Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 43 (23.10.1843)
- Date
- 1843-10-23
- Page
- Seite 642 (sequence 6)
- Language
- German
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6M ribaT n’tos tytäwa ws: ^2N72 ,-äirintt ns tos 't'vsi , n"b viw» 12 matÄ V1“^ /p p^spt nV^s i:ns: s^bm S73nö '2!n2bii 's pns. Es ist bei unserem Fakt» nicht die Rede von irgend einer Modernisirung, sondern es Handelt ffich um Aufrechthaltung eines Gottesdienstes-, der älter ist als das ganze rabbinifche Judenthum, und, bei dem unaufhaltsamen Einbruch unjüdischer Lebensweise, sichtlich bald das Einzige sein wird, was auf dem Lande so zerstreuet lebende Juden (und von diesen, vorzugsweise ist die Rede) daranerinnern würde, daß sie Juden sind. Religionsschulen haben.sie nicht und können sie nicht haben, sie sind von Hause aus s-mssui jWrö, und die einzig mögliche Weise, mit dem Judenthum in Berührung zu bleiben, sollte ihnen nicht verstattet werden um eines tiirs willen, um den es so stehet, wie ich oben sagte? In dem schon angeführten fb '*>ö. ns sagt?ab üw2 s'72 r ü'imanDfT ‘rsnb ‘w ps. Mit diesen wenigen Worten allein schon dünkt mich unrettbar Alles zu Boden geschlagen, was gegen diese Dispensation vorgebracht wurde oder noch werden kann; denn mag Schofar niLn sein, mag Lulaw es sein, mag nl2 N2 N1272 nb^a sein u. s. w. u. s. w., ich kenne die Wichtigkeit dieser Mizwot, und empfehle sie selbst durch Wort und That, privatim und auf der Kanzel, aber sie kommen nicht entfernt in Betracht gegen die Wichtigkeit, Tausende von Juden für ihre Religion zu erhalten, denn hierum handelt es sich ohne alle Widerrede. Jedes fernere Wort zu Gunsten dieser Dispensation erscheint mir überflüssig, so furchtbar dringend ist das Bedürfniß derselben; oder wäre das der talmudische Standpunkt, wegen einer solchen rabbinischen Satzung, die, wie gezeigt wurde, schon aus inneren Gründen so gut wie aufgehoben ist, Lausende von Juden p2 ypniöa NI7218N werden zu lassen? Rabbiner Dr. Grünbaum will meinen Dispens noch ausdehnen, ich lasse, feine hierauf bezüglichen Worte hier folgen: ,,Allein eine andere Frage ist: ob hier der Blick nicht zu erweitern und von dem konkreten Falle als solchem abzusehen sei, wodurch selbst vom rabbinischen Standpunkte aus die Sache ein ganz anderes Ansehn gewinnt. . Mit Recht macht Herr Dr. Herzfeld auf die Wichtigkeit des öffentlichen Gottesdienstes in unserer Zeit aufmerksam. Der öffentliche Gottesdienst ist heutzutage alleim das Band-/ welches das zerrissene Israel noch einigermaßen zusammenhält, da die Zersplitterung in der Ansicht wie im Leben in Ermangelung einer übereinstimmenden positiven Basis, die Religion täglich mehr in Gefahr bringt. Nurder gemeinschaftliche Kultus ist es, welcher die im Leben auseinander Getriebenen wieder zusammen führen und das Bewußtsein ihres religiösen Verbandes in ihnen noch erhalten kann. Man lasse in. einer solchen Zeit den gemeinschaftlichen Gottesdienst zerfallen und — bald wird Alles in Auflösung begriffen sein. Dies sind keine bloße Betrachtungen mehr, sondern Thatsachen, die durch ihr wirkliches Bestesten jeden nähern Nachweis überflüssig machen, die aber auch weder durch Anforderungen noch durch Machtgebote vernichtet werden können, sondern einmal durch die Erringung einer einheitlichen, dem Streite, mindestens der tausendfachen Zersplitterung der subjektiven Ansichten möglichst entzogenen, positiven Basis, sodann eben durch Veredlung des Gottesdienstes und selbst möglichst großer Vereinigungen der draußen Zerstreuten im Hause des Herrn. Von diesem Gesichtspunkte aufgefaßt, scheint uns'selbst vom rabbinischen Standpunkte aus der Besuch des Gottesdienstes über das rabbinifche Maaß der puinn hinaus unbedingt gestattet, und zwar nicht allein für diejenigen, die ohnedies kein Minjan hätten, und welche, also alles gemeinschaftlichen Gottesdienstes entbehren mußten,, sondern selbst um eine recht große Synagogen-Gemeinde zu bilden, welche im Stande sei, einen veredelten Gottesdienst mit allen die Erbauung befördernden Requisiten: eines musikalisch gebildeten Vorsängers, eines Sängerchors u. s. w. herzustellen. Denn erstens ist hier gewiß das talmudische "imin t-iös-i i-fb niwb ns> in seiner vollen Anwendung, und das Maimonidische (v. d. Widerspenstigen II, 4j: b§ ‘YiatfV ts rn±73 b22b ts mb ‘rtfirsb ^22. nw2n sb m£?a v^nns 2^222 bw2Nb-72 bsva/^a D^nb■’itnb fo wie das schöne ‘vratinüs *H2 2NS r>2w vbi bbn N2TN mnanö im wörtlichem Rechte. Sodann aber wissen wir auch, daß nach rabbinischen Grundsätzen der minder Wichtige dem Wichtiger» weichen muß. So hebt nach Raba Jebamot 4, b. ff. s. Tosaphoth das. ein zwar ein isb aber kein ni2 12 min isb auf, d. h. das bloße Tsb weicht vor dem um, letzteres dagegen vor einem mit Chareth verbundenen