Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 6 (3.2.1845)
- Date
- 1845-02-03
- Page
- Seite 74 (sequence 6)
- Language
- German
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74 „der Ewige wird den nicht ungestraft lassen, „der seinen Namen zu einer Lüge mißbraucht." Dem Meineidigen rauben die Martern seines Gewissens die Hoffnung auf Gottes Gnade und Vergebung, seinem Herzen die Ruhe und den Frieden im Leben und im Lode, und früh oder spat wartet seiner die gerechte Strafe. (Soll ein Zeugniß abgelegt werden, so sagt der Richter noch:) Schwer ist die Strafe dessen, der ein falsches Zeugniß redet, und dabei sogar noch Gott den Allwissenden zum Zeugen anruft, daß er die Wahrheit ausgesagt habe, denn 'also heißt es in der heiligen Schrift: „Ein lügenhafter Zeuge bleibt nicht ungestraft, „und wer Unwahrheit verbreitet, wird zu Grunde „gehen" Hamburg, 20. Januar. (Privatmitth.) Die vielen Legate des sel. Herrn Salomon Heine haben sehr viel Aufsehn erregt: indeß ist ihre Menge doch größer ausgefallen als ihre Zahlen. Die Vermächtnisse an jüdische wohlthätige und Synagogenanstalten belaufen sich zusammen auf 77,200 M. Ct. (etwas über 23,000 Thaler), die an christliche auf 93,300 M.C. (31,100 Lhlr.) Bei einem Vermögen von mehren Millionen Lhaler ist das nicht zu viel, und erst der Zehente vom Zehenten. Indem diese aber in eine Masse von kleinen Legaten zersplittert worden sind, sieht es Wunder wie viel aus. Aufmerksam muß man immer auf die Parität machen, von der er für Juden und Christen ausgegangen. Neben 15009 M. Ct. für Synagogen stehen 8000 M. Ct. für Kirchen. Wir wünschten, daß solche Parität dann und wann bei den christlichen Erblassern zu finden. Wir würden uns wohl dabei befinden. München, 16. Januar. Im Jahre 1831 hat der König die Bildung eines allgemeinen Stipendienfonds befohlen. Nachdem nunmehr ein bedeutendes Kapital sich angesammelt, ist den 24. Oktober ein königl. Reskript erlassen worden, und jetzt an die Universität gelangt, über die Verwendung der Zinsen. Es heißt darin „II. zu dem Genüsse solcher Unterstützungen sind alle Eingebornen, ohne Unterschied des Standes, der Heimath und des Religionsbekenntnisses bei Erfüllung der gesetzten Verordnungen befähigt." Hamburg, 27. Januar. (Privatmitth.) Es scheint nicht, daß der hiesige Juden-Emanzipations- Entwurf den Beifall des Oberaltenkollegii erhalten werde. Preuße«. Breslau, 26. Januar. (Privatmitth.) Zur Hebung der sozialen und politischen Verhältnisse der Israeliten sind die Vereine zur Beförderung der Handwerke unter ihnen gewiß von großer Bedeutung nach innen und außen. In den schwierigen industriellen Lagen der Zeit fördern sie Familienglück, sie heben gewerblichen Betrieb unter den Juden, und legen ein vortheilhaftes Zeugniß für das Bestreben unsrer Glaubensgenossen ab. Um so unangenehmer fällt es auf, daß der vor 1 Vs Jahren hier gestiftete Verein für die Provinz Schlesien so wenigen Anklang gefunden, daß außer Brieg, das jährlich 33 Lhlr., Oppeln das eben so viel und Leobschütz, das 2 Lhlr. leistete, nicht einmal eine Antwort an den Verein erfolgte. Die Wirksamkeit des Vereins mußte daher, da auch in Breslau selbst die Beiträge zwar zahlreicher, aber doch nur klein (zwischen Vr—I LHlr., nur ein Beitrag ist 3, einer 2, zwei 1V2 Thlr.) sind, sehr beschränkt ausfallen. Rühmenswert!) ist daher um so mehr die Lhätigkeit des Komito's, welches die Wege mit Sicherheit und Oekonomie betrat, die doch zu Etwas führen konnten. Innerhalb 14/2 Jahre hat es zwölf Knaben in die Lehre gebracht, und hierauf 150 Lhlr. verwandt; zur Etablirung vier tüchtige Gesellen unterstützt, für die 132 Lhlr. ausgegeben, aber bereits 46‘/s Lhlr. wieder zurückgezahlt sind; außerdem wurden fünf Meister mit 195 Thlrn. unterstützt, und bereits hierauf 70 Lhlr. zurückgezahlt. So wurden fast 800 Lhlr. verausgabt, und doch hat die Kasse einen Bestand von 544 Lhlrn. Mag die Rechenschaftsablegung des Vereins recht viel zur Belebung der Lheilnahme beitragen, das Konnte aber in seinem Eifer nicht erkalten, z. B. zum Beginn des Jahres Einladungen zum Beitritt abermals nach allen Seiten hin ergehen lassen.