Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1843)
- Date
- 1843-12-11
- Page
- Seite 736 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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786 jüdischen Kombattanten, wonach in einem einzigen Jagerdetachement an 30 Juden gedient. Sehr treffend war ein bezüglicher Gegenbeweis in einer der breslauer Zeitungen. Der Statistiker Hoffmann hatte nämlich in seiner „Sammlung kleiner Schriften" angenommen, es könnten höchstens 100 Juden im Freiheitskriege gedient haben, worunter sich Ausgehobene gar nicht befunden haben dürften. Nun hat aber sogar die Zusammenstellung des Militarwochenblatts eine das Dreifache (343) übersteigende Zahl' und an Ausgehobenen 80 angegeben. (D. A. Z.) Oesterreich. Aus Muhren, 18. November. (Privatmitth.) Wie in meinem letzten Berichte habe ich auch im gegenwärtigen Trauriges und Fröhliches mitzutheilen. Doch möge heute das Letztere den Neigen eröffnen. Herr v. Rothschild — ein Name, den jüdische und christliche Arme auf den Lippen haben, wenn sie ihren freundlichen Wohlthäter nennen wollen — reiste vor Kurzem durch die beiden mährischen Städte Lündenburg und 'Leipnick. In ersterer Stadt angekommen, machten ihm Rabbiner, Vorsteher und ' Beamte ihre Aufwartung. Eben war der Rabbiner, Herr Müllerad, im Begriffe, Herrn v. Rothschild die traurige Lage der im Monat April l. I. durch eine Feuersbrunst verunglückten Juden zu schildern und dessen berühmte Wohlthätigkeit in Anspruch zunehmen, als der geehrte Herr Oberamtmann das Wort für die Unglücklichen ergriff und ihnen eine bedeutende Summe bei Herrn v. R. erwirkte. — In Leipnick wurde Herr v. R. vom dortigen Rabbinate und Gemeindevorstande schriftlich begrüßt, und unaufgefordert gab er 300 Gulden C. M. für die dortigen Armen. — Des .Fröhlichen war wenig, des Traurigen aber ist viel. In Lündenburg ist — wie in ganz Mähren — ein Ghetto. Ein dortiger Jude, der im Ghetto keine Wohnung finden konnte, hielt beim Amte um die -Erlaubniß an, in der Christenstadt zu wohnen, was der humane Oberamtmann ihm auch bewilligte. Da witterte Jemand darin eine Gefahr für das Christenthum, denunzirte den christlichen Hausherrn beim Gubernium, und — brachte es wirklich dahin, daß dem Juden das Wohnen in der Christenstadt untersagt wurde. — In Unga.risch-Brod und in Kojetein sind, wie Ihre geehrten Leser bereits wissen, die Rabbinatsstellen erledigt. In meinem letzten Berichte sprach ich^ die Hoffnung aus, daß in der Besetzung dieser beiden Stellen ein Fortschritt geschehen werde. Allein bis jetzt ist es leider eine leere Hoffnung! In Kojetein beharrt mandarauf, daß der künftige Rabbiner der Wittwe des Verstorbenen eine bestimmte Summe geben müsse. Was nützen nun Talente und Kenntnisse, was fruchtet ein Rednertalent, wenn der Rabbinatskandidat, wie gewöhnlich, unbemittelt ist! In Ungarisch-Brod, das in der That ein Heerd des Zwistes ist, und in ganz Mähren bwub gilt, kann es vor Zwist und Hader, vor Parteisucht und Eigennutz zu keinem Resultate kommen. Und wie sehr bedürfte diese Gemeinde eines tüchtigen geistlichen Vorstehers! Der Jugendunterricht liegt, trotz den Bemühungen des trefflichen Schullehrers, Herrn H. Fuchs, durch die Fahrlässigkeit und den Jndifferentismus der Gemeindeglieder sehr im Argen; in der neuen Synagoge herrscht dieselbe Unordnung wie sonst; das Armenwesen vernachlässigt; kein politischer Vorkämpfer, kein Mann, der Bildung anregt und befördert: welcher-Wirkungskreis wäre einem tüchtigen, rücksichtslosen, unparteiischen Manne dort eröffnet! Wann wird es in Mähren Tag werden! Prag, J7. November. (Privatmitth.) Die Moritz Wehlische Angelegenheit hat zu falschen Berichten in anderen Blättern Veranlassung gegeben, und ich schreibe Ihnen darüber erst jetzt nach ausgemachter Sache. Denn wenn es auch wahr ist, daß die christlichen Schnittwaarenhändler (etwa 40 an der Zahl) Zeter schrieen , als obgenannter Israel. Kaufmann sein Gewölbe in die Mitte der Christenstadt verlegte, und auf dieses Geschrei das Gewölbe unter gerichtlicher und ungerichtlicher Assistenz gesperrt wurde, so ist doch auf einmüthigen Beschluß des Landesguberniums nach einigen Tagen bis zum Einlaufen der angesuchten Allerhöchsten Hofbewilligung das Gewölbe wieder geöffnet worden. Ferner sind es nur zweiundzwanzig Handlungen von Juden, die aus der Christenstadt in die Judenstadt zurückgewiesen worden, aber auch diese haben sich bis jetzt nicht weggerührt, und-werden es auch nicht nöthig haben, wenn nur beharrlich darauf hingewiesen wird, daß es selbst vom grauesten Alter her kein Gesetz