Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 7 (10.2.1845)
- Date
- 1845-02-10
- Page
- Seite 87 (sequence 3)
- Language
- German
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87 giebt, ohne hier irgend einen speziellen Unterschied zu machen, da sie den Israeliten in Aegypten ebenfalls einen Ger nennt. Dieselben Vorrechte, welche sie der Wittwe, Waise und dem Armen verleiht, ertheilt sie auch dem Ger. In spezieller Bezeichnung ist Ger der Nicht- Israelit, welcher sich in Israel niedergelassen, und durch die Beschneidung in den Bund Gottes mit Israel hat aufnehmen lassen. Wie nun zwischen Israelit und Israelit auch nicht der geringste Unterschied, sondern eine völlige Rechtsgleichheit statt fand, so galt dieselbe in völlig ebenmäßiger Weise vom Ger. Es wird dies bei einzelnen Veranlassungen immer wiederholt, und in jeder Beziehung, Ln religiöser, bürgerlicher, juridischer, war er alles dessen theilhaftig, was der Israelit*). Der Siam war, der sich niedergelassen im Lande, ohne durch die Beschneidung sich in den israelitischen Bund aufurhmen zu lassen^); war er so natürlich von den religiösen Beziehungen ausgeschlossen; in bürgerlicher Beziehung aber war auch er völlig gleichgestellt. Dies beweisen die einzelnen Fälle, in denen er namhaft gemacht wird. Tie Rechtswohlthat der „Freistädte" wird ihm zugesichert 1 2 3 4), auch von ihm soll kein Zins genommen werden^), ihm ist unbeschränkter Erwerb gestattet — ja, noch mehr, er kann sogar einen Israeliten sich zum Knechte kaufen, nur daß derselbe das Recht sich loszukaufen zu aller Zeit behält ff.5) So war die völlige Gleichheit der Menschen in der mosaischen Institution glänzend durchgeführt, und im grauen Allerthum, in der arabischen Halbinsel, im Vaterlande des absolutesten Despotismus, war sie als ein leuchtender Strahl in das Geschlecht der Menschheit geworfen, dessen Feuer nicht erlöschen kann. Noch ringet die Menschheit danach, noch hat, außer in den uordamerikanischen Staaten, der große mosaische Staatsgrundsatz: Ein Gesetz und Ein Recht Allen — nirgends auf Erden Wurzel gefaßt. 1) Die aus den Zeitumständen fließende Ausnahme der Edomiter und Aegypter bis zum dritten Gliede, und der Ammouiter und Moabiter — bestätigt gerade die Regel. 2) Man sieht dies am klarsten aus 2 Mos. 12, 45 und 48. 3) 4 Mos. 35, 15. 4) 3 Mos. 25, 35. Die Trad. faßt dies allerdings nicht so sRamb. Hilch. Malveh V, 1.) 5) 3 Mos. 25, 47 ff. Lergl. noch unsere israel. Bibel 1. S. 435. Mit Nichten sehen wir hier auf die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten hin, wir haben es hier noch mit einem viel Größer« zu thun, mit der Emanzipation der Menschheit selbst: — wir haben es erwiesen, die mosaische Institution sagt nicht bloß zum Individuum „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" — sie sagt noch mehr, sie sagt zum Staate: „in deinem Schooße soll Ein Gesetz, Eia Recht Allen sein," keine Bevorrechtung und keine Ausschließung! Blicken wir nun auf die Geschichte Israelis: so wissen wir zwar, daß der israelitische Staat niemals ward, was er durch die geoffenbarte Institution werden sollte; allein die Grundzüge finden wir darin doch wieder. Es läßt sich nirgends, weder Kastenwesen, noch Aristokratie Nachweisen, weder Bevorrechtung, noch Ausschließung. Die Richter stiegen aus der Mitte des Volkes hervor, Saul war von hinter dem Pfluge, David von hinter der Heerde hinweggenommen, das Reich Israel —- eilf Stämme — blieb ein Wahlreich. Die religiöse Kultur, die Blüthe des geistigen Lebens lag in den Prophetenschulen, die in keiner Priesterkaste, in keinem aristokratischen Institute, sondern im Herzen des Volkes wurzelten, und deren hervorragendste Schüler Männer des Volkes waren. Aber selbst in der Zerstreuung blieben die jüdischen Gemeinden dem Grundsätze der Parität treu. Wo nur irgend sich ein aristokratisches Element entwickeln wollte, ging es bald wieder unter, z. B. die Resch-Glutha's, das Patriarchat. Die Statuten der Gemeiuden nehmen überall die Stimmenmehrheit der Gemeindeglieder zum Grundsätze, und der höhere Kultusbeitrag sichert Niemandem eine Stimme mehr. Ja selbst das Ansehen der Gelehrsamkeit sollte kein Vorrecht erschaffen, und das Rabbinerinstitut war — es sei denn anders in Konstantinopel — immer nur ein Lehrerinstitut ohne weltliche Bevorrechtung. Zeitungsnachrichten. Preußen. Königsberg, 28. Januar. (Privatmitth.) In den Zeitungen las man kurz und gut: „der hiesige Magistrat habe eine Petition um die Gleichstellung der Juden an die Landstände abgelehnt." Die Sache verhält sich jedoch anders. Eine gemischte Kommission des Magistrats und der Stadtverordnetenver-