Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 3 (13.1.1845)
- Date
- 1845-01-13
- Page
- Seite 36 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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36 Wie wenig jedoch diese Eidesform nothwendig sei, dafür ist der eklatanteste Beweis, daß, während der gehorsamste Unterzeichnete seit mehr als zwanzig Jahren den Eidesleistungen der Juden bei fünf großherzoglichen Aemtern als Geistlicher anwohnt, auch noch nicht ein Fall ihm vorkam, wo ein Richter in Kriminalsachen ex officio auf Ablegung des Eides in der Synagoge vor aufgerollter Tora erkannte, obgleich in einer nicht unbedeutenden Anzahl lediglich auf die Aussagen israelitischer Zeugen Strafurtheile auf mehrjährige, ja schon auf lebenslängliche Freiheitsberaubung lautend, gefällt wurde. In der Regel wird jene Gesetzesbestimmung lediglich zu Chikanen mißbraucht, weil man weiß, wie ungern jeder gebildete Jsraelite sich dazu entschließt, die dem Gottesdienste geweihte Stätte, die der religiösen Belehrung gewidmeten, heiligen Gesetzesrollen zum Zwecke der Erreichung von Vermögensvortheilen zu gebrauchen, und wie gerne ein jeder Jsraelite bedeutende Opfer bringt, um einer solchen Zeremonie zu entgehen. — Der gehorsamste Unterzeichnete glaubt sich auf diese Andeutungen beschränken zu dürfen, und die Aufmerksamkeit einer hohen Kammer auf die Verbesserung eines für Religion ulld Gerechtigkeitspflege gleich wichtigen Aktes und das Wegräumen von Unterschieden, die in der Rechtspflege zwischen Bürgern und Bürgern desselben Staates annoch bestehen, zu lenken. Des Petenten gehorsamste Bitte geht daher dahin: Eine hohe Kammer wolle die hohe Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs angehen, welcher die Aushebung der zwischen den Eidesleistungen der Israeliten und der der Christen stattsindenden Unterschiede zum Zweck hat. Heidelberg, den 16. Dezember 1844. Einer hohen Iten (Uten) Kammer unterthänigster sgez.j Bezirksrabbiner Fürst. Wenn wir auch auf diesem Landtage noch nicht auf die Emanzipatisn hoffen dürfen, so glauben wir doch gewiß, daß obige Bitte eine entschiedene Majorität in der Kammer erhalten wird. Wir werden nicht verfehlen, seiner Zeit das Resultat dieser Angelegenheit den Lesern dieses geschätzten Blattes mitzutheilen. Hamburg, 1. Januar. Unter den Legaten des am 27. Dezember mit einem Gefolge von 92 Kutschen beerdigten Salomon Heine hebt man 30,690 Mark für das von ihm erbaute israelit. Krankenhaus hervor. Am Beerdigungstage wurden 3000 Mark an die jüdischen Armen vertheilt. München, 13. Dezember. (Privatmitth.) Die jüngsten Blätter der Allg. Zeit. d. Jud. thun auch des Unterstützungsvereins für israelitische Ackerbau- und Handwerkslehrlinge und der von diesem veröffentlichten tabellarischen Uebersichten Erwähnung. Die Resultate der letzteren haben bei dem hiesigen Publikum, welches mit diesen Zuständen gar nicht vertraut war, wohlthuendes Aufsehen gemacht. Daß, wie in der Allg. Zeit. d. Judenth. bemerkt wird, die Tabellen noch nicht ganz vollständig sind, ist zum Theil unsere Schuld, zum Theil aber auch die der mangelhaften Einsendung; doch hätte ich für das erstemal kaum so viele Nachrichten eingesandt zu erhalten zu hoffen gewagt und ist daher für die Zukunft viel größere Vollständigkeit zu erwarten. — Die Thätigkeit des Vereines selbst, ist, wie der Bericht auch besagt, nicht sehr lebhaft; er wird nicht so viel, als er wünscht, in Anspruch genommen, — wahrscheinlich ein Fehler seines Geschäftsgangs und der Statuten, welche jetzt einer Revision unterliegen, bei welcher jedoch der Fortschritt und die bürgerliche Erziehung der Israeliten als erstes und Hauptprinzip nicht außer Acht gelassen wird. Berlin, 22. Dezember. (Privatmitth.) Wer das in No. 43 dieser Zeitung vom Dr. Bergson für die Mohelim gegebene Schema einsieht, wird sich leicht überzeugen, daß hier von keiner weitern Kontrole der Beschneidung, als von den medizinischen Momenten in diesem Akte die Rede ist. Es gilt die statistische Gewißheit über die eventuelle Gefährlichkeit oder Gefahrlosigkeit der Beschneidung und ihrer verschiedenen Methoden oder Akte zu eruiren. Oesterreich. Aus dem Oesterreichrschen, 30. Dezember (Privatmitth.) Wenn sich irgendwo der Grundsatz bewahrheitet, daß der Jude den Charakter der Landesbewohner annimmt, so ist dies in Oesterreich der Fall.