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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-02-24 · Heft 9 (24.2.1845) · p. Seite 116

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 9 (24.2.1845)
Date
1845-02-24
Page
Seite 116 (sequence 4)
Language
German
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116 der Gemeinden in den größeren Städten hat sich von selbst eine- Art Verfassung den Juden aufgedrängt, die echt republikanisch genannt werden kann. Jede Gemeinde nämlich konstituirte sich mittelst eines geschriebenen, von allen Mitgliedern Unterzeichneten Urvertrages. Jede Gemeinde wählt auf bestimmte Zeit ihre Vorsteher, bestehend aus 3, 5, 7, 9 oder 12 Mitgliedern, deren Verfügungen als Gesetze gelten. Die Rabbinen der Gemeinden bilden jeder einen koordinirten Gerichtshof. Der gilt als überwiegend, den das allgemeine Vertrauen über alle Anderen stellt, und man appellirt an denselben in letzter Instanz. Zu allgemeinen Angelegenheiten versammeln sich die sämmtlichen Vertreter aller Gemeinden eines Ortes." — Auch im Abendlande, wenn der Druck noch so stark war, ordneten die Juden ihre Verfassung ohne Einmischung fremder Behörden, und behielten das Recht, ihre Vorsteher, Rabbinen und Offizianten selbst zu wählen. Die Rabbinen, so groß auch ihre Autorität in religiösen und juridischen Dingen war, hatten doch in administrativer Hinsicht stets nur . eine berathende Stimme, und fanden hier immer in den Wohlhabenderen einen Widerspruch. Man bedenke wohl: vier Jahrtausende fast ist Israel alt, die ganze Volksmasse hielt sich im Ganzen so streng innerhalb der Abstammung, und dennoch haben wir keine besonderen, bevorrechteten, bevorzugten Geschlechter, keine Familien von einem besonder», allgemeinen Rufe, Nichts, was auch nur im Entferntesten einem aristokratischen Schimmer gliche. Alle Juden sind sich durch die . Geburt gleich, jeder Jude muß feinen Weg. durch sich selbst machen, tritt nicht auf die Schultern seiner Väter, kommt nicht zu. einem gedeckten Tisch, wie es so. vielen Geschlechtern bei den übrigen Völkern ergeht. Jeder Jude, und sei er der armseligste Bettler, hat dieselbe kirchliche Bedeutung, dieser wie etwa ein König oder Oberpricster wacht auf gleiche Weise Minjan, und hat ganz dieselben religiösen Pflichten und Rechte in der Synagoge wie im Hause'. Wie bei der Geburt, so gilt dieselbe Gleichheit bei dem Tode. Gleichheit der Todtenbekleidung, des Sarges, der Bestattung, der Gebete für den Todten, und wenn hier irgend ein Unterschied gemacht wird, so ist dies nach Maßgabe — seiner Frömmigkeit. So sehen wir in der ganzen Geschichte Jsrael's dasselbe Grundgesetz walten, welches die mosaische Institution zugleich als Religionsstaatsgrundgesetz heiligt: Ein Gesetz und Ein Recht für Alle! (Fortsetzung folgt.) Holz und Eisen, - . eine jüdische Fabel nebst jüdischer Moral, von M!oviH Feitel, praktischem Arzte in Papa. im — msb^h nVnnrt br-ort aidina *jro '2 ba üdn/p* ,trnnid &2b N72 r oüb .(rni rr'iaaid) .pr>2 üüö im „Als das Eisen erschaffen wurde, zitterten die Bäume; da sprach es zu diesen: was zittert ihr? Kein Holz von euch soll sich in mich hinein begeben, und keiner von euch wird beschädigt werden." — In einem alten Buche fand ich folgende Fortsetzung dieser Fabel: „Als der erste Mensch in den Wald sich begab, um Holz zu fällen, da hatte er hierzu bloß ein spitzes Eisen. Die jungen Bäumchen, welche dessen Hiebe empfanden, klagten ihr Leid einer alten Eiche. Diese aber erwiderte: Ist nur von uns Keiner mit dem Eisen im Bunde, so könnt ihr ruhig sein. Der Mensch richtete auch wirklich mit dem bloßen Eisen nichts aus — und suchte sich einen hölzernen Stiel zur eisernen Axt; dazu ihm bald ein abgefallner Zweig willig sich darbot; — und mächtig wirkten sodann die Hiebe des Eisens. Und abermals klagten die jungen Bäume-der alten Eiche; diese aber, selbst trostlos, rief aus: nun ist Alles verloren, denn Einer von uns ist mit unserem Feinde im Bunde!" — — Diese inhaltreiche Fabel ist/ wir der geneigte Leser aus dem angeführten siTTd sieht, eine jüdische —und leider daß wir auch ihre Moral zunächst') in der jüdischen Geschichte so vielfach bewährt finden. Erößtentheils waren es Unthaten unserer Leute, welche Israels Volksleben trübten; größtenthcils waren'es Hände unserer Brüder, .welche unseren Feinden gereicht wurdenuns damit zu züchtigen'; —- größtenthcils jüdische Köpfe und abg efa llne Zweige unseres Stammes, welche zum Stiele des sonst machtlosen eisernen Judenhasses sich gebrauchen ließen.— Gottlob die Zeit ist bereits da — Israel will nicht mehr seine Schwächen und Fehler, sorgsam verhüllen — *) Wenn dieses Verhängnis; (‘■pölfta (fi tf» '■tfttS.“’)'ins:*' ‘p») auch das Loos anderer Nationen ist, so trifft es das Geschick Israels um so verletzender, weil dieses sein Gedeihen nur sich selbst und keiner fremden Macht zu verdanken haben kann. — 2win) 2212 ab div bs> , iww ab irm" soll der heutige Wahlspruch sein, aber um so. mehr müssen wir die eignen Kräfte wahren, daß. sie nicht gegen uns sich richten oder gebrauchen lassen.

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