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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-12-04 · Heft 49 (4.12.1843) · p. Seite 725

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 49 (4.12.1843)
Date
1843-12-04
Page
Seite 725 (sequence 5)
Language
German
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725 Synagoge betrifft, sie, vereint'unter einer beaufsichtigenden Behörde, zu einem Ganzen zu verbinden. Daß aber die einzelnen Gemeinden gerne, ihre geistigen Interessen, sowie besonders ihre Schulverhältnisse geordnet sehen, gehet aus mannichfachen Anordnungen der neueren Zeit hervor.' So die Aufforderung der Rendsburger Gemeinde zur Annahme eines Lehrers und Predigers; so die Berufung des Rabbinats-Kandidaten H. Göldschmidt nach Elmshorn, wo die Geckeinde außerdem wegen eines ähnlichen Regulativs mit der Regierung in Unterhandlung steht, so die Anstellung des tüchtigen vr. Enoch, als Oberlehrer zu Altona. Erhält sich dieser Geist bei unseren Gemeinden, so dürfen, bei den schon einige Male betätigten wahrhaft humanen Gesinnungen unserer hohen Regierung, die erwarteten wohl- Ihatigen Früchte nicht ausbleiben. —- Um endlich noch die wichtigsten Momente jenes erschienenen Regulativs hervorzuheben, so steht nach §. 3 die Schute unter Oberaufsicht der Regierung , unter Aufsicht des Oberrabbiners zu. Altona, eines Schulkollegiums, mit dem jedesmaligen Stadtpräsidenten an der Spitze, und eines Schulinspektors. Täglich sind sechs Unterrichtsstunden; im Sommer.vierzehn Tage Ferien. Lehrgegenstände: Religion, biblische Geschichte, Kenntniß der heiligen Schrift, Hebräisch- und Deutschschreiben, deutsche Sprache, Geschichte, Geographie, Naturgeschichte, Naturlehre, Technologie, Rechnen; so wie für die Elementarklasse noch Lesen, Orthographie, Verstandesübungen rc. Jährliche Schulprüfungen, Lektionsplan,' wie entsprechende Schulgesetze. Der Oberlehrer ist fest mit 800 CMrk., freier Wohnung, Feurung rc. angestellt, der zweite und dritte Lehrer erhalten entsprechendes Honorar, wie freie Wohnung. Die Schulpflichtigkeit endlich ist für alle israel. Kinder vom fünften bis zum vierzehnten Jahre ausgesprochen, und steht gegen Kontravenienten polizeiliche Hülfe und Strafe zu Gebote. Möge nun durch solche Mittel gehörig unterstützt, die Schule in ihrem regen Streben fortfahren, möge in.unfern Gesammtherzogthümern das Schulwesen überhaupt bald zu kräftigem Leben gedeihen, und mit der sich stets erweiternden politischen Selbstständigkeit auch die intellektuelle glichen Schritt halten. Preußen. Berlin, 19. November. Die hiesige Voss. Zeit, enthält folgende Erklärung: Zur Widerlegung der Angabe in dem Militär- Wochenblatt vom 4. November, über die Zahl der Krieger jüdischen Gtanbettsbekenntmsses in dem Befreinngsheere. In verschiedenen öffentlichen Blättern, namentlich in der Breslauer und Düsseldorfer Zeitung, ist neuerlich des Detachements freiwilliger Jäger Erwähnung geschehen, welches in dem Feldzuge von 1815 dem dritten Ostpreuß. L.-Jnf.-Regt. zugetheilt war. Da auch ich die Ehre gehabt habe, zu jener schönen Zeit dem genannten Detachement anzugehören, und mich noch mancher Emzelnheiten zu erinnern vermag, so erscheint es mir Pflicht,, hierdurch öffentlich zu erklären^ daß in demselben gegen dreißig,Juden die Kampagne mitgemacht haben, von denen aber gewiß nur ein Theil als solche in den'Listen geführt worden sein dürften, da der Glaube an die gerechte Sache des Vaterlandes'damals vollkommen genügte, und nach einem andern nicht sehr gefragt wurde. So weit mein Gedächtniß mir treu geblieben, kann ich Folgende namentlich angeben: Borchardt (später bei der Intendantur), Eallenbach, Cohn, Conradi, Feldheim, Friedländer, Heilmann, Iacobi I., II., HI., Krakauer, Krohn, Kuhn(Letztererdamals 16Jahr alt), Levy, Michaelis, Riel, Seelemann (Ritter des eiserner Kreuzes und Lieutenant), Wolfs und der Unterzeichnete (von seinen Kameraden zum Oberjäger erwählt, später Sr. hochsel. Majestät zum Offizier empfohlen). Die^ Namen einiger Andern (Pseudo- Christen) zu nennen, verbietet mir die Diskretion. Hiernach, wird sich auf's Neue Herausstellen, wie unzuverlässig die eingereichten Listen sein müssen, und wie wenig geeignet, einen für die betreffenden Glaubensgenossen nachtheiligen Schluß daraus zu ziehen, oder wol gar eine gesetzliche Bestimmung darauf zu basiren. Carl Hey man n. Bon der russischen Grenze, 15. November. Die D. A. Z. bringt einen Artikel, der wieder einmal zeigt, wie man, wo es Juden betrifft, immer Ausnahmegesetze macht. Er lautet: Die russische

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