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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-10-02 · Heft 40 (2.10.1843) · p. Seite 600

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 40 (2.10.1843)
Date
1843-10-02
Page
Seite 600 (sequence 12)
Language
German
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SM die zu errichtenden Handels-Kammern, deren Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit einstimmig anerkannt wurde. Sind wir jedoch recht unterrichtet, so ist die Errichtung derselben wie hier, so in den alten Provinzen überhaupt vorläufig ganz aufgegeben worden. Der letzte bis jetzt unerledigte Antrag der Kaufmannschaft war dahin gerichtet, zur Regulirung der Verhältnisse bei Einführung einer allgemeinen und allgemein gewünschten Kaufmanns-Korporation einen Kommissarius zu bestellen. Diese Regulirung würde vor Allem das Vermögen der bisherigen Gilde betreffen, und kann nicht in Abrede gestellt werden, daß der ausschließliche Anspruch derselben namentlich auf die Fundationen, welche theils ausdrücklich und theils, wo nicht ausdrücklich, doch über jeden Zweifel erhaben nur für christliche Kaufleute resp. die Angehörigen derselben gemacht worden sind, ein wohlbegründeter ist. —" —. Auf welche unverantwortliche Weise bei vorkommendett Fällen leichtsinnig Juden inkriminirt werden, davon giebt abermals Folgendes den Beweis., das sich, die Allg. Pr. Zeit, von hier schreiben läßt: „Die Untersuchung gegen die Kommis und ihre Hehler und Helfershelfer, welche zum Theil seit Jahren an den Waarenlagern ihrer Dienstherren eine Menge von Diebereien verübt haben, ist noch im vollen Gange und hat sehr betrübende Resultate geliefert, sowol was die Art der Veruntreuungen als was die Erheblichkeit derselben betrifft. In Ihrem Berichte hieß es, daß die Verbrecher willige Abnahme der gestohlenen Gegenstände bei einzelnen jüdischen Schnittwaarenhändlern gefunden haben. Dieselbe Bemerkung war auch in dem polizeilichen Wochen-Berichte der hiesigen Zeitungen enthalten und hat schon hier nicht ungerechtfertigte Reklamationen veranlaßt, da gerade der Haupthehler ein christlicher Händler war, der sich, wenn man dem Gerüchte, trauewdarf, besonders zu dem Zw.eck etablirt hatte., die ihm von den Verbrechern übergebenen Maaren an den Mann zu bringen." Magdeburg, 18. September. (Privatmitth.) Seit einiger Zeit ging hier das betrübende Gerücht, die Gewerbescheine für Juden sollten einer besondern Formulirung unterworfen' werden. Dies fand in der Art seine Bestätigung, als die längste No. des Ministerialblattes folgende Verfügung enthält: , . 298) Zirkular-Verfügung an sämmtlicheKönigl. Regierungen, sowie an das König!. Polizeipräsidium und Gewerbe-Steueramt Hieselbst, die Gewerbescheine für Juden betreffend, vom 18. Juli. 1843. Die König!. Regierung wird angewiesen, Ln die nach der Allerh. Kabinetsordre vom 12. Februar 1831 und dem Zirkular-Reskripte vom 7. Juni ej. a. (Annal. Jahrg. 1831 S. 273-277) für Juden auszustellenden Gewerbescheine die Klausel aufzunehmen: daß der Gewerbeschein den Inhaber von denjenigen Beschränkungen nichtbefreie, welchen der Gewerbsbetrieb der Juden nach der in einzelnen Landestheilen bestehenden Verfassung unterworfen sei. Berlin, den 18. Juli 1843. Der Minister des Innern. Graf v. Arnim. Der Finanz-Minister. In dessen Abwesenheit. Kühne. Breslau, 20. September. (Privatmitth.) So eben sind die „Statuten des Vereins zur Beförderung der Handwerke unter den israelitischen Glaubensgenossen der Provinz Schlesien" erschienen. In dem Vorwort heißt es: „Der Wirkungskreis des Vereins ist die ganze Provinz Schlesien, und dürfen wir hier schon die Hoffnung ausdrücken,»daß auch unsere wohlthätigen Brüder, in den übrigen Städten der Provinz sich gern mit ihren Beiträgen uns anschließen werden.. Der Zweck des Vereins ist hauptsächlich dahin gerichtet, daß unter der jüdischen Bevölkerung der Provinz eine verhaltnißmäßige Anzahl in ihrem Fache tüchtiger Handwerker sich vorflnde, welche auch bei ihrem Handwerke verbleiben. Nicht an der entsprechenden Zahl von Handwerkern fehlt es unter den Juden, sondern mehr an der Beharrlichkeit dabei, und wir'glaubten den Liefern Grund dieses Nebels darin zu entdecken, daß durch die Schwierigkeiten, welche noch bis zum Augenblicke zuweilen dem jüdischen Lehrlinge und Gesellen im Wege stehen, ihm oft das Handwerk verleidet wird, und' auch im Falle, daß er dabei

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