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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-09-25 · Heft 39 (25.9.1843) · p. Seite 581

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 39 (25.9.1843)
Date
1843-09-25
Page
Seite 581 (sequence 5)
Language
German
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5S1 offiziell erklärt, ein solches Zeugniß nicht abgegeben zu haben. Düsseldorf, 13. Juli. (46ste Plenar-Sitzung. Schluß.) Es ist ferner bemerkt worden: der Jude könnte nicht zu allen Remtern im christlichen Staate herangezogen werden, was christlichen Bürgern zustände; sie könnten nicht Schulräthe, nicht Kultus- Minister werden; darauf bemerke er: zu Kosten, wozu sie sich nicht eigneten, würde man sie auch nicht befördern. Endlich bemerkte der Redner aus dem Ritterstande, daß die katholische Kirche dagegen sei; doch habe-der Redner bereits erklärt, er habe nur gesagt, die katholische Kirche befürworte die Sache nicht. Im letzteren Sinne stimme er dem Redner bei und könne darin nur die hohe Weisheit der Kirche loben, die zu erhaben sei, als daß sie sich in Politik, in die bürgerliche Verfassung >inmische; sie spreche deshalb nirgends dafür, aber widerspreche auch nirgends.' Ferner habe man darauf hingedeutet, die Geschichte der Juden seit der Passion sei ein bedeutendes Zeichen von Gottes Strafgericht, und ein solches Zeichen werde durch einen Beschluß des Landtags nicht paralisivt werden. Nein! wir werden uns nicht unterfangen wollen, die Gerichte Gottes zur Ausführung zu bringen; das überlassen wir dem, der uns nicht beruft, um seinen Willen zu vollziehen und seinen Gerichten die Vollziehung zu verschaffen. Es sei ferner gesagt worden, daß die Juden durch ihre Intelligenz den Christen gefährlich werden könnten; es sei dies nur der Scharfsinn und die Schlauheit der Unterdrückten, welche jederzeit und allenthalben sich einstelle, um sich gegen die Bedrückungen ihrer Unterjocher zu schützen. Endlich stelle noch einer der letzten Redner die Behauptung auf, es sei noch zu früh, weil im Abschiede des ersten Landtags verheißen worden sei, daß diese Sache nach Möglichkeit berücksichtigt werden solle. Zur Erledigung dieser Bemerkung deute er, der Redner, darauf hin, daß seit dem ersten Landtage 17 Jahre verflossen seien, und wenn den damaligen Beschlüssen nicht deferirt werden konnte, so glaube er, es werde wo.l endlich erlaubt sein, daß wir wieder darauf zurückkommen dürfen. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: So weit ich den Sinn des Referats aufgefaßt, soll dasselbe die Nothwendigkeit der Judenemanzipation aus den Grundsätzen des Christenthums herleiten, und soll dasselbe weiter den Widerspruch gegen die Emanzipation als mit den Grundsätzen des Christenthums unvereinbar darstellen. Hierauf habe ich erwidert, daß Letzteres nirgends von der katholischen Kirche' ausgesprochen sei; ich habe aber keinesweges gesagt, daß 'die Kirche sich irgendwie gegen die Emanzipation ausgesprochen habe. Der Referent: Die Kirche gebe nur Belehrung über Religion, wenn sie Veranlassung dazu habe. Er erlaube sich jetzt, auf das Referat zürückzukommen, welches zwei Bitten an des Königs Majestät stelle; die erste betreffe blos das linke Rheinufer, nämlich die Aufhebung des Dekrets vom 17. März 1808. Der Referent verliest hierauf die bereits ierwahnte erste gestellte Bitte. Der Herr Landtags-Marschall veranlaßt die namentliche Abstimmung; dieselbe ergiebt 68 bejahende gegen 5 verneinende Stimmen für den Antrag des Ausschusses. Hierauf wurde der zweite Theil des Antrages, der oben bereits mitgetheilt, nochmals verlesen. Ueber die Fragestellung entspann sich eine lebhafte Diskussion, 1 die sich auch auf den bereits abgehandelten Gegenstand ausdehnen zu wollen schien, als der Herr Landtags-Marschall erklärte, daß nur noch über die Fragestellung Aeußerungen zugelassen werden könnten. Mehrere Modifizirungen derselben wurden beantragt. Der Herr Landtags - Marschall wünschte „Gleichstellung der bürgerlichen und politischen Rechte" ausdrücklich angeführt, worauf der Referent entgegnete, daß in privatrechtlicher Beziehung diese Gleichheit vorhanden sei, wenn auf der linken Rheinseite das Dekret aufgehoben werde, daß es aber auch noch andere Beschränkungen gebe. Ein Abgeordneter der Städte meint, ob nicht der Ausdruck „eine allmälige Emanzipation" förderlicher sein werdeindem hierdurch es der Weisheit Sr. Majestät des Königs anheimgegeben werde, in welcher Art es zu bewirken sei und der Landtag nicht geradezu eine bestimmte Forderung stelle, die eher abgewiesen'werden könne. Ein anderer Abgeordneter desselben Standes verlangte ebenfalls eingeschaltet: „Die Beseitigung der

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