Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 51 (18.12.1843)
- Date
- 1843-12-18
- Page
- Seite 751 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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751 legenheit anzufeinden, zu verdächtigen und mit for- ^irtem Witz zu bespötteln. Frankreich Und Engtand würden sich schämeü, mit einer solchen Polemik hervorzutreten/ sei es, w'eil sie die Juden bürgerlich gleich stellen , fei es , weil sie dieselben als eine gastlich aufgenommene Schaar von Fremdlingen ansehen; die französische, wie die englische Presse hat sich überhaupt um wichtigere Angelegenheiten zu kümmern. In Deutschland ist dies anders. Ein feiger Pöbel, wenn er einmal emeutirt, fängt damit an, daß er am Judenquartier sein Müthchen kühlt und feinen kleinen Much übt; der große furor teutonicus von 1819 hat auch seine Marseillaise hinterlassen, das berühmte „Hepp, hepp," welches damals durch ganz Deutschland scholl. Eben so — ohne sie etwa mit dem Ppbel vergleichen zu wollen — haben unsere großen Zeitungen, die mit so zarten, sammetpsotigen Rücksichten äußere und innere Feinde bestreicheln, nur gegen die Juden den Muth, rücksichtslos zu fein. Die verhaltene Kraft will sich doch an Etwas auslaffen, das überschüssige elektrische Nativnalfeuer muß einen Ableiter haben. Dies ist keine teere Deklamation. Ich will aus der jüngsten Zeit ein Paar Beispiele jener Parteilichkeit anführen. In London hatte die, Regierung, das heißt das jetzige Toryministerium, die Citywahl auf einen Sonnabend verlegt, in der Hoffnung, dadurch die zahlreichen jüdischen Wähler in der City von der Wahl auszuschließen. Indessen war die Berechnung trügerisch gewesen, die Juden hatten doch gewählt. Hallo, ein gefundenes Fressen für alle deutschen Zeitungen und Zeitungsschreiber; die Juden haben etwas gethan, ob etwas Gutes, Schlechtes oder Gleichgiltiges, gleich viel, sie haben sich gerührt, her darüber! Ob e6 für Deutschland so wichtig war, oder nicht, um Riesenspalten voll darüber zu plaudern, gleich viel. Was für unglückliche Witze, was für nergelige Anspielungen, was für orientalische Bilder-über Jerusalem, Rothschild und das goldene Kalb tischten unsere großen und kleinen Journale auf. Und was für weithergeholte Gründe wurden dem Verfahren der Juden untergeschoben! -Hatten sie nicht gewählt, so wäre über ihren engherzigen Kultus-, ihre Unfähigkeit, politische Rechte zu genießen, raisonnirt worden; da sie wählten, -so mußten Eigennutz und Jntriguensucht sogar die Macht ihrer Glaubenssätze überwiegen. Lächerlich, unglaublich, unsinnig. Nichts war einfacher, als der ganze Hergang von beiden Seiten. Das Toryministeriüm suchte die Juden von der Wahl auszuschlieffen, nicht um ihnen als Juden 'ein -politisches Recht zu verkümmern, 'sondern weil es überzeugt war, daß sie eine Majorität zu Gunsten des Whigkandidaten bilden würden. Solche Manoeüvres, bei denen jedes Mittel gut ist, werden gegen jede Korporation versucht. Und die Juden wählten, weil sie darin kein'e Verletzung ihres Kultus sahen; und sie wählten einen Whig aus dem einfachen Grunde, daß ihre Sympathien whiggistisch sind. — Ein anderes Beispiel. In Russisch - Polen sind die Juden durch -einen kaiserlichen Ukas persönlich militärpflichtig geworden. In Folge davon desertiren Viele über die preußische Grenze oder verstümmeln sich oder lassen sich taufen. Keine einzige Zeitung meldet diese That-. sache ohne kleine Seitenbemerkungen über die jüdische Waffenscheu, über die jüdische Unlust zu körperlichen Anstrengungen. Ihr vergeßt aber, daß die preußische Grenzprovinz von polnischen, lithamschen und russischen Deserteurs wimmelt, welche Christen sind. Eine preußische Verordnung bestimmt sogar, daß jüdische Deserteurs unter zwanzig Jahren entweder ausgeliefert oder — Verbrechern gleich — in ein Korrektionshaus geschickt werden. Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" war das einzige Blatt, welches bis jetzt die Unbilligkeit, um gelinde zu sprechen, dieser Maßregel gerügt hat." Attona, 4. Dezember. (A. M.) Zur Beitreibung rückständiger Kommunal-Beiträge bei den israelitischen Gemeinden.in Rendsburg, in Fackenburg und Wandsbeck hat bisher noch der Bann bestanden, welcher von dem jüdischen Gerichte in Altona vorkommendenfalls verhängt wurde. Für die hochdeutsche Juden-Gemeinde in Altona ist bereits durch eine obergerichtliche Verfügung vom 19. Dezember 1809 angeordnet, daß in solchen Fällen die Exekution und demnächstige Pfändung bei der Ortsbehörde zu requiriren sei. Eine ähnliche Verfügung besteht für die israelitische Gemeinde in Elmshorn schon seit dem 27. Mai 1791. — Durch Allerhöchste Resolution vom 3ten v. M. ist nun die erwähnte Bestimmung votn 19. Dezember 1809 auf die übrigen, dem jüdischen Gerichte in Altona untergeordneten mosaischen Gemeinden im Herzogthum Hol-