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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-02-24 · Heft 9 (24.2.1845) · p. Seite 122

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 9 (24.2.1845)
Date
1845-02-24
Page
Seite 122 (sequence 10)
Language
German
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122 demselben ein neues hinzu. Die Juden verbindet mit uns das Band des gemeinsamen Vaterlandes und der gemeinsamen Sprache, in ihrem Tempel erschallen die Gebete sür unfern gemeinsamen Landesherrn, sie tragen mit uns die nämlichen Lasten, sie theilen unsere Leiden, aber nicht unsere Freuden, sie bauen mit uns den nämlichen Boden, aber sie erndten nicht dessen Früchte. Das Grundgesetz ihres Glaubens, zusammengefaßt in den zehn Geboten, ist die Basis der christlichen Lehre und aller neueren Gesetzgebungen. In trauriger Verblendung aber endlich irren diejenigen, die uns etwa entgegnen wollen, daß die Juden versunken seien in dem Schlamme niederer Bildung und Gesinnungen. An eine hohe Ständeversammlung richten wir deshalb unsere Bitte. Wir begehren es als einen Akt der ewigen natürlichen Gerechtigkeit, wir>egehren es Kraft der vom Christenthum gebotenen Liebe des Nächsten, w'r begehren es im Namen unserer jüdischen Mitbürger als ihr durch theure Opfer erkauftes heiliges Recht, daß die hohen Stände nach dem Vorgänge des siebenten rheinischen Landtages und der dort von einem hochherzigen Priester der katholischen Kirche gesprochenen Worte an des Königs Majestät Allerhöchste Person den Antrag stellen wollen: -aß Allerhöchstdieselben baldigst allen ihren Unterthanen jüdischen Glaubens in politischer wie in bürgerlicher Hinsicht völlig gleiche Rechte mit Ihren christlichen Unterthanen verleihen wollen. Paderborn, im Februar 1844. Folgen die Unterschriften. Glbing, 1b. Februar. (Privatmitth.) Die hiesigen Aeltesten haben vom Prediger I)r. Sommerfeld eine Schrift anfertigen und an die Landtagsdeputirten vertheilen lassen, unter dem Titel „Rechtsansprüche der Juden in Preußen." Das in klarer, einfacher Sprache abgefaßte Schriftchen sucht zuerst die Widersprüche, in welche sich die preußischen Gesetzgeber verloren haben, um dem Edikte vom 11. März 1812 und dem westphälischen Gesetze gegenüber die Juden Beschränkungen zu unterwerfen, aufzudecken; dann alle Einwände, welche man der Emanzipation entgegenstellt, zu widerlegen. Die Schrift ist daher ganz juridisch und logisch gehalten, und indem man ihr völlige Billigung ertheilen kann, hätte man nur zum Schlüsse eine kräftig beredte Anrede gewünscht, um auch in dem Hetzen der Leser zu zünden. Magdeburg, 17. Februar. (Privatmitth.) Die so eben puplizirte neue allgemeine Gewerbe- Ordnung hat zum Schlußparagraphen: „§. 190. Alle bisherigen allgemeinen und besonderen Bestimmungen über Gegenstände, worüber das gegenwärtige Gesetz verfügt, insbesondere auch diejenigen, durch welche in einzelnen Landestheilen die Juden in der Betreibung stehender Gewerbe seither beschränkt waren, werden hierdurch außer Kraft gesetzt, so weit auf bisherige Vorschriften nicht ausdrücklich hingewiesen ist." Es ist hierdurch insofern ein Fortschritt geschehen, daß in solchen Landestheilen (Herzogthum Sachsen, Schwedischpommern ff.), wo die alten Judenverfassungen nach der preußischen Okkupation geltend blieben und die Befähigung zu Gewerben den Juden theils vorenthielten, theils erschwerten, alle diese Beschränkungen aufgehoben sind. Jndeß sind diese Landestheile sehr unbedeutend gegen den ganzen preußischen Staat, um so mehr, da diese Landestheile den alten Gesetzen gemäß von wenig Juden bewohnt sind. Auch hinsichtlich der kaufmännischen Gewerbe enthält das Gesetz einen Fortschritt, indem §. 60 lautet: „§. 60. In Ansehung der Befugniß der Gewerbetreibenden mit kaufmännischen Rechten, auch im Umherreisen, entweder selbst oder durch Gehülfen, Waarenbestellungen zu suchen oder zum Behufe des Wiederverkaufs Maaren anzukaufen, behält es bei den bestehenden Vorschriften sein Bewenden; es soll jedoch diese Befugniß fortan nirgends mehr davon abhängig sein, daß der Gewerbetreibende oder der Gehülfe^einer der christlichen Kirchen angehört." Hierdurch ist allen Rixereien vorgebeugt, und das drohende Ungewitter, das vor einiger Zeit über unsren Köpfen schwebte, als würde den Juden der kaufmännische Betrieb durch Reisende an den Orten,

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