen, das beim Einzüge 600,000 streitbare Männer, also ca. 2 */2 Millionen'Seelen zählte *). Wir erhalten dadurch eine Bevölkerung, der nur wenige in den zivilisirtesien Staaten Europa's gleich kommen**). Hingegen haben die alten Israeliten, wovoü noch jetzt die Spuren aufzustnden, mit so unermüdlicher Sorgfalt jeden Fleck des Landes zu benutzen gesucht, daß, wenn wir die viel geringeren Bedürfnisse jener Länder und Zeiten bedenken, leicht das Doppelte der Einwohner daselbst hätte wohnen können. B. Sie vertheilte nun sämmtlichen Boden je nach den Stämmen, Geschlechtern, Familien in gleichem Maßstabe durch das Loos***), Alle Familien Jsrael's hatten also ihr Familiengut; sie waren allesammt Landbebaucr; von vorn herein fand also weder Reichthum, noch Armuth statt, sondern ein gleicher Besitzstand, der, wenn er im Boden besteht, sich außerordentlich lang zu erhalten vermag. C. Diese Fami liengüter sollen unveräu¬ *) Pudet dicerc latilmiinein terrae repromissionis. ne ethnicis oeeasioneiu blasphemandi dedissc videaumr. Ffieronep. 129 ad Dardan. **) Dieser Bevölkerung kommt die der venetiaNischen Provinz nahe von 440 lüM. mit 2Mill., sie wird übertroffen von der Lombardei, 400 UM. mit 21/2 Mill. Ebenso beträgt die Rhein Provinz 492 HHM. mit 2,600,000 Ew. Reicher bevölkert ist Sachsen mit 6000 Ew. auf die UM., England mit beinah eben so viel. Allerdings war das heilige Land später noch bevölkerter, denn wir würden nach 2 Schem. 29. ca. 5 Mill., 1 Chron. 21. 6 Millionen haben. Allein auch hierfür finden wir einen Maßstab in den belgischen Provinzen, z. B. Osiflandern, mit 14,800 Ew. und die anderen mit fast eben so vielen Einwohnern auf die Quadratmeile. Auch dafür, daß früher sehr bevölkerte Länder jetzt sehr verödet sind, hat man Beispiele genug. Spanien, das jetzt 13 Mill. Ew. zählte, hatte in der Römerzeit 40 Mill., Aegypten zu derselben Zeit 8 Mill., jetzt nicht 2 Millionen. ***) Je kleiner die Parzellen des Bodens für die einzelnen Familien sind, desto besser wird dieser bearbeitet, und desto mehr vermag er zu leisten. ßerlich sein, indem sie in dem, alle fünfzig Jahre instituirte Jobeljahre (ohne Rückzahlung des Kaufschillings) an die ursprüngliche Besitzerfamilie zurückfallen sollten. Es liegt in der Natur der Sache, daß durch diese Institution der Verkauf der Familiengüter unmöglich werden sollte, indem der Verkauf auf immer sich in eine Verpachtung auf so viele Jahre, wie noch bis zum nächsten Jobeljahre gezählt würden, für ein Pauschpachtgeld (nicht jährlich) verwandelte. Diese Institution hat daher durchaus nicht das Gezwungene, was man in ihr gewöhnlich findet, nur daß sie von einem Volke ohne Hypothekenbücher und Archive schwer zu exekutiren war. Was Majorate für einzelne Familien, mit der Ungerechtigkeit, daß bloß der Erstgeborne den Besitz hat, das mußte das Jobeljahr für das ganze Volk bewirken: Erhaltung des Besitzstandes, wobei nun der weite Raum von fünfzig Jahren dem Individuum Freiheit genug ließ. Durch diese Institution war 1) eine allgemeine Verarmung der Volksmasse, 2) ein übermäßiger Güterkomplex einzelner Männer, und Familien unmöglich gemacht. Die einzelnen Verarmten kamen nach einer gewissen Zeit immer wieder zu einem Besitze, und die Erwerbung von Gütern war kein Anhäufen derselben, sondern der Nutzen bestand, nur in dem erworbenen Ertrage durch eine Reihe von Jahren. Es war so das wirksamste Mittel Verarmung und Bereicherung im Ganzen der Volksmasse zu verhindern. Mag daher diese Institution des Jobeljahres ausgeführt worden sein viel oder wenig: es lieget ein ^Gedanke der Zukunft darin. Denn wie man ein Recht der vergangenen, verstorbenen Geschlechter zum Vererben ihrer Güter, so wird man auch ein Recht der zukünftigen, noch nicht gebornen Geschlechter anerkennen müssen, daß es nicht in der Hand des lebenden Individuums liegen darf, die Habe seiner Familie zu vergeuden, um den Nachkommen — Luft zu hinterlassen, wie Salomo sagt. Jedenfalls liegt aber der allgemeine Gedanke darin: daß der Staat sowol Verarmung als auch Bereicherung zu verhindern habe. l). Um aber zu diesem Ziele noch sichrer zu kommen, wollte die mosaische Institution das Schuldenwesen unmöglich machen. Das ganze Volk sollte ein produzirendes, sollte ein besitzendes sein, Gewinn vermittelst des Gutes Andrer, Borg und Schuld sollten.nicht sein. Hierzu schlug die mosaische Institution einen doppelten Weg ein: .

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