Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 5 (27.1.1845)
- Date
- 1845-01-27
- Page
- Seite 61 (sequence 9)
- Language
- German
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61 ner Traub bereits im Regierungsblatt von 1827 No. 18 als solcher Konferenz-Rabbiner offiziell ernannt wurde und konnte er sich nicht erklären, daß Rabbiner Fürst, wenn vielleichtauch nur stillschweigend v. Gr. Oberrath dazu kreirt wurde? Konnte oder kann man es einer Behörde zumuthen, bei jedem vorkommenden Falle darüber alle Rabbiner des Landes zu befragen? Und doch wird dieses Verfahren als ein unwürdiges, ungerechtes hingestellt! Ich muß es offen gestehen, solche Artikel erregen in der Brust eines jeden besser denkenden Israeliten Unwillen und bitteres Blut und man kömmt dem Christen gegenüber, der solche Dinge liest und mit den Verhältnissen weniger bekannt ist, wahrhaft in Verlegenheit. Fühlt sich jemand beschwert oder in seinem Rechte gekränkt, so kann er sich ja an den Oberrath, selbst und wenn er glaubt, dort sein Recht nicht zu finden, an das Gr. Ministerium wenden, warum aber nur immer Blößen enthüllen, noch dazu da, wo keine sind, es aber so viele giebt, die solche Ausfälle mit hämischer Schadenfreude auffassen und festhalten? Fehlt es uns denn etwa an Gegnern, an Feinden, das wir selbst gegen uns zu Felde ziehen müßten? Wir können im Gegentheil versichern, daß der Gr. Oberrath alle Kraft und Anstrengung auf die Aufrechthaltung des Glaubens und unsrer Stellung im Staate anwendet, und wenn manches noch zu wünschen übrig ist, was nicht in Abrede gestellt werden kann und wird, so sollte man sich doch erst genau nach den dabei obwaltenden Umständen erkundigen und man würde sich überzeugen, mit welchem Unrechte man eine Behörde angreift, die schon so viel für unsre Glaubensgenossen gethan und noch thut. Für die Wahrheit des Gesagten fehlt es nicht an Belegen, sondern nur an gutem Willen indem man mit offenen Augen nichts oder doch nicht recht sehen will. Um auch diejenigen Leser, die mit den Verhältnissen unseres Landes und der in Frage stehenden Behörden nicht bekannt sind, von der Nichtigkeit der hier und dort zerstreuten Beschuldigungen zu überzeugen, können wir es nicht unterlassen, die einzelnen Mitglieder des Oberrathes hier kurz anzuführen und fordern jeden auf, uns hierbei der Unwahrheit zu zeihen, wenn es ihm möglich ist und diese Zusammenstellung ist die beste Bürgschaft für den Geist, welche die ganze Behörde durchdringet, belebet. Die Mitglieder des Oberrathes sind: 1) Herr Minifterialrath Christ, als Regierungskommiffär und Direktor der Stelle, der als Schriftsteller im jurid. Fache eben so berühmt, wie als tüchtiger Arbeiter und rechtlich denkender Mann ist. 2) Herr Oberrath Epstein, ein Mann, der mit den gründlichsten jurid. Kenntnissen auch ausgedehnte talmudische Gelehrsamkeit verbindet, ein Mann, der sein ganzes Leben, sein ganzes Dichten und Trachten dem Wohle seiner Glaubensbrüder gewidmet und darum sowol, wie seiner Kenntnisse wegen, bei den höchsten Staatsmännern die größte Achtung genießet (wie das ja schon selbst in der Abgeordneten Kammer ausgesprochen wurde). 3) Hospitalarzt 0r. Hochstätter, ein Mann, der bei seiner ausgedehnten medizinischen Praxis, dennoch pünktlich und gewissenhaft alle die Pflichten erfüllt, die ihm als Mitglied einer solchen würdigen Stellung zukömmt und eine gründliche Kenntniß des Hebr. und besonders der jüd. Verhältnisse und Bedürfnisse besitzet. 4) Hofgerichtsadvokat Herr Ettling er, welcher schon seit einer Reihe von Jahren Präsident des Synagogenrathes zu Karlsruhe gewesen und schon dabei sich die Achtung und Anerkennung aller Parteien erworben. So wurde ihm, als er neulich diese Stelle niederlegte, weil er zum Mitgliede des Gr. Oberrathes ernannt worden, ein prachtvolles Essen gegeben, dabei durch den Herrn Rabbinatsverweser Millstätter eine Addreffe und ein Pokal zum Zeichen der Dankbarkeit und der Anerkennung überreicht. Ist nun unsre geistliche Behörde auf diese Weise auf das Trefflichste zusammengesetzt, wie sollte man doch noch jenen Klagen trauen? Die Erfahrung hat und wird es weiter bestätigen, daß alle diese Beschuldigungen, die hier und da austauchen, falsch, grundlos, verläumderisch sind. Möge man doch lernen in der Ehre seiner Vorgesetzten, seiner Behörde seine eigne unbefleckt zu erhalten! Aus KuiHefsen, 14. Januar. (Privatmitth.) Obgleich Ihr geschätztes Blatt auch in unserer Gegend gern gelesen wird, und daher sich einer allgemeinen Verbreitung zu erfreuen hat, finden sich dennoch sehr selten Nachrichten aus Kurhessen in dem- 5»