Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 48 (27.11.1843)
- Date
- 1843-11-27
- Page
- Seite 708 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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708 Len eben keinen Grund, ihr< Religion zu Protokoll zu geben,- denn für den Unterdrückten gehört immer entweder mehr Stumpfheit oder.mehr Seelenstärke, als gewöhnlich ist, dazu, sich ohne Noth laut zu etwas zu bekennen, von dem man weiß, daß es dem Bekenner eben bei seiner Umgebung nicht förderlich ist. Die Ueberlebenden konnten spaterkein Geheimniß mehr daraus machen, aber wie Viele deckte das Grab.' Dann kann das Wochenblatt auch nur von dem Preußischen Heere sprechen. Der Redner auf dem Landtage hatte aber ganz Deutschland vor^ Augen, und wir sind gewißdaß die allgemeinen Listen der Deutschen Heerestheile ein verhaltnißmäßig ganz anderes Resultat geben würden. Jedenfalls hätte das Wochenblatt unterlassen sollen, von den später» Friedensjahren auf die Kriegsjahre in dieser Beziehung zurückzuschließen. Die Juden konnten durch ihre Theilnahme am Kampfe gegen den Feind hoffen, wenigstens sich ein neues Recht auf das zu erstreiten, was sie schon besaßen. Erklärlich aber muß es sein, wenn sft sich später nicht mehr zum Kriegsdienst drängten, der ihnen trotz Neigung und Verdienst keine Aussicht bot, es bis/zur Epaulette zu bringen." . Ganz eigenthümlich erscheint aber das ganze Verhältmß, wenn man folgende Erlasse und ein darauf bezügliches Zeugniß liest, die uns so eben aus bester Quelle mitgetheilt worden sind. Abschrift. Auf das gefällige Schreiben eines rc. General- Kommandos vom 1. Febr. c. erwiedert das Kriegsministerium bei Rückgabe der Anlagen ergebenst, daß es in Rücksicht auf die unterm 18. Juli 1822 mitgetheilte Allerhöchste Bestimmung:, wornach die zur Ableistung ihrer Militärpflicht eintretenden Juden nur als gemeine Soldaten dienen und keinen Anspruch auf Beförderung zu höhern Chargen machen können, rathsam erscheint,. bei den einjährigen Freiwilligen jüdischer Religion von der Prüfung ihrer' Qualifikation zum Landwehr-Offizier Abstand zu nehmen, um nicht unbegründete Hoffnungen zu erwecken. Für den Fall eines Religionswechsels wird eventualiter die Instruktion vom 1. März 1835 wegen derber den Landw. Bat. abzuhaltenden Prüfungen der Offizier-Qualifikation zur Anwendung kommen können; für den' Fall einer.etwaigen Suspension der obgedachten Allerhöchsten Bestimmung bei aüsbrechen-' dem Kriege aber dürfte die Beförderung jüdischer Glaubensgenossen zu Offizieren von einer anderweitig sich überzeugend herausstellenden Qualifikation abhängig sein. Berlin den 21. Febr. 1837. Kriegsministerium. An - (gez.) v. Witzleben. Ein re. Grl. Kommando des 8. Armeekorps zu Koblenz. No. 29. Koblenz den 1. März 1837. Abschrift. General-Kommando Das General-Kommando hat 6. Armeekorps. die ihm von einem Truppentheil seines Bereichs vorgelegte Anfrage: „ob einjährige Freiwillige, jüdischer Religion vor ihrer Entlassung über ihre Qualifikation zum Landwehr-Offizier zu prüfen feien" zur Entscheidung des Kriegsministeriums gebracht und unterm 21. v. M. die umstehende Antwort er- , halten. Ein rc. Divisions-Kommando wolle diese Entscheidung zur Kenntniß der betreffenden Kommandos gelangen lassen, um davon in vorkommenden Fällen zu verfahren. - Der kommandirende General (gez.) Börstel. Zirkulirt zur gef.Kenntnißnahme an die rc. Kommandos der 16. Inf. 16. Kav. und 16. Landwehr- Brigade und zurück. Trier den 3. März. , ’ „. (gez.) Dohna. Zirkulirt 8. v. r. Bei den hoh. Kommandos des Königl. 9. Huf. Regts. zur Kenntnißnahme. No. 230. Trier den 7. März 1837. Der General-Major u. Brigade-Kommandeur (gez.) v. Sardahelly. Zeugniß. Der einjährige Freiwillige Simon Kahn, welcher seit dem 1. Oktober-1836 in der mir anvertrauten dritten Eskadron des Königlich Neunten Husaren- Regiments seine Dienstpflicht zum stehenden Heere ableistete, und heute zur Kriegs-Reserve entlassen wird, hat. sich in dieser Zeit als ein gebildeter, wohl-