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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-02-17 · Heft 8 (17.2.1845) · p. Seite 104

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 8 (17.2.1845)
Date
1845-02-17
Page
Seite 104 (sequence 8)
Language
German
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104 Kaisers Joseph in's Leben trat. Es war ein fremdartiges Gebilde in dem Leben des damaligen Israeliten der von frühester Jugend Talmud und nichts als Talmud gehört, dem ein Pschättel der Kulminationspunkt seines Strebens, sein- Alpha und Omega war, ihm mußte das Galchisch ein Verdammungswerthes erscheinen, ein Normalschullehrer und ein Jude waren ihm heterogene Begriffe, und wollen wir's nur aufrichtig gestehen, die ersten Lehrer trugen selbst nicht wenig zur Bekräftigung dieser Meinung bei, und immer größer und weiter wurde der Bruch zwischen Schule und Glaube, immer weiter und größer das Schisma zwischen Schule und Gemeinde. Gottlob, das ist nun Alles anders geworden. Die Klassen der Schule sind gefüllt, und die Kinder der frömmsten Männer, Söhne und Enkel unserer Religionsvorsteher, sind die fleißigsten Besucher, und gerade dem Senior dieser Schule, dem präsumtiven Direktor,, gehört das Verdienst, daß er als Aeltester zuerst das Beispiel eines echt jüdischen frommen Lebenswandels gegeben, und die Jüngeren nicht zurückblieben. Wenn eine Dienstzeit von 32 Jahren an einer und derselben Schule schon für die Würdigkeit dieses Direktors spricht, so läßt uns die Verwaltung seines Provisoriums, wo er die von Einer hochwürdigsten k. k. Schulenoberaufsicht überall bereits eingeführte höhöhere Klasse für lernbegierige Mädchen, auch an dieser Schule begründete, alles Gute für die Zukunft hoffen. Indem wir also der Schule und ihrem künftigen Direktor unfern herzlichen Glückwunsch darbringen, möge er es uns zu Gute halten, wenn wir ihm auch einen Wunsch vortragen, der uns, und wie wir glauben, auch den Frommen der Gemeinde, schon lange auf dem Herzen liegt. Es ist dies der Kursus für die heilige Sprache, und das Verständniß der Bibel und der Gebete. Es ist diese Schule eine Nationalschule, eine Schule für Israeliten, sie soll und muß den Privatlehrer entbehrlich machen. Dies kann sie nicht, so lange sie nicht hebräisch lehrt; wo ist denn nur ein einziger Vater in dieser Gemeinde, der nicht wünscht, daß sein Kind beten kann! Es wurden bei dem Religionsunterricht, zur Bekräftigung Stellen aus der Bibel zitirt, die das Kind hersagen muß, es soll dieses die vorgetragene Lehre, als ein Unbekanntes, an ein Bekanntes, die Bibelstelle, knüpfen, die Bibelstelle selbst ist aber dem Kinde eine Terra incoguita! Darum, würdiger Herr Direktor, Hebräisch, Bibel und Gebetbuch, und Sie werden ihren unwidersprechlichen Verdiensten um die Schule die Krone aufsetzen. Deutschland. Hamburg, 8. Februar. (Privatmitth.) Der Emanzipationsvorschlag ist, wie ich es vorausgesagt, vom Oberaltenkollegio abgewiesen worden. Er geht nun an das Kollegium der Sechsziger. Frankfurt am Main, 30. Januar. Von Seiten des so überaus wohlthätigen Sustentationsvereins für israelitische Lehrer und Kommis ist so eben ein Bericht erschienen, nach welchem sich ergiebt, daß die Einnahme im Jahre 1844 aus 692fl. 24 kr. und die Ausgabe in gedachtem Jahre aus 497 fl. 21 kr. bestand. Der Vermögensftand des Vereins war am 1. Januar d. I. 7811 fl. 44 kr. Es ist zu wünschen, daß dieser wohlthätige Verein auch für die Folge noch viele Kontribuenten erhalten und recht kräftig unterstützt werden möge, was durch die Thätigkeit seiner geehrten Mitglieder gewiß bewirkt werden wird. Aus Baiern, 31. Januar. (Privatmitth.) In unserem Synagogenwesen herrscht gänzliche Windstille, mitunter Kontrawind. Wie vor kaum zwölf Jahren Alles reformistisch gesinnt war, so jetzt konservativ, rechtgläubig. Man wird sagen: den Männern sind die Hände gebunden, sie können nichts thun. Zwei Beispiele für viele sollen aber darthun, wie solche das staatlich Bestätigte theils nicht vollzogen, theils rückgängig gemacht haben. Im Kreis Schwaben und Neuburg ist die Konfirmation, laut der bestätigten Synagogenordnung zur allgemeinen Erbauung der Gemeinden, eingeführt: man hat sie aber allmälig wieder in den meisten Gemeinden ausfallen lassen. In Mittelfranken besteht eine allerhöchst genehmigte Synagogenordnung, die wenigstens die groben Mißbräuche beseitigt. Sie wird in den meisten Orten, selbst wo Rabbiner sind, nicht gehörig vollzogen, in manchen sogar absichtlich umgangen. In den Filialsynagogen machen sich die Vorsteher —

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