Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 7 (10.2.1845)
- Date
- 1845-02-10
- Page
- Seite 88 (sequence 4)
- Language
- German
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sammlung hatte die Petitionen entworfen, zu denen auch die Judenemanzipation gehörte, die Stadtverordnetenversammlung sie genehmigt, der Magistrat that dies auch mit alleiniger Ausnahme der um Gleichstellung der Israeliten. Es ward der Stadtverordnetenversammlung mitgetheilt, daß der Magistrat sich gegen Einreichung einer solchen Bittschrift erklärt habe, und ihr nun überlassen, sich weiter über deren Verwerfung oder Annahme zu bestimmen. Da die erste und alleinige Frage, welche sich bei der Debatte der Stadtverordnetenversammlung über diese Angelegenheit herausstellte: „welche Beweggründe den Magistrat veranlaßt hätten, diese einzige und vielleicht gerade am meisten motivirte Petition zu verwerfen" völlig unbeantwortet blieb, da es dem Magistrate nicht angemessen erschienen war, seiner Meinung durch Gründe einigen Nachdruck zu verleihen, so beschlossen die Stadtverordneten in ihrer vorletzten Sitzung einstimmig, diese Petition beizubehalten. Demzufolge gingen sie den Magistrat mit der Bitte an, sich zu diesem Anträge mit ihnen zu vereinigen, und erwarteten wol mit um so größerer Zuversicht die unverzögerte Erfüllung dieses Wunsches, als der Magistrat keine Gründe für Verwerfung der Petition angeführt hatte, während sie — die Stadtverordneten — sich allen den wichtigen Motiven angeschlossen, welche eine aus Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung gemischte Kommission berathen und in die Bittschrift an den Landtag ausgenommen hatte. Hierdurch hatten die freisinnigen Vertreter unserer Bürgerschaft ihre Willensmeinung kund gegeben. — Obschon es wenigstens sehr ungebräuchlich, wenn wir nicht sagen wollen ungesetzlich ist, dieselbe Angelegenheit, in u'nabgeänderter Form der nämlichen Versammlung zu einer zweiten Berathung vorzulegen, so ward hier doch eine Ausnahme beliebt. Der Magistrat verlangte, es sollte nochmals die Annahme oder Verwerfung derselben Emanzipationspetition in ihrer ersten'Gestalt in der außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung debattirt werden, welche zur Wahl eines neuen ständischen Deputirten einberufen war und in deren Mitte sich — den bestehenden Gesetzen g'emäß — kein israelitisches Mitglied einsinden durfte. Der Magistrat meinte, daß eben dieser Umstand die Wiederaufnahme einer schon beseitigten Angelegenheit zu rechtfertigen geeignet sei, weil in vorletzter Stadtverordnetenversammlung vielleicht ein oder das andere Mitglied derselben durch die Anwesenheit der wenigen israelitischen Mitbürger an der freien Kundgebung seiner Willensmeinung behindert worden sei. Es bedarf kaum der.Erwähnung, daß die Stadtverordneten fast einstimmig mit einer Art von Unwillen dem Anträge des Magistrats entgegen traten, die Erörterung der Frage als in voriger Sitzung völlig beendigt erklärten und bei ihrer einmal ausgesprochenen Ansicht verharrten. Dennoch giebt dieser Vorgang reichlichen Stoff zu Betrachtungen mancherlei Art. Wir wollen den Lesern dieser Mittheilungen nicht zu weit vorgreifen und es denen überlassen, welchen der Gegenstand genügsames Interesse darbietet, selbst über den Werth oder Unwerth der verschiedenen Beweggründe nachzudenken, welche unfern Magistrat zu diesen Schritten veranlassen könnten. — Beinahe am Auffallendsten bleibt dabei aber immer das Verhältniß des Magistrats zur Stadtverordnetenversammlung selbst, und hierüber können wir nicht umhin eine Frage anzuregen, durch deren Beantwortung wir, mit vielen unserer Mitbürger, in den Stand gesetzt würden klarer über diese Vorgänge zu urtheilen. Liegt nicht in der ausgestellten Voraussetzung des Magistrats: „die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung hätten, in Rücksicht auf die Anwesenheit mehrerer Israeliten, die Stimme ihres Gewissens unterdrückt und für den Emanzipationsantrag gestimmt, obschon sie es im Interesse des Vaterlandes gehalten, die Juden mit dem alten Drucke ferner belastet zu sehen" eine tiefe und schwere Beleidigung unserer Stadtverordneten? Uns scheint es so. Die Versammlung besteht aus lauter unbescholtenen und freien Männern, die eine heilige Verpflichtung eingegangen sind, nach bestem Wissen und Gewissen, für das zu stimmen, was ihrer Ueberzeugung nach, heilsam und gedeihlich ist. —. So viel ist indeß gewiß, daß es für das Allgemeine einen viel höhern Werth hat, daß die Stadtverordnetenversammlung die Petition beschlossen hat, als wenn diese sie verworfen und der Magistrat sie beschlossen hätte.