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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-01-27 · Heft 5 (27.1.1845) · p. Seite 60

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 5 (27.1.1845)
Date
1845-01-27
Page
Seite 60 (sequence 8)
Language
German
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60 fert wurden, waren: evangelisch 101 od. 33,22 von 100 katholisch 200 „ 65,79 „ „ mosaisch 3 „ 0,99 „ „ und unter 59 weiblichen Sträflingen, welche in der genannten Zeit eingeliefert worden, waren: evangelisch 17 od. 28,81 von 100 und katholisch 42 „ 71,19 „ 100, mosaisch gar keine. Von den männlichen Sträflingen konnten 17 (oder 5,59 von 100) und von den weiblichen 4 (oder- 6,78 von 100) weder lesen noch schreiben. Lesen aber^nicht schreiben konnten von den erstern 2, von den Letztem war keiner in dieser Lage. Keinen Religionsunterricht hatten 3 männliche und ein weiblicher Sträfling erhalten. Von den 19 männlichen Sträflingen, die nicht lesen und schreiben oder nur das erstere kannten, waren: 6 evangelisch, 12 katholisch, 1 mosaisch und von den weiblichen dieser Kategorie 1 evang. und 3 kath. Nach diesen offiziellen Bemerkungen fällt die Vergleichung, außer in der Rubrik der Angeschuldigten, vollkommen günstig für die Israeliten aus. r. Aus dem Badischen, 12. Januar. (Privatmitth.) Wenn aus allen Theilen, wo Juden wohnen, auch oft über das Unbedeutendste und Gleichgültigste längere Berichte erstattet werden, wenn sie nur einigermaßen auf Juden und ihr Verhältniß sich beziehen, so muß es uns wundern, daß gerade unser Baden darin zurücksteht. — Baden gehört doch zu den Ländern Deutschlands, wo die gesetzlichen Verhältnisse am frühsten geordnet waren, (Konstitutionsedikt 1808 und Regierungsblatt 1809), wo bereits seit dem Jahre 1809 eine jüdische Zentralkirchenbehörde organisirt wurde, nach der man sich in mehreren von Juden sehr zahlreich bewohnten Staaten Deutschlands vergebens sehnt! Baden gehört zu den Ländern, wo durch diese Zentralbehörde schon im Jahre 1824 über den Kultus wie über sonstige Angelegenheiten der Juden Anordnungen getroffen und Gesetze gegeben wurden, die jetzt erst in verschiedenen Theilen Deutschlands eingeführt und als zeitgemäße Verbesserungen bis in den Himmel erhoben werden! Baden ist das Land, wo der Kampf um die bürgerliche Gleichstellung der Juden am frühesten und kräftigsten, sowol von Seiten der Juden selbst, als besonders auch von vielen erleuchteten berühmten Kammermitgliedern am lebhaftesten geführt wurde! Baden ist das Land, wo die jüdische Zentralkirchenbehörde schon frühe eine gesetzliche Anerkennung gefunden, die man selbst in dem toleranten Würtemberg vermißt *) und dennoch ist es gerade Baden, über welches am wenigsten gesprochen wird! Wäre es übrigens nur das Verschweigen der Verdienste, so könnte man sich dabei beruhigen, könnte es als eine stillschweigende Zustimmung und Anerkennung betrMten! wenn aber stets nur Tadel laut wird und dieser noch dazu nicht in jüdischen Organen, wo es doch noch am geeignetesten wäre, so ist das eine höchst bedauerns- und beklagenswerthe, Erscheinung! Es wird beständig nur davon gesprochen, was nicht ist und sein sollte und dadurch Gelegenheit gesucht und aufgegriffen, über unsre würdigen Repräsentanten auf die unwürdigste Weise herzufallen. Es werden Thatsachen aufgegriffen, die entstellt dem Publikum vor Augen geführt, geeignet sind, die jüd. Zentralbehörde und mit ihr aber uns alle zu verdächtigen, zu entehren. So.hatte neulich,' um nur ein Beispiel anzuführen, ein Korrespondent der Mannheimer Abendzeitung sich darüber ausgelassen, daß bei vorkommenden rituellen Fragen der Gr. Oberrath nur die Rabbiner Traub und Fürst zu Rathe zieht, auf und nach deren Gutachten beschließet, und nicht noch die Rabbiner Millstätter, Friedberg, Wagner, Schott darüber befraget? Warum der Herr Korrespondent gerade diese Herren nennt, weiß ich und mit mir vielleicht Alle, außer dem Herrn Korresp. selbst, nicht; denn mit demselben Rechte könnte man jeden andern, mitunter rühmlich bekannten Rabbiner Badens anführen und fragen, warum hat man nicht auch diesen oder jenen oder gar alle gefragt? Wußte denn aber der Herr Korrespondent nicht, daß in dem Gesetze über die Konstituirung des Oberrathes vom Jahre 1824 Absatz 34, zwei Konferenzrabbiner ernannt werden, die in schwierigen Fällen über religiöse Fragen zu Rathe zu ziehen seien? wußte er nicht, daß Rabbi- *) Dort stehen alle jüd. Schulen unter den christl. Behörden, wahrend in Balten der iscael. Oberrath den beiden christl. Oberkirchenb'ehorden völlig koordinirt ist und die Schulvisitatoren haben an diesen ihre Berichte einzusenden rc. vergl. Gesetz Gr. Ministerium des Innern vom 26. Juli 1824 No. 8884. —

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