Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1843)
- Date
- 1843-12-11
- Page
- Seite 742 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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742 dadurch dem sie Lehrenden, das Vertrauen zu ihm, namentlich daß man ihn nicht gleich der Neuerung beschuldige, wo er das echte, ursprüngliche Jsraelitenthum lehrt, endlich mit Liebe die Warnungen hinzunehmen. Die Predigt ist tüchtig. Man sieht es.ihr an, daß der Redner ein gutes Rednertalent hat, das nur noch praktischer Ausbildung bedarf. Denn einerseits ist der Sprache noch zu viel, es fehlt noch Konzinnitat, Abwechslung und dramatische Gruppirung der Perioden; andrerseits ist noch zu viel Universitätssprache da, die sich erst in der Roution verliert, daher auch Schwerfälligkeit in den Uebergängen. ' Zu bemerken ist noch, daß die Predigt keinen Textchat, was für eine Antrittspcedigt ein wenig nacktist. Sonst hat der Verf. gute Bibelkunde, uyd weiß sie geschickt zu benutzen. Jedenfalls hat die jüdische Homiletik an ihm wieder ein gutes Werkzeug mehr gefunden.-üiTDSft üV\ Eine vollständige israelitische Konsi'rmationshandlung am Schebuoth-Feste von I. Löwen st ein, israel. Religionslehrer und Prediger zu Heddernheim. Frankfurt am Main 1843. Wir theilen nicht die Meinung derer, die es zur Sünde anrechnen, wenn die israelitischen Lehrer ihre Reden, Leitfaden ff. in. allzugroßer Zahl drucken lassen, und dabei stets den strengwissenschaftlichen Maßstab anlegen wollen. Das Streben muß überall wach sein, die Strebsamkeit überall anerkannt werden; nur durch Wetteifer wird Leben erhalten. Das vorliegende Büchlein giebt so eine schöne Kunde von dem tüchtigen und thätkgen Ringen unsrer Lehrer nach dem Besten, und wenn es auch seine Schwächen hat, so hat es doch auch seine Anwendbarkeit. Nur irrt der Verfasser, wenn er in der Vorrede einen Mangel att Leitfäden beansprucht, ein Dutzend kann man ihm leicht an den Fingern herzählen. Das Merkchen enthält: 1) eine Konsirmationspredkgt am letzten Schebuothfeste, die recht gemüthlich und in farbenreicher Sprache abgefaßt ist, allein zu wenig originell, zu wenig theologisch, wenn ich so sagen darf. Schilderungen des Frühlings werden in jeder Schule zu> Schülerthemata gemacht. 2) Leitfaden zum Unterrichte israelitischer Konfirmanden. Als Leitfaden zu weitläufig, (und doch fehlt eine Erklärung der zehn Gebote,) .im Ganzen nach dem gewöhnlichen umständlichen Gange, im Einzelnen mit mancher guten, eigenen Erklärung. Ganz verwerflich.ist die Nachahmung, daß die Hauptprknzkpien unsrer Religion „Glaube, Liebe, Hoffnung" seien. Unsre Religion kennt nur zwei Prinzipien: Gotteserkenn tnkß'und Heiligung;. Hoffnung ist kein Prinzip) sondern ein Erfolg, ebenso Glaube. 3) Anrede an die Konfirmanden, recht kräftig und lobenswerth. Wozu im Glaubensbekenntniß das schielende und hochstelzige der „eineinige Gott?" „eineknig" ist Unsinn, denn „einig" ist genügend, will man etwas mehr sagen, so geht „all-einig" (nicht „alleinig"), aber wozu? Das Einfachste genügt. Wir brauchen in uyserm Glaubensbekenntniß nicht auf das zu schauen, was Andere Widersprechendes haben. Angehängt sind noch Musikalien. Magdeburg, 2. Dezember. sVermischte kleinere Schriften.) Der Juden Sache ist unsere Sache. Zweite Diversion im Kampfe für Recht und Wahrheit von Friedr. Clemens. Hamburg, 1843. Der Verf. dieser Flugschrift hat -schon früher eine Verthekdigungsschrift für die Emanzipation der Juden geschrieben, in der er vom Standpunkte der Humanität ausging; diesmal versetzt er sich auf .den des Rechts, des Naturrechts. Der Verf. schreibt einschneidend und kräftig, wenn auch hie und da überladen. Er beginnt mit der Bemerkung, daß Hamburg zwar dem Antk-Sklaven- Traktate beigetreten, aber dem Bündniß der Judenemanzipatkon nicht. Dann schildert er höchst treffend, in welches Meer von Unsinn und Unrecht man das Recht versenkt hat, das als Naturrecht, als mit dem Menschen gebornes Recht doch 'so einfach sei. , Er weist nach, daß Hamburg die Juden aus Eigennutz, weil Altona durch sie so sehr erblüht sek7 ausgenommen habe, ein Staat habe zwar das Recht, Fremden die Aufnahme zu verweigern, aber, hat ec sie einmal ausgenommen, 'nicht das Recht, ihnen Etwas zu versagen, was allen Bürgern Recht ist. Zuerst spricht er nun über die Gewerbebeschränkung. Er sagt hier sehr schön: „Der Arbeiter ist kn unfern Tagen, wie der Schiffer auf leckem Boote; er muß puckpen oder untergehen; mit welchem Worte soll man nun aber den Barbaren bezeichnen, der ihm schon beim Auslaufen die Pumpen beschädigte, und nun, vom sichern Ufer aus, seiner Todesangst hohnlacht, mit der er km Kampfe gegen das Element um sein Leben ringt? — Ein solcher Schiffer nun ist der Jude unter uns." — Insbesondere zeigt er aber, daß die Gewerbebeschränkung ebenso nachtheiikg die Christen, wie die Juden treffe, da sie nur zu Gunsten der Monopolisten, zum Schaden des Handelsstandes ist. Alsdann ^die Berechtigung zu Staatsämtern, da e§ bei diesen nur auf die-Tüchtigkeit an-