Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1843)
- Date
- 1843-11-06
- Page
- Seite 675 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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675 Militärdienst im Königreiche bestehenden Vorschriften. Wenn aus Mangel an hlnreichenden Beweisen über das wirkliche Mer eines jüdischen Konskribirten ein Zweifel obwaltet, so hat die Aushebungsbehörde diesen Zweifel zu entscheiden. Es ist den Juden gestattet, bei jeder Obermilitärkommission ihren Bevollmächtigten zu haben, dessen Befugnisse sich darauf beschranken sollen, Vorstellungen dagegen zu machen, wenn er bei der Entscheidung über die Befähigung von Juden zum Militärdienst und bei ihrer Aushebung zur Armee irgend ein Versehen oder einen Mißbrauch wahrgenommen zu haben glaubt. —.Die Augsb. Allg. Zeit. läßt sich über dieses neue Gesetz Folgendes schreiben: „Unter den Israeliten im Königreich Polen herrscht in diesem Augenblick eine ungemeine Aufregung. Bekanntlich -sind dieselben bis jetzt von jeder Verpflichtung zum Militärdienst befreit gewesen, und haben dafür eine namhafte Steuer zahlen müssen. Im vorigen Jahre wurde dkse herkömmliche Einrichtung, wie zu seiner Zeit gemeldet worden, durch Regierungsanordnungen abgeändert, worauf sofort Hunderte von jungen waffenfähigen Juden in die benachbarten preußischen Provinzen, insbesondere nach dem Großherzogthum Posen zu entkommen suchten. Inzwischen wurde nach einiger Zeit diese neue Maßregel wieder suspendirt, sei es weil die reicheren Israeliten alle Hebel in Bewegung setzten die Anordnung/ die mit ihren habituellen Neigungen im grellsten Widerspruch steht, rückgängig zu machen, sei es daß man die konskribirten jungen Juden der Mehrzahl nach zur Waffenführung wirklich untauglich fand. Genug, die Israeliten glaubten schon gewonnen Spiel zu haben, und in der That erwartete Niemand eine allerhöchste Verfügung, wodurch die Juden, dennoch zum Militärdienst verpflichtet werden. Wie groß mußte daher die Bestürzung sein als vor wenigen Tagen auf einmal ein kaiserlicher Ukas bekannt gemacht wurde, welcher festsetzt, daß vom 1. Januar des nächsten Jahres an die Befreiung der Juden von der Militärpflicht überall aufhören und dieselben gleich den Christen zum Dienst herangezogen werden sollen; zugleich ist die bisherige Exemtionssteuer gänzlich aufgehoben worden. Da der kaiserliche Wille in so entschiedener Weise ausgesprochen ist, so läßt eine abermalige Sistirung desselben sich nicht erwarten, und die Auswanderung der jungen Israeliten wird wol auf's neue beginnen, sofern die Maßregeln der Regierung ihnen die Erreichung der Granze nicht unmöglich machen. Abgesehen davon daß der polnische Jude durchweg schwächlich, verweichlicht, und daher waffenscheu ist, so darf man es ihm auch nicht verargen, wenn er sich der Kantonpflicht auf alle mögliche Weise zu entziehen sucht: der russische Militärdienst ist mit dem preußischen oder sonstigen deutschen nicht zu vergleichen, denn dort giebts schlechtere Behandlung, schlechtere Ernährung, schlechtere Kleidung, dagegen mehr Anstrengung und längere Dienstzeit." —. Die Hauptsache ist aber bei allem Diesem doch vergessen — der hochselige Kaiser Alexander hat den polnischen Juden versprochen, ihnen nur dann die Militärpflichtigkeit. aufzulegen, wenn sie das Bürgerrecht erhielten. — Se. Majestät der Kaiser Nikolaus ist zu sehr vom Gerechtigkeitsgefühl durchdrungen, als daß er dieses kaiserliche Versprechen wird außer Acht lassen. Belletristisches. Neuere schmähende Urtheile über das Juden- Lhum, die aus dem Schooße desselben. selbst hervorgegangen sind, bestimmen uns, folgendes herrliche Gedicht aus Stein heim's „Gesängen Abadiah's" hier unsern Lesern vorzuführen., , D. Redakt. Straflird. Jene Hand decket das Grab nicht, Die sich'gegen den Vater gehoben; Jenen Mund decket das Grab nicht. Der seiner Mutter geflucht hat; Denn die Erde verabscheuet ihn, Der die Erzeuger verunehct. Und du! — wie du dich fremd stellst! Abtrünniger du! — und verleugnest Deiner Vorfahren frommes Geschlecht, Und dich schämest Deines Vaters und deiner Mutter!